Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 23/2004
28.10.2004
Az.: 60.3/629-61/04
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.11.2004
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Landschaftsplan 04 “Bad Münstereifel”
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 182
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und
zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) die Aufstellung des Landschaftsplanes 04 „Bad Münstereifel“ mit Geltungsbereich für das gesamte Stadtgebiet Bad Münstereifel
gemäß der Anlage zu dieser Vorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten
einzuleiten.
Begründung:
Seite - 2 -
Bereits am 26.10.1988 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes Münstereifel
gefasst. Die Abgrenzung des damaligen Landschaftsplanes erfolgte auf der Grundlage einer
seinerzeit vom Landschaftsverband Rheinland entwickelten naturräumlichen Einteilung. Dies
führte zwangsläufig zu der Situation, dass die Landschaftspläne nur Teilflächen der Stadt/Gemeindegebiete abdeckten bzw. mehrere Kommunen betrafen. Insbesondere seit der Novellierung des BauGB ist eine stärkere Abstimmung zwischen der Flächennutzungsplanung der jeweiligen Kommune und der Landschaftsplanung des Kreises gefordert. Die Verwaltung hatte daher
vorgeschlagen, von der ursprünglichen Abgrenzung der Landschaftspläne abzurücken und diese
zukünftig an den Stadt-/Gemeindegrenzen zu orientieren. Aus diesen Gründen hat der Kreistag in
seiner Sitzung am 14.06.2000 u.a. beschlossen, den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss zum
Landschaftsplan Bad Münstereifel aufzuheben (Beschluss-Nr.: 177).
Mit dem neuaufgestellten und am 10.06.2003 bekannt gemachten Gebietsentwicklungsplan Region Aachen liegen die wesentlichen regionalplanerischen Aussagen vor, die in der Landschaftsplanung zu beachten sind.
Auf Grundlage dieses Planwerkes sollen mit dem Landschaftsplan die Entwicklungsziele (§ 18 LG
NW) und die Festsetzungen (§§ 20-23 LG NW) für Natur und Landschaft im gesamten Stadtgebiet
Bad Münstereifel getroffen werden. Hiermit hat der Landschaftsplan die im öffentlichen Interesse
besonders zu schützenden Teile von Natur und Landschaft festzusetzen. Weiterhin kann der
Landschaftsplan forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (§ 25 LG NW) sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 LG
NW) treffen.
Der Aufstellungsbeschluss durch den Kreis Euskirchen ist erforderlich, da das förmliche Verfahren
der Landschaftsplanung erst mit dem entsprechenden Beschluss des Trägers der Landschaftsplanung beginnt.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)