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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel" hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 04 "Bad Münstereifel"
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 23/2004 28.10.2004 Az.: 60.3/629-61/04 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Landschaftsplan 04 “Bad Münstereifel” hier: Aufstellungsbeschluss Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 182 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) die Aufstellung des Landschaftsplanes 04 „Bad Münstereifel“ mit Geltungsbereich für das gesamte Stadtgebiet Bad Münstereifel gemäß der Anlage zu dieser Vorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten einzuleiten. Begründung: Seite - 2 - Bereits am 26.10.1988 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes Münstereifel gefasst. Die Abgrenzung des damaligen Landschaftsplanes erfolgte auf der Grundlage einer seinerzeit vom Landschaftsverband Rheinland entwickelten naturräumlichen Einteilung. Dies führte zwangsläufig zu der Situation, dass die Landschaftspläne nur Teilflächen der Stadt/Gemeindegebiete abdeckten bzw. mehrere Kommunen betrafen. Insbesondere seit der Novellierung des BauGB ist eine stärkere Abstimmung zwischen der Flächennutzungsplanung der jeweiligen Kommune und der Landschaftsplanung des Kreises gefordert. Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, von der ursprünglichen Abgrenzung der Landschaftspläne abzurücken und diese zukünftig an den Stadt-/Gemeindegrenzen zu orientieren. Aus diesen Gründen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 14.06.2000 u.a. beschlossen, den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss zum Landschaftsplan Bad Münstereifel aufzuheben (Beschluss-Nr.: 177). Mit dem neuaufgestellten und am 10.06.2003 bekannt gemachten Gebietsentwicklungsplan Region Aachen liegen die wesentlichen regionalplanerischen Aussagen vor, die in der Landschaftsplanung zu beachten sind. Auf Grundlage dieses Planwerkes sollen mit dem Landschaftsplan die Entwicklungsziele (§ 18 LG NW) und die Festsetzungen (§§ 20-23 LG NW) für Natur und Landschaft im gesamten Stadtgebiet Bad Münstereifel getroffen werden. Hiermit hat der Landschaftsplan die im öffentlichen Interesse besonders zu schützenden Teile von Natur und Landschaft festzusetzen. Weiterhin kann der Landschaftsplan forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (§ 25 LG NW) sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 LG NW) treffen. Der Aufstellungsbeschluss durch den Kreis Euskirchen ist erforderlich, da das förmliche Verfahren der Landschaftsplanung erst mit dem entsprechenden Beschluss des Trägers der Landschaftsplanung beginnt. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)