Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
13.12.10, 09:13
Aktualisiert
13.12.10, 09:13
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8189/2010
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2009
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 gemäß §
95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:
¾
¾
¾
¾
¾
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
der Bilanz und
dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten
nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Der Jahresabschluss 2009 wurde
zum ersten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt. Durch die aus der Datenübernahme
aus dem Vorgängerverfahren KIRP entstandenen Probleme konnte der Jahresabschluss nicht in
der vorgesehen Frist abgeschlossen werden.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 sah ein planerisches Defizit
im Ergebnisplan in Höhe von 2.524.974 € vor. Dieser minderte planerisch in voller Höhe die
allgemeine Rücklage, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung der positivere
Jahresabschluss 2008 noch nicht absehbar war.
Die Gesamtergebnisrechnung 2009 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 3.455.952,21 € aus. Die
Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2008 einen Bestand in Höhe von 2.066.441,20 € aus. Trotz
steigendem Negativsaldo der Ergebnisrechnung reduzierte sich die Minderung der allgemeinen
Rücklage um 1.135.462,99 € auf nunmehr 1.389.511,01 €.
Die Minderung der allgemeinen Rücklage resultiert insbesondere aus planerisch nicht
vorhersehbaren Einzelwertberichtigungen der Steuerforderungen aufgrund von Insolvenzen. Ohne
diese Berichtigungen wäre der Haushalt 2009 fiktiv auszugleichen gewesen.
Da die Ergebnisrechnung einen höheren Fehlbetrag als den in der Planung vorgesehene
Fehlbedarf ausweist, wurde entsprechend der Regelung des § 75 Abs. 5 GO NRW die Anzeige an
den Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde vorgenommen.
Bei einer Bilanzsumme von rd. 226 Mio. Euro beträgt das Eigenkapital rd. 84,5 Mio. Euro
(37,45%).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
der
Stadt
Bedburg
beauftragte
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des
Jahresabschlusses 2009 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch die BDO
ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Prüfbericht wird derzeit erstellt und wird im ersten Quartal
dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg zur Prüfung vorgelegt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Jahres 2009 ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-189/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 03.12.2010
----------------------------------Götz
Sachbearbeiter
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-189/2010
Seite 3