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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011 - Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen 

- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011
- Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen 

- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011
- Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen 

- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011
- Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8210/2010 1. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 64 11 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011 - Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 und b) die vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP8-210/2010 1. Ergänzung Seite: 2 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Als Übergangsheime für Asylsuchende und Aussiedler werden aktuell die Unterkünfte Gommershovener Weg 20a und 20b, Pannengasse 32 und 34 genutzt; die Gebäude Kolpingstraße 48 und 49 konnten im Laufe des Jahres veräußert werden und stehen somit nicht mehr zur Verfügung. Eine weitere Verringerung des vorgehaltenen Angebotes kann aus Sicht der Fachverwaltung - zumindest derzeit - nicht befürwortet werden. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von insgesamt 147,48 € je Person und Monat berechnet und beschlossen. Die Gebührenabrechnung für das Jahr 2009 schließt mit einem Defizit in Höhe von 2.176,12 € ab. Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorhaltekosten, die auf die durchschnittlichen Nutzer umzulegen sind, ergibt sich entsprechend der erstellten Gebührenbedarfsberechnung [Anlage 1] für das Jahr 2011 eine Gesamtgebühr von 160,00 € pro Person und Monat. Die vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen ist als Anlage 2 beigefügt. Der Beschlussvorschlag erfolgt auf einstimmige Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 30.11.2010. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 01.12.2010 ----------------------------------Hamacher Sachbearbeiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-210/2010 1. Ergänzung Seite 3