Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.11.2009
Fachbereich: IV
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-152/2009
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009
Gemeinderat am 10.12.2009
- öffentlich -
Rücknahme der Delegationssatzung im SGB II durch den Kreis Düren
Begründung:
Laut meinem Kenntnisstand plant der Kreis Düren die bereits Ende 2008 in einer
Vorlage an den Kreistag geplante und dann auf Drängen der Bürgermeister wieder
verschobene Rücknahme der Delegation im SBG II nun erneut noch vor Jahresende
wieder auf die Tagesordnung des Kreistages zu setzen, um entsprechende
Beschlüsse durch die Gremien zu erwirken. Ein Gespräch mit den Bürgermeistern in
dieser Sache hat nicht mehr stattgefunden.
Den Fraktionen hatte ich Anfang des Jahres die Konsequenzen und Auswirkungen
einer entsprechenden Rücknahme anhand von Exel Tabellen deutlich gemacht. Die
beigefügte Tabelle 1 war Anlage der Vorlage des Kreises und macht die
Mehrbelastungen der kleineren Kommunen gegenüber der Stadt Düren deutlich.
Vettweiß müsste aufgrund der Berechnung für das Jahr 2007 138.832,52 € mehr
aufwenden. Die Stadt Düren wird mit 2.413.427,69 € entlastet. Diese Berechnung
beruht auf einer Verteilung der Lasten nach den Umlagegrundlagen (Steuerkraft).
Das Für und Wider einer Delegation möchte ich hier nicht kommentieren. Es gibt für
beide Seiten durchaus Argumente. Was zu beraten und zu diskutieren ist, ist ein
gerechter Verteilschlüssel der Lasten und der ist auf der Basis der
Umlagegrundlagen zumindest alleine nicht gerechtfertigt.
Zur Erläuterung: Die Kommunen erhalten bekanntlich im Rahmen der jährlichen
Finanzzuweisungen des Landes so genannte Schlüsselzuweisungen. Die Höhe der
Schlüsselzuweisungen wird unter anderem neben der Einwohnerzahl auch durch
einen Soziallastenansatz maßgeblich beeinflusst. Dieser Soziallastenansatz bemisst
sich nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften multipliziert mit dem Faktor 3,9 und
ergibt für Vettweiß den Soziallastenansatz von 651. Zum Vergleich: In Düren beträgt
dieser Ansatz 22.495 und spiegelt damit auch die Höhe der Bedarfsgemeinschaften
und die damit einher gehende zusätzliche Unterstützung durch das Land wieder. Die
beigefügte Tabelle 2 macht deutlich welche prozentualen Anteile den einzelnen
Kommunen alleine aufgrund des Sozialastenansatzes zufließen. Düren erhält
insgesamt 55,01 % des gesamten Soziallastenansatzes im Kreis Düren, soll aber an
den künftigen Belastungen nur mit 37,2 % beteiligt werden. Hieraus ist relativ deutlich
ablesbar, dass eine Verteilung der Lasten ohne Berücksichtigung entsprechender
Einnahmen die das Land speziell für dieses Thema zur Verfügung stellt, nicht
gerechtfertigt ist. Die Einnahmen müssen bei der Verteilung der Lasten mit
berücksichtigt werden. Eine weitere Tabelle 3 macht deutlich dass die derzeitige
Lastenverteilung die Stadt Düren keineswegs schlechter stellt. Eine Lastenverteilung
losgelöst vom Soziallastenansatz belastet zu Unrecht die anderen Kommunen.
Eine Rücknahme der Delegationsatzung setzt lt. § 1 der Satzung das Benehmen der
Gemeinden voraus. Die Gemeinde Vettweiß sollte dieses Benehmen nicht bzw. nur
dann erteilen, wenn die Lastenverteilung die entsprechenden Einnahmen aus dem
Soziallastenansatz berücksichtigt. Konkret ausgedrückt: Wenn die Stadt Düren 55,01
% aus dem Soziallastenansatz an Einnahmen erhält, hat sie auch 55,01 % der
Belastungen zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß das
Benehmen zur Rücknahme der Delegation nicht bzw. nur dann zu erteilen, wenn die
Lastenverteilung aus dem SGB II auch die entsprechenden Einnahmen aus dem
Soziallastenansatz berücksichtigt.
Prozentualer Anteil an Einnahmen gleich prozentualer Anteil an Ausgaben.
Auswirkungen auf den Haushalt:
sh. Anlage 1