Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
30.10.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 06.10.2008
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-113/2008
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 16.10.2008
Gemeinderat am 30.10.2008
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr 2009
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten (Anlage 1)
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie
Innere Verrechnung (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Zu den
Sachkosten zählen nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LabfG) unter anderem auch die
Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus
Straßenpapierkörben.
Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, sächliche Ausgaben und
Fahrzeugkosten wurden wie bereits im vergangenen Jahr aus den Kosten der letzten 3
Jahren (2005-2007) ein Mittelwert gebildet, der dann als Grundlage für das Jahr 2009
angenommen wurde.
Die Berechnung der weiteren Sachkosten ergibt sich aus Anlage 2. Hier wurden die Kosten
nach den einzelnen Abfallarten getrennt aufgelistet. Aufgrund der Neuausschreibung des
Entsorgungsvertrags ist es zukünftig möglich, die Kosten der Fuhrleistung genau den
einzelnen Abfallarten zuzuordnen, da nicht mehr ein monatlicher Pauschalbetrag für die
Fuhrleistung gezahlt wird, sondern nach den einzelnen Abfallarten getrennte Leistungen
gezahlt werden. Diese Leistungen gliedern sich noch auf in Beträge für die
Tonnenbereitstellung, Transport, Behältertausch (teilweise Berechnung pro Stück, teilweise
pro Tonne).
Für die Berechnung wurden die jeweils gültigen Gebührensätze des
Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) beziehungsweise die mit den Firmen AWA
GmbH und Braun Umweltdienste vertraglich vereinbarten Gebührensätze zugrunde gelegt.
Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein
Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen
zum Vorjahr). Die Einwohnerzahl ist jeweils die vom Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik (LDS) ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres. Deponiekosten
und Grundgebühren sowie Fuhrleistung und die Kosten für die Altpapiersammlung
(Fuhrleistung und Entgelte an die Vereine) machen einen Anteil von über 90 % der
Gesamtkosten aus.
Durch die Verwaltungsgemeinkosten werden Kosten für Leistungen anderer
Verwaltungseinheiten, z.B. TUIV, Gemeindekasse oder Personalamt erstattet. Die
Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten.
Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Einnahmen
abzuziehen. Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die
Gebühreneinnahmen aus der
Sperrgutentsorgung und Gutschriften über verkaufte
Restmüllsäcke sowie der Überschuss aus dem Bereich Abfallbeseitigung - Anteil DSD- und
die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers.
Nicht ansatzfähige Kosten:
Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind
Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das
Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß
dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen
werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die
Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten.
2) Kalkulation der Gebühren (Anlage 3)
Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch den jeweiligen Gebührentatbestand zu
decken sind, wurde für die Kalkulation der Gebühren die Anzahl sowie das Volumen der
Restmüllgefäße und der Biomüllgefäße errechnet.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in Grundgebührenanteil, einen Anteil für
die Entsorgung des Restmülls und einen Anteil für die Entsorgung des Biomülls.
Durch alle Anschlusspflichtigen (Gesamtsumme der Restmüllgefäße) sind der
Grundgebührenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restmülls zu begleichen, die
Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Biomüllgefäß haben, zahlen zusätzlich noch
den Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle
Anschlusspflichtigen möglich ist, ist in der Grundgebühr enthalten. Durch die genaue
Differenzierung der Kosten auf die einzelnen Abfallbereiche steigt die Zusatzgebühr für das
Restabfallgefäß sowie für das Bioabfallgefäß, die Grundgebühr hingegen sinkt. Dies hat zur
Folge dass sich die einzelnen Gebührensätze unterschiedlich entwickeln. Die Gebühr für ein
Bioabfallgefäß wird höher, ebenso steigt der Gebührensatz bei großen Restmüllgefäßen
(240l, 1.100l).
Aus der als Anlage 3 beigefügten Berechnung der Abfallgebühren ergeben sich folgende
Gebührensätze für 2009:
60l Restmüll ohne Biomüll
60l Restmüll mit 120l Biomüll
60l Restmüll mit 240l Biomüll
90l Restmüll ohne Biomüll
90l Restmüll mit 120l Biomüll
90l Restmüll mit 240l Biomüll
120l Restmüll ohne Biomüll
120l Restmüll mit 120l Biomüll
120l Restmüll mit 240l Biomüll
240l Restmüll ohne Biomüll
240l Restmüll mit 120l Biomüll
240l Restmüll mit 240l Biomüll
1100l Restmüll ohne Biomüll
1100l Restmüll mit 240l Biomüll
zusätzliches Biomüllgefäß 240l
2009
2008
118,70 €
167,56 €
216,41 €
143,68 €
192,53 €
241,39 €
168,66 €
217,51 €
266,37 €
268,57 €
317,43 €
366,28 €
984,63 €
1.082,34 €
97,71 €
177,84 €
217,33 €
256,81 €
197,37 €
236,85 €
276,33 €
275,46 €
314,95 €
354,43 €
835,15 €
914,12 €
78,97 €
3) Wichtige Hinweise
Die Gebührenkalkulation ist insoweit vorläufig, da die Gebührensatzung des ZEW für
das Jahr 2009 noch nicht beschlossen ist und in der vorliegenden Kalkulation die
Gebührensatzung von 2008 zugrunde gelegt wurde. Laut Auskunft des ZEW werden sich
die Sätze voraussichtlich geringfügig ändern. Dadurch bedingt können sich auch die
Gebührensätze für die Abfallgefäße noch geringfügig ändern. Es wird davon ausgegangen,
dass die geänderte Gebührensatzung des ZEW bis zur Gemeinderatssitzung am 30.10.2008
vorliegt, sodass die Kalkulation dann vom Rat beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende
Kalkulation zu beschliessen.
Auswirkungen auf den Haushalt: