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Vorlage (Rücknahme der Delegationssatzung im SGB II durch den Kreis Düren)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 26.11.2009 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-152/2009 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009 Gemeinderat am 10.12.2009 - öffentlich - Rücknahme der Delegationssatzung im SGB II durch den Kreis Düren Begründung: Laut meinem Kenntnisstand plant der Kreis Düren die bereits Ende 2008 in einer Vorlage an den Kreistag geplante und dann auf Drängen der Bürgermeister wieder verschobene Rücknahme der Delegation im SBG II nun erneut noch vor Jahresende wieder auf die Tagesordnung des Kreistages zu setzen, um entsprechende Beschlüsse durch die Gremien zu erwirken. Ein Gespräch mit den Bürgermeistern in dieser Sache hat nicht mehr stattgefunden. Den Fraktionen hatte ich Anfang des Jahres die Konsequenzen und Auswirkungen einer entsprechenden Rücknahme anhand von Exel Tabellen deutlich gemacht. Die beigefügte Tabelle 1 war Anlage der Vorlage des Kreises und macht die Mehrbelastungen der kleineren Kommunen gegenüber der Stadt Düren deutlich. Vettweiß müsste aufgrund der Berechnung für das Jahr 2007 138.832,52 € mehr aufwenden. Die Stadt Düren wird mit 2.413.427,69 € entlastet. Diese Berechnung beruht auf einer Verteilung der Lasten nach den Umlagegrundlagen (Steuerkraft). Das Für und Wider einer Delegation möchte ich hier nicht kommentieren. Es gibt für beide Seiten durchaus Argumente. Was zu beraten und zu diskutieren ist, ist ein gerechter Verteilschlüssel der Lasten und der ist auf der Basis der Umlagegrundlagen zumindest alleine nicht gerechtfertigt. Zur Erläuterung: Die Kommunen erhalten bekanntlich im Rahmen der jährlichen Finanzzuweisungen des Landes so genannte Schlüsselzuweisungen. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen wird unter anderem neben der Einwohnerzahl auch durch einen Soziallastenansatz maßgeblich beeinflusst. Dieser Soziallastenansatz bemisst sich nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften multipliziert mit dem Faktor 3,9 und ergibt für Vettweiß den Soziallastenansatz von 651. Zum Vergleich: In Düren beträgt dieser Ansatz 22.495 und spiegelt damit auch die Höhe der Bedarfsgemeinschaften und die damit einher gehende zusätzliche Unterstützung durch das Land wieder. Die beigefügte Tabelle 2 macht deutlich welche prozentualen Anteile den einzelnen Kommunen alleine aufgrund des Sozialastenansatzes zufließen. Düren erhält insgesamt 55,01 % des gesamten Soziallastenansatzes im Kreis Düren, soll aber an den künftigen Belastungen nur mit 37,2 % beteiligt werden. Hieraus ist relativ deutlich ablesbar, dass eine Verteilung der Lasten ohne Berücksichtigung entsprechender Einnahmen die das Land speziell für dieses Thema zur Verfügung stellt, nicht gerechtfertigt ist. Die Einnahmen müssen bei der Verteilung der Lasten mit berücksichtigt werden. Eine weitere Tabelle 3 macht deutlich dass die derzeitige Lastenverteilung die Stadt Düren keineswegs schlechter stellt. Eine Lastenverteilung losgelöst vom Soziallastenansatz belastet zu Unrecht die anderen Kommunen. Eine Rücknahme der Delegationsatzung setzt lt. § 1 der Satzung das Benehmen der Gemeinden voraus. Die Gemeinde Vettweiß sollte dieses Benehmen nicht bzw. nur dann erteilen, wenn die Lastenverteilung die entsprechenden Einnahmen aus dem Soziallastenansatz berücksichtigt. Konkret ausgedrückt: Wenn die Stadt Düren 55,01 % aus dem Soziallastenansatz an Einnahmen erhält, hat sie auch 55,01 % der Belastungen zu tragen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß das Benehmen zur Rücknahme der Delegation nicht bzw. nur dann zu erteilen, wenn die Lastenverteilung aus dem SGB II auch die entsprechenden Einnahmen aus dem Soziallastenansatz berücksichtigt. Prozentualer Anteil an Einnahmen gleich prozentualer Anteil an Ausgaben. Auswirkungen auf den Haushalt: sh. Anlage 1