Daten
Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8214/2010 1.
Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
30.11.2010
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Gebühren zur Durchführung der Abfallbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abfallbeseitigung in der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage
überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im übrigen können Gebühren erhoben werden. Das
veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage
nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken.
Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten.
Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu
bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein
Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu
der Inanspruchnahme stehen darf.
Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom
Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus
verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr
und Gegenleistung fordert.
Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter.
Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden daher insbesondere durch die
Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom
Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren für Müllverbrennung und Deponierung bestimmt.
Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die
Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt.
Entwicklung der Abfallmengen
in Tonnen
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
Restabfall
Sperrgut
Bioabfall
2006
2007
Grünabfall
2008
2009
Papier
Schadstoffe
Wilder Müll
2010 hochgerechnet
Bei der Restabfall- und der Grünfabfallmenge sind Abwärtstrends erkennbar. Für die Kalkulation
2011 wurde mit einem Aufkommen beim Restabfall von 3.500 kalkuliert (Durchschnitt der letzten 5
Jahre = 3.690 t). Aufgrund des in 2010 voraussichtlich etwas deutlicher sinkenden
Grünabfallaufkommens sowie der Konstanz der Mengen in den Jahren 2006 bis 2009 werden 90%
des Durchschnitts der letzten 5 Jahre für die Kalkulation 2011 angesetzt (560 t).
Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Beim Bioabfall wurde für das Jahr 2011 mit einer Menge von 3.950 Tonnen (Durchschnitt)
kalkuliert. Der Anschlussgrad liegt im Jahr 2010 bei 73 % (2009 = 72%).
Die Sperrgutmenge wird im Jahr 2010 voraussichtlich steigen. Dennoch wird hier mit dem
Durchschnitt der letzten 5 Jahre kalkuliert (= 1.000 Tonnen).
Auch bei der Papierabfallmenge wurde der Durchschnitt der letzten Jahre (1.870 Tonnen) zur
Kalkulation 2011 angesetzt.
Das eingesammelte Altpapier steht dem Entsorgungsunternehmer zur Vermarktung zur Verfügung.
Der tatsächlich vom Auftragnehmer erzielte Vermarktungserlös steht diesem selbst zu.
Die Stadt Bedburg erhält jedoch eine monatlich auf der Basis der erfassten Tonnage
abzurechnende Vergütung auf der Grundlage eines bestimmten Marktpreises des
Altpapierpreisspiegels des Europäischen Wirtschaftsdienstes GmbH (EUWID).
In der Kalkulation 2011 wurde ein Vermarktungserlös von 135.580 € berücksichtigt. Auf Grund der
stabilen Wirtschaftslage ist davon auszugehen, dass der aktuelle Marktpreis, von saisonalen
Schwankungen abgesehen, konstant sein wird.
Die Zahl der schadstoffhaltigen Abfälle scheint in 2010 leicht zu sinken. Für 2011 wurde ebenfalls
mit dem Durchschnittsaufkommen (32 Tonnen) der letzten Jahre kalkuliert.
Bei der Menge des „Wilden Mülls“ ist leider wieder ein leichter Aufwärtstrend erkennbar. Dennoch
wurde auch hier mit dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre gerechnet (= 150 t).
Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreis für die Verbrennung/Deponierung der
Abfälle je Tonne für das Jahr 2011 zu zahlenden:
¾ Verbrennung der Restabfälle und von Sperrgut
¾ Deponierung der Grünabfälle
¾ Deponierung der Bioabfälle
155,00 € (152,02 € in 2010)
50,50 € (101,30 € in 2010)
26,66 € (101,30 € in 2010)
Erstmalig wurde bei den Deponiegebühren differenziert nach Biomüll und Grünabfall.
Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation
935.160,00 €. Im Jahr 2010 wurde mit einer Gebühr von 1.229.600 € gerechnet. Dies bedeutet
eine Reduzierung um 23,95 %.
Entwicklung der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren
700.000 €
600.000 €
500.000 €
400.000 €
300.000 €
200.000 €
100.000 €
0€
Restabfall und Wilder Müll
Sperrgut
2006
2007
Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung
2008
Grünabfall
2009
2010 hochgerechnet
Bioabfall
2011 Kalkulation
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Sitzungsvorlage
Im Jahr 2011 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren
der Abfälle in Höhe von 426.000,00 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2010
beinhaltete Unternehmerentschädigungen i. H. v. 470.300,00 €. Die Reduzierung beträgt demnach
9,42 %.
Folgende Preise sind für das Einsammeln und Abfahren der Abfallfraktionen im Jahr 2011 zu
zahlen:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Restabfall
Sperrmüll
Bioabfall
Grünabfall
Sonderabfall
Papierabfall
Großgeräte
32,03 €/t
43,70 €/t
28,27 €/t
50,05 €/t
1.080,00 €/t
45,16 €/t
5,39 €/Stück
Entwicklung der Unternehmerentschädigungen
300.000 €
250.000 €
200.000 €
150.000 €
100.000 €
50.000 €
0€
Restabfall und Wilder Müll
Sperrgut
2006
2007
2008
Grünabfall
2009
2010 hochgerechnet
Bioabfall
2011 Kalkulation
1. Ermittlung der Entleerungshäufigkeit sowie des Jahresliteraufkommens
Restmüllgefäßgröße in l
80
Behälterbestand Mietgefäße
240
770
1.100
70
5.349
3.100
646
28
54
696
83.186
54.868
13.207
687
1.989
696
16
18
20
25
37
1
6.654.880
6.584.160
3.169.680
528.990
Entleerungen je Gefäßart
Durchschnitt der Entleerungen
Jahresliteraufkommen
120
2.187.900 48.720
19.174.330
Summe Pflichtentleerungen
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Sitzungsvorlage
2. Kalkulation der Kosten
Kostenstellen
Restmüll
Sperrgut
Papierabfall
Bioabfall
Grünabfall
Haushaltsgroßgeräte
Schadstoff
wilder
Müll
Allgemeines
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Kostenarten
0
0
0
0
0
0
0
0
46.700
0
0
0
0
0
0
0
1.280
12.800
112.110
43.700
84.450
111.670
28.030
11.480
34.560
0
542.500
155.000
199.480
14.930
Personalkosten
Unterhaltungs- und
Betriebskosten
Unternehmerentschädigung
Verbrennungs-/Deponiegebühr
23.250
Querschnittskosten
Papiervermarktungserlös /
Erlöse Verk. Grünabfallsäcke
Abschläge
Selbstkompostierer/Zusatzgeb
ühr Bio-Zusatzgefäße
-135.580
92.620
44.286
-8.000
16.300
Zwischensumme 1
654.610
198.700
-51.130
327.450
34.960
11.480
34.560
117.150
103.786
Umlage der
Querschnittskosten
51.168
15.531
-3.997
25.595
2.733
897
2.701
9.157
-103.786
705.778
214.231
-55.127
353.045
37.693
12.377
37.261
126.307
725.788
-214.231
55.127
-353.045
-37.693 -12.377
-37.261
-126.307
Zwischensumme 2
Umlage der Kosten der
einzelnen Abfallfraktionen
1.431.566
Ansatzfähige Kosten 2011
72.428
Fehlbetrag 2009
Gebührenrelevante Kosten
2011
1.503.994
Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 19.174.330 und ansatzfähigen Gesamtkosten von 1.518.594
€ ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,07843789 €. Die Entwicklung der letzten
Jahre zeigt folgendes Bild:
0,12
10,00%
2,82%
5,00%
0,09346156
0,00%
-2,68%
0,07843789
0,06
0,09090011
0,09340684
0,08896343
0,08
0,09937946
4,99%
0,1
0,04
-5,00%
-10,00%
-10,48%
0,02
-15,00%
-16,07%
0
-20,00%
2006
2007
2008
in EUR je Volumenliter
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2009
2010
2011
Veränderung in %
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Sitzungsvorlage
Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie aufgrund der durchschnittlichen
Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2011 zu zahlen sind, ergeben sich folgende
Gebührensätze:
Gefäßgröße in l
80
120
240
770
6,27 €
9,41 €
18,82 €
60,39 €
86,28 €
75,24 €
112,92 €
225,84 €
724,68 €
1.035,36 €
16
18
20
25
37
1
100,32 €
169,38 €
376,40 €
1.509,75 €
3.192,36 €
5,49 €
7,48 €
11,22 €
22,43 €
71,97 €
102,81 €
6,54 €
89,76 €
134,64 €
269,16 €
863,64 €
1.233,72 €
15
18
19
25
31
Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) 2010
112,20 €
201,96 €
426,17 €
1.799,25 €
3.187,11 €
Differenz Vorausleistungen 2011 zu 2010
-14,69 €
-35,41 €
-41,41 €
-317,54 €
-9,13 €
521.576 € 516.308 € 248.556 €
41.488 €
171.611 €
Gebühr je Entleerung
Gebühr bei Pflichtleerungen
Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit
Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit)
Gebühr je Entleerung 2010
Gebühr bei Pflichtleerungen 2010
Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit 2010
Gebührenaufkommen (Vorausleistungen)
1100
70
5,49 €
3.821 €
1.503.360 €
Kostendeckungsgrad
99,96%
120-l-Gefäß
240-l-Gefäß
770-l-Gefäß
1100-l-Gefäß
102,81 €
80-l-Gefäß
71,97 €
Vergleich der Gebühr je Entleerung
80,00 €
18,82 €
9,41 €
11,22 €
6,27 €
20,00 €
7,48 €
40,00 €
22,43 €
60,00 €
86,28 €
100,00 €
60,39 €
120,00 €
0,00 €
-1,21 €
-1,81 €
-3,61 €
-20,00 €
-11,58 €
-16,53 €
-40,00 €
2010
Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung
2011
Differenz
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Sitzungsvorlage
120-l-Gefäß
240-l-Gefäß
770-l-Gefäß
1100-l-Gefäß
1.233,72 €
80-l-Gefäß
863,64 €
Vergleich der Gebühren für 12 Pflichtentleerungen
1.000,00 €
269,16 €
112,92 €
200,00 €
75,24 €
89,76 €
400,00 €
134,64 €
600,00 €
225,84 €
800,00 €
1.035,36 €
1.200,00 €
724,68 €
1.400,00 €
0,00 €
-14,52 €
-21,72 €
-43,32 €
-200,00 €
-138,96 €
-198,36 €
-400,00 €
2010
2011
Differenz
Vergleich der Vorauszahlungen
80-l-Gefäß
120-l-Gefäß
240-l-Gefäß
770-l-Gefäß
1100-l-Gefäß
2.000 €
-11,88 €
376,40 €
426,17 €
169,38 €
100,32 €
500 €
112,20 €
1.000 €
201,96 €
1.500 €
3.187,11 €
2.500 €
1.509,75 €
1.799,25 €
3.000 €
3.192,36 €
3.500 €
5,25 €
0€
-32,58 €
-49,77 €
-289,50 €
-500 €
2010
2011
Differenz
Die zunächst zu zahlende Vorausleistung bei den 1100-Liter-Gefäßen steigt verhältnismäßig
geringfügig aufgrund des Anstiegs der durchschnittlichen Entleerungshäufigkeit (von 31 auf 37).
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Sitzungsvorlage
Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind aufgrund der sinkenden Kosten statt 60,24 €
in 2010 ab dem 01.01.2011 nunmehr 46,50 € zu zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne
werden dem Gebührenzahler folgende Jahresabschläge gewährt:
¾
¾
¾
¾
¾
80-l-Gefäß
120-l-Gefäß
240-l-Gefäß
770-l-Gefäß
1100-l-Gefäß
6,00 €
8,00 €
16,00 €
50,00 €
71,00 €
Die Gestellungsgebühr liegt gefäßgrößenübergreifend bei 1,56 € je Restmüllgefäß.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig, der
Gebührenbedarfberechnung 2011 zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 01.12.2010
----------------------------------Salzhuber
Sachbearbeiterin
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung
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