Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8182/2010 1.
Ergänzung
Büro für Standortförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg
a) Beschließung des Entwurfs des Einzelhandelskonzeptes
b) Beschluss zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt das im Entwurf vorliegende Einzelhandelskonzept auf der
Basis der Erhebungen des Büros für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, und der
durchgeführten Sitzungen des Arbeitskreises „Einzelhandel“.
Zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, auf der Grundlage zu a) des Beschlussvorschlages
das Beteiligungsverfahren für die Bürger einzuleiten, das Entwurfskonzept in einer
Bürgerversammlung vorzustellen und das Konzept auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Parallel dazu ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (Verfahren analog dem eines Bebauungsplanverfahrens) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Vorgaben des Einzelhandelserlasses sowie des Landesentwicklungsprogramms (LEPro)
haben die Kommunen in NRW in die Verpflichtung gebracht, für ihr Gemeindegebiet ein
Einzelhandelskonzept aufzustellen.
Nach § 24a LEPro ist es Aufgabe der Stadt, den zentralen Versorgungsbereich sowie die zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimente festzulegen.
Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen
Absicherung dieser Konzepte durch Bauleitpläne können die Gemeinden die Entwicklung ihrer
Zentren und Nebenzentren steuern und in der Konsequenz eine ausgewogene
Versorgungsstruktur zur Verfügung stellen.
Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die
Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben wie auch andererseits Planungs- und
Investitionssicherheit für den Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer.
Die Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bedburg wurde nach einer Vielzahl
von internen Sondierungsgesprächen und inhaltlichen Erörterungen durch die Stadt Bedburg an
das Büro für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen in Köln durch den seinerzeitigen Fachbereich
I in Auftrag gegeben, um den gesetzlichen Anforderungen auch im Hinblick auf eine
zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Stärkung des Einzelhandels Rechnung tragen zu können.
Dabei haben inhaltlich die erstellten Konzepte, Gutachten und aktuelle städtebauliche Konzepte,
wie z.B. der Entwurf des Stadtmarketingkonzeptes, der Demographiebericht, die erfolgten
Einzelhandelserhebungen, das Positionspapier Bedburg, der Rahmenplan Kaster und der
Rahmenplan Bedburg besondere Berücksichtigung gefunden.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat am 10.02.2009 eine
Beratung zur Thematik Einzelhandelskonzept durchgeführt und beschlossen, aus den Fraktionen
im Rat der Stadt Bedburg die nachfolgenden Vertreter in einen zu bildenden Arbeitskreis
„Einzelhandel“ zu entsenden:
CDU-Fraktion: Herr Dr. Georg Kippels
FDP-Fraktion: Herr Jürgen Mitter
SPD-Fraktion: Frau Heike Steinhäuser
FWG-Fraktion: Herr Leonhard Köhlen
Grüne-Fraktion: Herr Michael Zöphel
Ferner sollte der Arbeitskreis Einzelhandel mit Vertreter nachfolgender Institutionen besetzt
werden:
-Bezirksregierung Köln, Einzelhandel
-IHK Köln
-Einzelhandelsverband
-Werbekreis Bedburg e.V.
-Werbegemeinschaft Kaster / Königshoven e.V.
Die erste konstituierende Sitzung des zuvor beschriebenen Arbeitskreises hat am 26.02.2009
stattgefunden. In dieser Sitzung wurden insbesondere die Inhalte der anstehenden Bögen für die
Bürgerbefragungen und Kundenwohnorterhebungen in Zusammenarbeit mit dem örtlichen
Einzelhandel diskutiert und qualifiziert ausgearbeitet. Alsdann sind die Befragungen seitens der
Verwaltung durchgeführt worden.
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Sitzungsvorlage
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Weitere 3 Arbeitskreise haben in der Folge stattgefunden am
•
•
•
24.09.2010,
28.01.2010 sowie
08.07.2010.
Die Protokolle zu den Arbeitskreisen sind in der Anlage beigefügt.
In Anschluss an den abschließenden Arbeitskreis vom 08.07.2010 mit der Positionierung und dem
einvernehmlichen Ergebnis der Einstufung von Bedburg Mitte als Hauptzentrum und des zentralen
Versorgungsbereiches von Kaster als Nahversorgungszentrum wurde die Aufgabenstellung für
das Büro Dr. Jansen – insbesondere aufgrund der Arbeitskreise und der hieraus resultierenden
Empfehlungen - weitergehend definiert, so dass das Konzept fertig gestellt werden konnte.
Das Einzelhandelskonzept liegt nunmehr in Entwurf vor und ist ebenfalls in der Anlage beigefügt.
Zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes sind in der Folge Bebauungspläne aufzustellen sowie
vorhandene Pläne auf ihre einzelhandelsbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten hin zu überprüfen.
Insbesondere GE-Festsetzungen (GE = Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO) und Pläne mit der
BauNVO vor 1990 sollten möglichst kurzfristig im vereinfachten Verfahren auf die aktuelle
BauNVO umgestellt werden.
Durch das Büro Dr. Jansen aus Köln wurde der Entwurf des Konzeptes unter Berücksichtigung der
städtebaulichen Folgewirkungen und Handlungsempfehlungen in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 23.11.2010 vorgestellt. Siehe Anlage.
Bei der Aufstellung kommunaler Einzelhandelskonzepte wird entsprechend dem
Einzelhandelserlass NRW insbesondere eine Beteiligung der Bezirksplanungsbehörden, der
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Organisationen des Einzelhandels
sowie eine Abstimmung mit den betroffenen Nachbargemeinden im Sinne einer freiwilligen
interkommunalen/regionalen Abstimmung empfohlen. Ein Beteiligungsverfahren analog dem eines
Bebauungsplanverfahrens ist daher angezeigt und praktikabel; dies betrifft sowohl die zuvor
aufgeführten Fachbehörden, insbesondere den örtlichen Einzelhandel, ansässige Unternehmen
als auch den Bürger.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 23.11.2010
mit Stimmenmehrheit bei 2 Gegenstimmen empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu a) und b)
aufgeführt zu entscheiden.
Ferner hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit bei 2 Gegenstimmen beschlossen, den
Arbeitskreis „Einzelhandel“ - gebildet aus dem seinerzeitigen Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung - im Rahmen des dynamischen Entwicklungsprozesses und der Folgewirkungen
und Fragestellungen aus dem entworfenen Einzelhandelskonzept beizubehalten.
Da die seinerzeit entsandten Personen nach wie vor im Rat der Stadt Bedburg vertreten sind, ist
eine Neubesetzung entbehrlich und demgemäß eine Beibehaltung in der derzeitigen Besetzung
des Sache dienlich. Künftig kann eine Einberufung dieses Arbeitskreises kann bei Bedarf und
Fragestellungen hinsichtlich möglicher Anfragen und Neuansiedlungen von gesamtstädtischer
Bedeutung erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Einzelhandelskonzept dieser Sitzungsvorlage nicht mehr in
Papierform beigefügt ist, da es allen Ratsmitgliedern bereits mit den Unterlagen des
Stadtentwicklungsausschusses vom 23.11.2010 zur Verfügung gestellt wurde. Sollte dennoch eine
Kopie des Konzeptes benötigt werden, wird darum gebeten, sich mit dem Büro für
Standortförderung oder dem Ratsbüro in Verbindung zu setzen.
Nach Umsetzung des Beteiligungsverfahrens wird das Konzept dem Rat der Stadt Bedburg zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorlage WP8-182/2010 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Anmerkung:
Die Maßnahme „Einzelhandelskonzept“ wurde aufgrund der Zuständigkeit der Thematik und damit
der Zuordnung / Aufgabenverteilung im neu gebildeten Büro für Standortförderung weitergeführt.
Die Mittel für die Erstellung des EHK wurden aus dem Budget des ehem. Fachbereiches I (jetzt III)
entsprechend in das Budget des Büros für Standortförderung übertragen.
Die Abwicklung der Verfahrensschritte und damit die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes
erfolgt durch den Fachbereich III.
Insbesondere Bebauungsplanänderungen, hervorgehend aus dem Einzelhandelskonzept als
informelle Planung, werden entsprechend der Zuständigkeit durch den Fachbereich Planen,
Bauen, Umwelt und Verkehr bearbeitet.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.11.2010
----------------------------------(Udo Schmitz)
Leiter Büro für
Standortförderung
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter III
Beschlussvorlage WP8-182/2010 1. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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