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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung) Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.12.2009 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-130/2009 1. Ergänzung Vorlage für den Gemeinderat am 10.12.2009 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung Begründung: Am 07.12.2009 wurden die voraussichtlichen Gebührensätze des ZEW für das Jahr 2010 bekannt gegeben. Die Beratung und Beschlussfassung hierzu soll am 11.12.2009 erfolgen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die Verwaltungsvorlage so verabschiedet wird. Da die Gebührensätze bei den Verbrennungsgebühren stark von dem abweichen, was seitens des ZEW bislang als voraussichtliche Gebührensätze bekannt war, wurde die Gebührenkalkulation für die Gemeinde Vettweiß mit den neuen Gebührensätzen des ZEW aktualisiert. Ebenso wurde die erwartete Tonnage der Altpapiersammlung von 671t auf 695t der Entwicklung der letzten Jahre angepasst. Im Jahr 2009 wird die eingesammelte Menge bei voraussichtlich ca. 700t liegen. In der ursprünglichen Kalkulation für 2010 war die im Jahr 2008 entstandene Unterdeckung in Höhe von 42.913,23 Euro nicht ganz eingebracht worden, sondern nur ein Betrag von 30.000 Euro. Für das Jahr 2009 wird jedoch wieder eine Unterdeckung in Höhe von ca. 30.000 Euro erwartet. Diese Unterdeckung kommt im Wesentlichen durch eine Rückzahlung ans Finanzamt zustande. Bei einer durch das Finanzamt durchgeführten Betriebsprüfung beim Abfuhrunternehmen ist aufgefallen, dass seitens des Abfuhrunternehmens für die eingesammelte Menge an „kommunalem“ Altpapier eine Vergütung inklusive Umsatzsteuer gezahlt wurde. Eine Vergütung der Umsatzsteuer ist allerdings nur für den DSD-Anteil am Altpapier zulässig, nicht für den kommunalen Anteil. Der ans Finanzamt abzuführende Betrag für die Jahre 2005- Sept. 2009 beträgt ca. 25.500 Euro. Vor diesem Hintergrund wurde die Unterdeckung aus dem Jahr 2008 in der anliegenden Kalkulation zu 100% eingebracht. Die voraussichtliche Unterdeckung aus 2009 wird dann im nächsten Jahr in die Kalkulation eingebracht. Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich die nachfolgenden Gebührensätze für 2010, in der Anlage sind auch die Gebührensätze der Vorjahre ersichtlich. Daraus lässt sich ablesen, dass die kalkulierten Gebühren zwar im Gegensatz zu 2009 wieder etwas ansteigen, jedoch immer noch bei den meisten Gefäßen günstiger sind als in 2008 und in den Vorjahren. Kombination 60 l Restabfall ohne Bioabfall 60 l Restabfall und 120 l Bioabfall 60 l Restabfall und 240 l Bioabfall 90 l Restabfall ohne Bioabfall 90 l Restabfall und 120 l Bioabfall 90 l Restabfall und 240 l Bioabfall 120 l Restabfall ohne Bioabfall 120 l Restabfall und 120 l Bioabfall 120 l Restabfall und 240 l Bioabfall 240 l Restabfall ohne Bioabfall 240 l Restabfall und 120 l Bioabfall 240 l Restabfall und 240 l Bioabfall 1100 l Restabfall ohne Bioabfall 1100 l Restabfall und 240 l Bioabfall zusätzliche 120 l Bioabfallgefäße zusätzliche 240 l Bioabfallgefäße Restmüll 132,25 € 132,25 € 132,25 € 157,61 € 157,61 € 157,61 € 182,97 € 182,97 € 182,97 € 284,40 € 284,40 € 284,40 € 1.011,31 € 1.011,31 € Bioabfall 53,23 € 106,46 € 53,23 € 106,46 € 53,23 € 106,46 € 53,23 € 106,46 € 106,46 € 53,23 € 106,46 € Gesamtgebühr 132,25 € 185,48 € 238,71 € 157,61 € 210,84 € 264,06 € 182,97 € 236,19 € 289,42 € 284,40 € 337,62 € 390,85 € 1.011,31 € 1.117,77 € 53,23 € 106,46 € Aufgrund des mittlerweile vorliegenden Angebotes für die Verteilung von Beistellsäcken für den Bioabfall und der erfolgten Überprüfung des Gebührensatzes für Beistellsäcke für den Restmüll wurden folgende Gebührensätze errechnet: Gebühr für einen Beistellsack für Restmüll 3,70 Euro (bisher 3,90 Euro) Gebühr für einen Beistellsack für Bioabfall 2,90 Euro Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines vom Abfuhrunternehmen geschätzten durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine Vergütung für Handlingskosten. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschliesst die vorliegende Kalkulation.