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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP8-210/2010 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10,0 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP8-210/2010 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP8-210/2010 1. Ergänzung)

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Entwurf Vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylbewerbern und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom __.12.2010 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweilig gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Bedburg am __.12.2010 folgende vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006 beschlossen: Artikel I Die Anlage zu § 5 erhält folgende Fassung: Anlage zu § 5 der Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006 in der Fassung vom __.12.2010 Stand 01.01.2011 je Person und Monat Grundgebühr und Nebenkosten Gesamt 160,00€ Artikel II Die vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylbewerbern und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom __.12.2010 tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. -2- Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylbewerbern und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 50181 Bedburg, den __.12.2010 Koerdt Bürgermeister