Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.11.2009
Fachbereich: BM
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-153/2009
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009
Gemeinderat am 10.12.2009
- öffentlich -
Energetische Sanierung des Schulzentrums
hier: Finanzierung des 2. Bauabschnittes
Begründung:
Mit Vorlage V-85/2009 hatte ich für die energetische Sanierung des Schulzentrums
einen
Finanzierungsvorschlag
unterbreitet.
Die
Auswirkungen
dieses
Finanzierungsvorschlage, der von Gesamtkosten in Höhe von 2.406.950 € ausging,
ist nochmals als Anlage 1 beigefügt.
Der 1. BA steht kurz vor dem Abschluss. Er wird Kosten von rund 750.000 €
verursachen. Für den 2. BA liegt zwischenzeitlich die Kostenschätzung vor, die als
Anlage 2 beigefügt ist. Aus dieser Kostenschätzung sind die für den 2. BA unbedingt
notwendigen Maßnahmen mit 2.226.859 € beziffert. Hierbei wurde die in der
Kostenschätzung enthaltene Überarbeitung der Werkräume mit rund 173.000 €
ausgeklammert.
Zusammen mit dem 1. BA ergibt sich ein Finanzierungsvolumen von 2.976.859 €. Es
fehlen folglich rund 570.000 €.in der Finanzierung.
Im Finanzierungsvorschlag laut Anlage 1 war die noch vorhandene Schul- und
Sportpauschale mit 600.000 € ertragswirksam über einen Zeitraum von 13 Jahren
aufgelöst um die jährliche Belastung in der Ergebnisrechnung auf rund 25.000 € zu
mildern. Um den erhöhten Mehrbedarf finanzieren zu können sollen diese 600.000 €
nunmehr sofort in die Finanzierung eingebracht werden. Die Auswirkungen sind aus
der Anlage 3 ablesbar. Die Ergebnisrechnung wird sich jährlich um rund 45.000 €
verschlechtern. Die Finanzplanung bleibt unverändert.
Im Schul- und auch im Bauauschuss wurde die Situation erläutert. Die
Ausschreibung der Gewerke für den 2. BA drängt. Ohne Finanzierungsgrundlage
geht dies jedoch nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60
Abs. 1 Satz 1 GO NRW, die obige Finanzierung.(Anlage 3) Die in Anlage 2
beschriebenen Gewerke sind kurzfristig auszuschreiben.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Ergeben sich aus Anlage 3