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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2009) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2009) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2009)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8189/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2009 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung den Teilrechnungen der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Der Jahresabschluss 2009 wurde zum ersten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt. Durch die aus der Datenübernahme aus dem Vorgängerverfahren KIRP entstandenen Probleme konnte der Jahresabschluss nicht in der vorgesehen Frist abgeschlossen werden. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 2.524.974 € vor. Dieser minderte planerisch in voller Höhe die allgemeine Rücklage, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung der positivere Jahresabschluss 2008 noch nicht absehbar war. Die Gesamtergebnisrechnung 2009 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.455.952,21 € aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2008 einen Bestand in Höhe von 2.066.441,20 € aus. Trotz steigendem Negativsaldo der Ergebnisrechnung reduzierte sich die Minderung der allgemeinen Rücklage um 1.135.462,99 € auf nunmehr 1.389.511,01 €. Die Minderung der allgemeinen Rücklage resultiert insbesondere aus planerisch nicht vorhersehbaren Einzelwertberichtigungen der Steuerforderungen aufgrund von Insolvenzen. Ohne diese Berichtigungen wäre der Haushalt 2009 fiktiv auszugleichen gewesen. Da die Ergebnisrechnung einen höheren Fehlbetrag als den in der Planung vorgesehene Fehlbedarf ausweist, wurde entsprechend der Regelung des § 75 Abs. 5 GO NRW die Anzeige an den Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde vorgenommen. Bei einer Bilanzsumme von rd. 226 Mio. Euro beträgt das Eigenkapital rd. 84,5 Mio. Euro (37,45%). Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch die BDO ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Prüfbericht wird derzeit erstellt und wird im ersten Quartal dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses des Jahres 2009 ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP8-189/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 03.12.2010 ----------------------------------Götz Sachbearbeiter ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-189/2010 Seite 3