Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.12.2009
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-130/2009 1.
Ergänzung
Vorlage
für den
Gemeinderat am 10.12.2009
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung
Begründung:
Am 07.12.2009 wurden die voraussichtlichen Gebührensätze des ZEW für das Jahr 2010
bekannt gegeben. Die Beratung und Beschlussfassung hierzu soll am 11.12.2009 erfolgen.
Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die Verwaltungsvorlage so verabschiedet wird.
Da die Gebührensätze bei den Verbrennungsgebühren stark von dem abweichen, was
seitens des ZEW bislang als voraussichtliche Gebührensätze bekannt war, wurde die
Gebührenkalkulation für die Gemeinde Vettweiß mit den neuen Gebührensätzen des ZEW
aktualisiert.
Ebenso wurde die erwartete Tonnage der Altpapiersammlung von 671t auf 695t der
Entwicklung der letzten Jahre angepasst. Im Jahr 2009 wird die eingesammelte Menge bei
voraussichtlich ca. 700t liegen.
In der ursprünglichen Kalkulation für 2010 war die im Jahr 2008 entstandene Unterdeckung
in Höhe von 42.913,23 Euro nicht ganz eingebracht worden, sondern nur ein Betrag von
30.000 Euro.
Für das Jahr 2009 wird jedoch wieder eine Unterdeckung in Höhe von ca. 30.000 Euro
erwartet. Diese Unterdeckung kommt im Wesentlichen durch eine Rückzahlung ans
Finanzamt zustande. Bei einer durch das Finanzamt durchgeführten Betriebsprüfung beim
Abfuhrunternehmen ist aufgefallen, dass seitens des Abfuhrunternehmens für die
eingesammelte Menge an „kommunalem“ Altpapier eine Vergütung inklusive Umsatzsteuer
gezahlt wurde. Eine Vergütung der Umsatzsteuer ist allerdings nur für den DSD-Anteil am
Altpapier zulässig, nicht für den kommunalen Anteil. Der ans Finanzamt abzuführende
Betrag für die Jahre 2005- Sept. 2009 beträgt ca. 25.500 Euro.
Vor diesem Hintergrund wurde die Unterdeckung aus dem Jahr 2008 in der anliegenden
Kalkulation zu 100% eingebracht. Die voraussichtliche Unterdeckung aus 2009 wird dann im
nächsten Jahr in die Kalkulation eingebracht.
Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich die nachfolgenden
Gebührensätze für 2010, in der Anlage sind auch die Gebührensätze der Vorjahre
ersichtlich. Daraus lässt sich ablesen, dass die kalkulierten Gebühren zwar im Gegensatz zu
2009 wieder etwas ansteigen, jedoch immer noch bei den meisten Gefäßen günstiger sind
als in 2008 und in den Vorjahren.
Kombination
60 l Restabfall ohne Bioabfall
60 l Restabfall und 120 l Bioabfall
60 l Restabfall und 240 l Bioabfall
90 l Restabfall ohne Bioabfall
90 l Restabfall und 120 l Bioabfall
90 l Restabfall und 240 l Bioabfall
120 l Restabfall ohne Bioabfall
120 l Restabfall und 120 l Bioabfall
120 l Restabfall und 240 l Bioabfall
240 l Restabfall ohne Bioabfall
240 l Restabfall und 120 l Bioabfall
240 l Restabfall und 240 l Bioabfall
1100 l Restabfall ohne Bioabfall
1100 l Restabfall und 240 l Bioabfall
zusätzliche 120 l Bioabfallgefäße
zusätzliche 240 l Bioabfallgefäße
Restmüll
132,25 €
132,25 €
132,25 €
157,61 €
157,61 €
157,61 €
182,97 €
182,97 €
182,97 €
284,40 €
284,40 €
284,40 €
1.011,31 €
1.011,31 €
Bioabfall
53,23 €
106,46 €
53,23 €
106,46 €
53,23 €
106,46 €
53,23 €
106,46 €
106,46 €
53,23 €
106,46 €
Gesamtgebühr
132,25 €
185,48 €
238,71 €
157,61 €
210,84 €
264,06 €
182,97 €
236,19 €
289,42 €
284,40 €
337,62 €
390,85 €
1.011,31 €
1.117,77 €
53,23 €
106,46 €
Aufgrund des mittlerweile vorliegenden Angebotes für die Verteilung von Beistellsäcken für
den Bioabfall und der erfolgten Überprüfung des Gebührensatzes für Beistellsäcke für den
Restmüll wurden folgende Gebührensätze errechnet:
Gebühr für einen Beistellsack für Restmüll
3,70 Euro (bisher 3,90 Euro)
Gebühr für einen Beistellsack für Bioabfall
2,90 Euro
Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen
die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die
Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines vom Abfuhrunternehmen geschätzten
durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine
Vergütung für Handlingskosten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschliesst die vorliegende Kalkulation.