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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren zur Durchführung der Abfallbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8214/2010 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren zur Durchführung der Abfallbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abfallbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter. Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden daher insbesondere durch die Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren für Müllverbrennung und Deponierung bestimmt. Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt. Entwicklung der Abfallmengen in Tonnen 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Restabfall Sperrgut Bioabfall 2006 2007 Grünabfall 2008 2009 Papier Schadstoffe Wilder Müll 2010 hochgerechnet Bei der Restabfall- und der Grünfabfallmenge sind Abwärtstrends erkennbar. Für die Kalkulation 2011 wurde mit einem Aufkommen beim Restabfall von 3.500 kalkuliert (Durchschnitt der letzten 5 Jahre = 3.690 t). Aufgrund des in 2010 voraussichtlich etwas deutlicher sinkenden Grünabfallaufkommens sowie der Konstanz der Mengen in den Jahren 2006 bis 2009 werden 90% des Durchschnitts der letzten 5 Jahre für die Kalkulation 2011 angesetzt (560 t). Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Beim Bioabfall wurde für das Jahr 2011 mit einer Menge von 3.950 Tonnen (Durchschnitt) kalkuliert. Der Anschlussgrad liegt im Jahr 2010 bei 73 % (2009 = 72%). Die Sperrgutmenge wird im Jahr 2010 voraussichtlich steigen. Dennoch wird hier mit dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre kalkuliert (= 1.000 Tonnen). Auch bei der Papierabfallmenge wurde der Durchschnitt der letzten Jahre (1.870 Tonnen) zur Kalkulation 2011 angesetzt. Das eingesammelte Altpapier steht dem Entsorgungsunternehmer zur Vermarktung zur Verfügung. Der tatsächlich vom Auftragnehmer erzielte Vermarktungserlös steht diesem selbst zu. Die Stadt Bedburg erhält jedoch eine monatlich auf der Basis der erfassten Tonnage abzurechnende Vergütung auf der Grundlage eines bestimmten Marktpreises des Altpapierpreisspiegels des Europäischen Wirtschaftsdienstes GmbH (EUWID). In der Kalkulation 2011 wurde ein Vermarktungserlös von 135.580 € berücksichtigt. Auf Grund der stabilen Wirtschaftslage ist davon auszugehen, dass der aktuelle Marktpreis, von saisonalen Schwankungen abgesehen, konstant sein wird. Die Zahl der schadstoffhaltigen Abfälle scheint in 2010 leicht zu sinken. Für 2011 wurde ebenfalls mit dem Durchschnittsaufkommen (32 Tonnen) der letzten Jahre kalkuliert. Bei der Menge des „Wilden Mülls“ ist leider wieder ein leichter Aufwärtstrend erkennbar. Dennoch wurde auch hier mit dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre gerechnet (= 150 t). Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreis für die Verbrennung/Deponierung der Abfälle je Tonne für das Jahr 2011 zu zahlenden: ¾ Verbrennung der Restabfälle und von Sperrgut ¾ Deponierung der Grünabfälle ¾ Deponierung der Bioabfälle 155,00 € (152,02 € in 2010) 50,50 € (101,30 € in 2010) 26,66 € (101,30 € in 2010) Erstmalig wurde bei den Deponiegebühren differenziert nach Biomüll und Grünabfall. Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 935.160,00 €. Im Jahr 2010 wurde mit einer Gebühr von 1.229.600 € gerechnet. Dies bedeutet eine Reduzierung um 23,95 %. Entwicklung der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren 700.000 € 600.000 € 500.000 € 400.000 € 300.000 € 200.000 € 100.000 € 0€ Restabfall und Wilder Müll Sperrgut 2006 2007 Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung 2008 Grünabfall 2009 2010 hochgerechnet Bioabfall 2011 Kalkulation Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Im Jahr 2011 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren der Abfälle in Höhe von 426.000,00 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2010 beinhaltete Unternehmerentschädigungen i. H. v. 470.300,00 €. Die Reduzierung beträgt demnach 9,42 %. Folgende Preise sind für das Einsammeln und Abfahren der Abfallfraktionen im Jahr 2011 zu zahlen: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Restabfall Sperrmüll Bioabfall Grünabfall Sonderabfall Papierabfall Großgeräte 32,03 €/t 43,70 €/t 28,27 €/t 50,05 €/t 1.080,00 €/t 45,16 €/t 5,39 €/Stück Entwicklung der Unternehmerentschädigungen 300.000 € 250.000 € 200.000 € 150.000 € 100.000 € 50.000 € 0€ Restabfall und Wilder Müll Sperrgut 2006 2007 2008 Grünabfall 2009 2010 hochgerechnet Bioabfall 2011 Kalkulation 1. Ermittlung der Entleerungshäufigkeit sowie des Jahresliteraufkommens Restmüllgefäßgröße in l 80 Behälterbestand Mietgefäße 240 770 1.100 70 5.349 3.100 646 28 54 696 83.186 54.868 13.207 687 1.989 696 16 18 20 25 37 1 6.654.880 6.584.160 3.169.680 528.990 Entleerungen je Gefäßart Durchschnitt der Entleerungen Jahresliteraufkommen 120 2.187.900 48.720 19.174.330 Summe Pflichtentleerungen Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung 12 12 12 12 12 Seite 4 1 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage 2. Kalkulation der Kosten Kostenstellen Restmüll Sperrgut Papierabfall Bioabfall Grünabfall Haushaltsgroßgeräte Schadstoff wilder Müll Allgemeines € € € € € € € € € Kostenarten 0 0 0 0 0 0 0 0 46.700 0 0 0 0 0 0 0 1.280 12.800 112.110 43.700 84.450 111.670 28.030 11.480 34.560 0 542.500 155.000 199.480 14.930 Personalkosten Unterhaltungs- und Betriebskosten Unternehmerentschädigung Verbrennungs-/Deponiegebühr 23.250 Querschnittskosten Papiervermarktungserlös / Erlöse Verk. Grünabfallsäcke Abschläge Selbstkompostierer/Zusatzgeb ühr Bio-Zusatzgefäße -135.580 92.620 44.286 -8.000 16.300 Zwischensumme 1 654.610 198.700 -51.130 327.450 34.960 11.480 34.560 117.150 103.786 Umlage der Querschnittskosten 51.168 15.531 -3.997 25.595 2.733 897 2.701 9.157 -103.786 705.778 214.231 -55.127 353.045 37.693 12.377 37.261 126.307 725.788 -214.231 55.127 -353.045 -37.693 -12.377 -37.261 -126.307 Zwischensumme 2 Umlage der Kosten der einzelnen Abfallfraktionen 1.431.566 Ansatzfähige Kosten 2011 72.428 Fehlbetrag 2009 Gebührenrelevante Kosten 2011 1.503.994 Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 19.174.330 und ansatzfähigen Gesamtkosten von 1.518.594 € ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,07843789 €. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt folgendes Bild: 0,12 10,00% 2,82% 5,00% 0,09346156 0,00% -2,68% 0,07843789 0,06 0,09090011 0,09340684 0,08896343 0,08 0,09937946 4,99% 0,1 0,04 -5,00% -10,00% -10,48% 0,02 -15,00% -16,07% 0 -20,00% 2006 2007 2008 in EUR je Volumenliter Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung 2009 2010 2011 Veränderung in % Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie aufgrund der durchschnittlichen Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2011 zu zahlen sind, ergeben sich folgende Gebührensätze: Gefäßgröße in l 80 120 240 770 6,27 € 9,41 € 18,82 € 60,39 € 86,28 € 75,24 € 112,92 € 225,84 € 724,68 € 1.035,36 € 16 18 20 25 37 1 100,32 € 169,38 € 376,40 € 1.509,75 € 3.192,36 € 5,49 € 7,48 € 11,22 € 22,43 € 71,97 € 102,81 € 6,54 € 89,76 € 134,64 € 269,16 € 863,64 € 1.233,72 € 15 18 19 25 31 Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) 2010 112,20 € 201,96 € 426,17 € 1.799,25 € 3.187,11 € Differenz Vorausleistungen 2011 zu 2010 -14,69 € -35,41 € -41,41 € -317,54 € -9,13 € 521.576 € 516.308 € 248.556 € 41.488 € 171.611 € Gebühr je Entleerung Gebühr bei Pflichtleerungen Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) Gebühr je Entleerung 2010 Gebühr bei Pflichtleerungen 2010 Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit 2010 Gebührenaufkommen (Vorausleistungen) 1100 70 5,49 € 3.821 € 1.503.360 € Kostendeckungsgrad 99,96% 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß 102,81 € 80-l-Gefäß 71,97 € Vergleich der Gebühr je Entleerung 80,00 € 18,82 € 9,41 € 11,22 € 6,27 € 20,00 € 7,48 € 40,00 € 22,43 € 60,00 € 86,28 € 100,00 € 60,39 € 120,00 € 0,00 € -1,21 € -1,81 € -3,61 € -20,00 € -11,58 € -16,53 € -40,00 € 2010 Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung 2011 Differenz Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß 1.233,72 € 80-l-Gefäß 863,64 € Vergleich der Gebühren für 12 Pflichtentleerungen 1.000,00 € 269,16 € 112,92 € 200,00 € 75,24 € 89,76 € 400,00 € 134,64 € 600,00 € 225,84 € 800,00 € 1.035,36 € 1.200,00 € 724,68 € 1.400,00 € 0,00 € -14,52 € -21,72 € -43,32 € -200,00 € -138,96 € -198,36 € -400,00 € 2010 2011 Differenz Vergleich der Vorauszahlungen 80-l-Gefäß 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß 2.000 € -11,88 € 376,40 € 426,17 € 169,38 € 100,32 € 500 € 112,20 € 1.000 € 201,96 € 1.500 € 3.187,11 € 2.500 € 1.509,75 € 1.799,25 € 3.000 € 3.192,36 € 3.500 € 5,25 € 0€ -32,58 € -49,77 € -289,50 € -500 € 2010 2011 Differenz Die zunächst zu zahlende Vorausleistung bei den 1100-Liter-Gefäßen steigt verhältnismäßig geringfügig aufgrund des Anstiegs der durchschnittlichen Entleerungshäufigkeit (von 31 auf 37). Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind aufgrund der sinkenden Kosten statt 60,24 € in 2010 ab dem 01.01.2011 nunmehr 46,50 € zu zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne werden dem Gebührenzahler folgende Jahresabschläge gewährt: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ 80-l-Gefäß 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß 6,00 € 8,00 € 16,00 € 50,00 € 71,00 € Die Gestellungsgebühr liegt gefäßgrößenübergreifend bei 1,56 € je Restmüllgefäß. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig, der Gebührenbedarfberechnung 2011 zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 01.12.2010 ----------------------------------Salzhuber Sachbearbeiterin ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-214/2010 1. Ergänzung Seite 8