Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bedburg
Kurzprotokoll:
Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste (Anlage)
Ort:
Sitzungssaal des Rathauses in Bedburg-Kaster
Termin
08.07.2010 / 19:00 - 20:30 Uhr
Als wesentliche Ergebnisse können festgehalten werden:
Lfd. Nr.
Themen
Zuständig/
Termin
1
Anlass der 4. Arbeitskreissitzung
In der 3. Arbeitskreissitzung am 28. Januar 2010 wurde sich darauf geeinigt,
die Diskussion über die räumliche Abgrenzung des Hauptzentrums Bedburg
(„Konzentration“ oder „Große Lösung“) und die Einstufung des zentralen
Versorgungsbereichs Kaster als Nahversorgungszentrum in einer weiteren
Arbeitskreissitzung fortzuführen.
2
Räumliche Abgrenzung des Hauptzentrums Bedburg
Als räumliche Abgrenzung des Hauptzentrums Bedburg einigt sich das
Gremium auf die engere Abgrenzung („Konzentration“). Das bedeutet,
dass zukünftig großflächige Einzelhandelsbetriebe - also Betriebe mit mehr
als 800 qm Verkaufsfläche - mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Kernsortimenten nur noch innerhalb dieser Abgrenzung angesiedelt werden dürfen. Durch diese Zielsetzung der Einzelhandelsentwicklung sollen
Fehlentwicklungen - wie z. B. die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in der Wiesenstraße - in der Stadt Bedburg in Zukunft verhindert werden.
Es wird davon ausgegangen, dass hierdurch keine Nachteile für die nördlich
und südlich angrenzenden Abschnitte (Friedrich-Wilhelm-Straße, Lindenstraße) entstehen. Vielmehr ist die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in diesen Standortbereichen aufgrund der kleinteiligen
Flächenstruktur und Besitzverhältnissen nicht zu erwarten. Dennoch soll
versucht werden, die sich aus den hier vorliegenden Versorgungseinrichtungen ergebene Wertigkeit dieser Lagen durch eine Einstufung als erweiterter Zentrenbereich darzustellen. In diesem Zusammenhang sollte nach
Schließung des Bahnübergangs eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität in
Stadt- und Regionalplanung
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der Lindenstraße durch städtebauliche Aufwertungsmaßnahmen eingeleitet werden.
3
Einstufung des zentralen Versorgungsbereichs Kaster
Das Gremium einigt sich auf die Einstufung des zentralen Versorgungsbereichs Kaster als Nahversorgungszentrum. Dies hat zur Folge, dass die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit nahversorgungs- und nicht
zentrenrelevantem Kernsortiment innerhalb des abgegrenzten Bereichs
möglich ist. Dagegen können großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment zukünftig nur noch im Hauptzentrum angesiedelt werden. Zur Umsetzung dieses Entwicklungsziels müsste die derzeitige MK-Ausweisung in eine MI-Ausweisung verändert werden.
Um eine Handelsnutzung auf der Fläche des Betriebs Europa Möbel Conrads auch zukünftig ermöglichen zu können, wird für diesen Bereich eine
Ausnahmeregelung vereinbart. Bei einer Nutzungsänderung sollen durch
eine SO-Gebietsausweisung hier ggf. auch größere Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment zugelassen werden.
gez. Schulte, 13.07.2010