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Vorlage (Energetische Sanierung des Schulzentrums hier: Finanzierung des 2. Bauabschnittes)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Energetische Sanierung des Schulzentrums
hier: Finanzierung des 2. Bauabschnittes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 26.11.2009 Fachbereich: BM Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-153/2009 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009 Gemeinderat am 10.12.2009 - öffentlich - Energetische Sanierung des Schulzentrums hier: Finanzierung des 2. Bauabschnittes Begründung: Mit Vorlage V-85/2009 hatte ich für die energetische Sanierung des Schulzentrums einen Finanzierungsvorschlag unterbreitet. Die Auswirkungen dieses Finanzierungsvorschlage, der von Gesamtkosten in Höhe von 2.406.950 € ausging, ist nochmals als Anlage 1 beigefügt. Der 1. BA steht kurz vor dem Abschluss. Er wird Kosten von rund 750.000 € verursachen. Für den 2. BA liegt zwischenzeitlich die Kostenschätzung vor, die als Anlage 2 beigefügt ist. Aus dieser Kostenschätzung sind die für den 2. BA unbedingt notwendigen Maßnahmen mit 2.226.859 € beziffert. Hierbei wurde die in der Kostenschätzung enthaltene Überarbeitung der Werkräume mit rund 173.000 € ausgeklammert. Zusammen mit dem 1. BA ergibt sich ein Finanzierungsvolumen von 2.976.859 €. Es fehlen folglich rund 570.000 €.in der Finanzierung. Im Finanzierungsvorschlag laut Anlage 1 war die noch vorhandene Schul- und Sportpauschale mit 600.000 € ertragswirksam über einen Zeitraum von 13 Jahren aufgelöst um die jährliche Belastung in der Ergebnisrechnung auf rund 25.000 € zu mildern. Um den erhöhten Mehrbedarf finanzieren zu können sollen diese 600.000 € nunmehr sofort in die Finanzierung eingebracht werden. Die Auswirkungen sind aus der Anlage 3 ablesbar. Die Ergebnisrechnung wird sich jährlich um rund 45.000 € verschlechtern. Die Finanzplanung bleibt unverändert. Im Schul- und auch im Bauauschuss wurde die Situation erläutert. Die Ausschreibung der Gewerke für den 2. BA drängt. Ohne Finanzierungsgrundlage geht dies jedoch nicht. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, die obige Finanzierung.(Anlage 3) Die in Anlage 2 beschriebenen Gewerke sind kurzfristig auszuschreiben. Auswirkungen auf den Haushalt: Ergeben sich aus Anlage 3