Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8209/2010 1.
Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 96 21
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
30.11.2010
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
der Stadt Bedburg
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011
- Beratung und Beschlussfassung der dreißigsten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses,
a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr
2011 und
b) die dreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet. Im Vorjahr wurde eine Gebühren für abgeschlossene Wohnungen in Höhe von
13,57 €/m²/Monat sowie für die Unterbringung in Mehrpersonenunterkünften von 151,62 €/
Person/Monat beschlossen.
Das Objekt ist in seiner Gesamtgröße mit insgesamt 590 m² bei 12 Wohneinheiten
überdimensioniert; so sind ab 2008 in jeweils 5 Wohnungen keine Einweisungen erfolgt.
Wenngleich dies schwierig in der Umsetzung ist, sollte Ziel sein, diese Wohnungen
`zurückzubauen´, d. h. diese auf dem freien Wohnungsmarkt als Wohnungen anzubieten. In
diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass in diesem Objekt in diesem Jahr
bereits eine Singlewohnung von 22 m² dauerhaft vermietet werden konnte. Auch unter
Berücksichtigung sog. Spitzen sind die v. g. Flächen, insgesamt rd. 250 m², als nicht
gebührenrelevante, neutrale Kosten auszuweisen.
Eine weitere Änderung ist aus Sicht der Verwaltung im Bereich der Verteilung der variablen Kosten
angezeigt; bislang wurden diese entsprechend der Fläche - 16 % auf Sammelunterkünfte und 84
% auf abgeschlossene Wohnungen - aufgeteilt. Da ein erheblich höherer Aufwand [sowohl
betreffend der nutzungsabhängigen Kosten als auch betreffend des Verwaltungsaufwands] bei den
Sammelunterkünften entsteht, schlägt die Verwaltung entsprechend dem gewerteten Mehraufwand
eine Aufteilung im Verhältnis 60 % für Familien und 40 % für Sammelunterkünfte vor.
Entsprechend der beigefügten Berechung [Anlage 1] ergibt sich für 2011 eine Benutzungsgebühr
in Höhe von insgesamt 19 €/ m² bzw. 220,00 € pro Bewohner in den Sammelunterkünften. Mit der
Festsetzung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW
[KAG NRW] geforderte Kostendeckung nicht überschritten.
Die dreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg ist [Anlage 2] beigefügt.
Der Beschlussvorschlag erfolgt auf einstimmige Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 30.11.2010.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 01.12.2010
----------------------------------Hamacher
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-209/2010 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Beschlussvorlage WP8-209/2010 1. Ergänzung
Seite: 3
Seite 3