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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr 2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
30.10.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 06.10.2008 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-113/2008 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 16.10.2008 Gemeinderat am 30.10.2008 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr 2009 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten (Anlage 1) Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie Innere Verrechnung (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Zu den Sachkosten zählen nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LabfG) unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus Straßenpapierkörben. Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, sächliche Ausgaben und Fahrzeugkosten wurden wie bereits im vergangenen Jahr aus den Kosten der letzten 3 Jahren (2005-2007) ein Mittelwert gebildet, der dann als Grundlage für das Jahr 2009 angenommen wurde. Die Berechnung der weiteren Sachkosten ergibt sich aus Anlage 2. Hier wurden die Kosten nach den einzelnen Abfallarten getrennt aufgelistet. Aufgrund der Neuausschreibung des Entsorgungsvertrags ist es zukünftig möglich, die Kosten der Fuhrleistung genau den einzelnen Abfallarten zuzuordnen, da nicht mehr ein monatlicher Pauschalbetrag für die Fuhrleistung gezahlt wird, sondern nach den einzelnen Abfallarten getrennte Leistungen gezahlt werden. Diese Leistungen gliedern sich noch auf in Beträge für die Tonnenbereitstellung, Transport, Behältertausch (teilweise Berechnung pro Stück, teilweise pro Tonne). Für die Berechnung wurden die jeweils gültigen Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) beziehungsweise die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste vertraglich vereinbarten Gebührensätze zugrunde gelegt. Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen zum Vorjahr). Die Einwohnerzahl ist jeweils die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres. Deponiekosten und Grundgebühren sowie Fuhrleistung und die Kosten für die Altpapiersammlung (Fuhrleistung und Entgelte an die Vereine) machen einen Anteil von über 90 % der Gesamtkosten aus. Durch die Verwaltungsgemeinkosten werden Kosten für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten, z.B. TUIV, Gemeindekasse oder Personalamt erstattet. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Einnahmen abzuziehen. Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die Gebühreneinnahmen aus der Sperrgutentsorgung und Gutschriften über verkaufte Restmüllsäcke sowie der Überschuss aus dem Bereich Abfallbeseitigung - Anteil DSD- und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers. Nicht ansatzfähige Kosten: Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. 2) Kalkulation der Gebühren (Anlage 3) Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch den jeweiligen Gebührentatbestand zu decken sind, wurde für die Kalkulation der Gebühren die Anzahl sowie das Volumen der Restmüllgefäße und der Biomüllgefäße errechnet. Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in Grundgebührenanteil, einen Anteil für die Entsorgung des Restmülls und einen Anteil für die Entsorgung des Biomülls. Durch alle Anschlusspflichtigen (Gesamtsumme der Restmüllgefäße) sind der Grundgebührenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restmülls zu begleichen, die Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Biomüllgefäß haben, zahlen zusätzlich noch den Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist in der Grundgebühr enthalten. Durch die genaue Differenzierung der Kosten auf die einzelnen Abfallbereiche steigt die Zusatzgebühr für das Restabfallgefäß sowie für das Bioabfallgefäß, die Grundgebühr hingegen sinkt. Dies hat zur Folge dass sich die einzelnen Gebührensätze unterschiedlich entwickeln. Die Gebühr für ein Bioabfallgefäß wird höher, ebenso steigt der Gebührensatz bei großen Restmüllgefäßen (240l, 1.100l). Aus der als Anlage 3 beigefügten Berechnung der Abfallgebühren ergeben sich folgende Gebührensätze für 2009: 60l Restmüll ohne Biomüll 60l Restmüll mit 120l Biomüll 60l Restmüll mit 240l Biomüll 90l Restmüll ohne Biomüll 90l Restmüll mit 120l Biomüll 90l Restmüll mit 240l Biomüll 120l Restmüll ohne Biomüll 120l Restmüll mit 120l Biomüll 120l Restmüll mit 240l Biomüll 240l Restmüll ohne Biomüll 240l Restmüll mit 120l Biomüll 240l Restmüll mit 240l Biomüll 1100l Restmüll ohne Biomüll 1100l Restmüll mit 240l Biomüll zusätzliches Biomüllgefäß 240l 2009 2008 118,70 € 167,56 € 216,41 € 143,68 € 192,53 € 241,39 € 168,66 € 217,51 € 266,37 € 268,57 € 317,43 € 366,28 € 984,63 € 1.082,34 € 97,71 € 177,84 € 217,33 € 256,81 € 197,37 € 236,85 € 276,33 € 275,46 € 314,95 € 354,43 € 835,15 € 914,12 € 78,97 € 3) Wichtige Hinweise Die Gebührenkalkulation ist insoweit vorläufig, da die Gebührensatzung des ZEW für das Jahr 2009 noch nicht beschlossen ist und in der vorliegenden Kalkulation die Gebührensatzung von 2008 zugrunde gelegt wurde. Laut Auskunft des ZEW werden sich die Sätze voraussichtlich geringfügig ändern. Dadurch bedingt können sich auch die Gebührensätze für die Abfallgefäße noch geringfügig ändern. Es wird davon ausgegangen, dass die geänderte Gebührensatzung des ZEW bis zur Gemeinderatssitzung am 30.10.2008 vorliegt, sodass die Kalkulation dann vom Rat beschlossen werden kann. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation zu beschliessen. Auswirkungen auf den Haushalt: