Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
25 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Bewertungsrichtlinie für die Ermittlung der Wertansätze des Infrastrukturvermögens
für die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Vettweiß zum 01.01.2008
Straßen:
Bewertung Aufbau
Eine Untersuchung des Ingenieurbüros Lützenberger & Jansen aus Simmerath hat ergeben,
dass der Ausbaustandart der Straßen im Gemeindegebiet Vettweiß in allen Fällen in etwa
gleich ist. Eine Untersuchung an 20 Straßen in verschiedenen Ortsteilen führte zu dem
Ergebnis, dass unabhängig von der Befestigungsart, sowohl der Fahrbahn als auch der
Nebenanlagen alle Straßen inklusive Nebenanlagen und Begrünung Durchschnittskosten in
Höhe von 75,00 € pro Quadratmeter verursacht haben. Zur besseren Übersicht wird trotzdem
eine Unterteilung in den nachfolgenden Kategorien vorgenommen.
Kategorie
1
2
3
4
a
b
c
d
e
Fahrbahn gepflastert
Fahrbahn asphaltiert
Baustraße
Schotterstraße
ohne Nebenanlagen
Nebenanlagen einseitig ausgebaut
Nebenanlagen beidseitig ausgebaut
Nebenanlagen einseitig nicht ausgebaut
Nebenanlagen beidseitig nicht ausgebaut
Zu den Nebenanlagen gehören insbesondere Geh- und Radwege sowie Beschilderung. Wie
vorgenannt erwähnt, wird für den gesamten Straßenkörper mit einem einheitlichen Satz von
75,00 € pro Quadratmeter gerechnet.
Bei Ortsdurchfahrten, bei denen sich die Fahrbahn im Eigentum des Bundes, Landes oder
Kreises befindet (sog. klassifizierte Straßen), werden die im Eigentum der Gemeinde
Vettweiß befindlichen Nebenanlagen mit einem einheitlichen Satz von 35,00 € pro
Quadratmeter gerechnet, wenn die Gehwege in Schwarzdecke oder mit einem Plattenbelag
ausgebaut sind.
Dies gilt auch für Nebenanlagen von klassifizierten Straßen, die sich nicht im Eigentum der
Gemeinde Vettweiß befinden, die aber von der Gemeinde Vettweiß unterhalten werden (sog.
„wirtschaftliches Eigentum“).
Zustand
A
keine Schäden
Neubau
B
geringe Schäden
sanierte Deckschichten, (leichte Unebenheiten im Längs- und Querprofil)
C
mittelmäßige kleinflächige Schäden
(Rissbildung in Deckschichten mittlerer Unebenheiten im Längs- und Querprofil,
kleine Versetze in Rinnen- und Bordsteinanlagen)
D
mittelmäßige großflächige Schäden
(großflächige Netzrisse, Unebenheiten im Längs- und Querprofil, Versetze in Rinnenund Bordsteinanlagen, geringe Schäden an Nebenanlagen – jedoch keine Unfallgefahr)
E
große Schäden
(größere Schlaglochbildung, Tragfähigkeitsschäden, große Unebenheiten im Längsund Querprofil, größere Schäden an Nebenanlagen- Unfallgefahr)
F
Baustraße
Abschläge je nach Zustand
A=
B=
C=
D=
E=
F=
0%
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
Abschläge nach Alter
05 Jahre =
6 – 10 Jahre =
11 – 20 Jahre =
21 – 30 Jahre =
31 – 40 Jahre =
41 Jahre und älter =
0%
10 %
25 %
40 %
55 %
60 %
Bewertung Grund und Boden
Für den Grund und Boden sind 10 % des Baulandrichtwertes bei innerörtlichen Straßen in
Ansatz zu bringen. (Rechtsgrundlage § 55 (2) GemHVO)
Bei Straßen außerhalb der Ortslage (Außenbereich) sind die Richtwerte für landwirtschaftlich
genutzte Grundstücke in Ansatz zu bringen (Leitfaden Sparkasse Seite 20).
Wege
Bewertung Aufbau
Kategorie
1
2
3
4
asphaltierte Deckschicht mit einfachem Unterbau
Pflasterdecke mit einfachem Unterbau
unbefestigte Wege oder wassergebundene Decke ohne Unterbau
grüne Wege
In Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Lützenberger & Jansen aus Simmerath wurden für die
einzelnen Kategorien folgende Werte festgesetzt:
- grüne Wege
- unbefestigte Wege
oder wassergebundene Deckschicht ohne Unterbau
- asphaltierte Deckschicht mit einfachem Unterbau
- Pflasterdecke mit einfachem Unterbau
2,50 € / qm
25,00 € / qm
40,00 € / qm
45,00 € / qm
Wirtschaftswege im Gemeindegebiet Vettweiß haben im Durchschnitt zu beiden Seiten der
Befestigung ein Bankett von 0,50 m Breite, welches keinen Herstellungsaufwand verursacht
hat und somit wertmäßig mit 0 € anzusetzen ist.
Zustand
A
sehr gut befahrbar
B
befahrbar
C
schlecht befahrbar
D
nicht befahrbar
Bewertung
A=
B=
C=
D=
0%
25 %
40 %
50 %
Alter
0 – 5 Jahre =
6 – 10 Jahre =
11 – 20 Jahre =
21 – 30 Jahre =
31 – 40 Jahre =
41 Jahre und älter =
0%
10 %
20 %
40 %
50 %
70 %
Bewertung Grund und Boden
Da 10 % des Ackerlandrichtwertes unter dem Mindestsatz liegt, wird bei Wirtschaftswegen
und Fußwegen im Außenbereich 1,00 € / qm in Ansatz gebracht. (§ 55 (2) GemHVO).
Bei Fußwegen innerhalb der Ortslagen sind 10 % des Baulandrichtwertes in Ansatz zu
bringen.
Plätze
Bewertung Aufbau
Kategorie
- gepflasterte Deckschicht mit Unterbau
- asphaltierte Deckschicht mit Unterbau
- unbefestigte Plätze oder wassergebundene Deckschicht
Zustand
A
keine Schäden (Neubau)
B
geringe Schäden (sanierte Deckschichten, leichte Unebenheiten im Längs- und
Querprofil)
C
mittelmäßige kleinflächige Schäden (Rissbildung in Deckschichten, mittlerer
Unebenheiten im Längs- und Querprofil, kleine Versetze in Rinnen – und
Bordsteinanlagen)
D
mittelmäßige großflächige Schäden (großflächige Netzrisse, Unebenheiten im Längsund Querprofil, Versetze in Rinnen- und Bordsteinanlagen, – jedoch keine
Unfallgefahr-)
E
große Schäden
(größere Schlaglochbildung, Tragfähigkeitsschäden, große Unebenheiten im Längsund Querprofil, größere –Unfallgefahr-)
Abschläge
A=
B=
C=
D=
E=
0%
10 %
20 %
30 %
40 %
Alter
0 – 5 Jahre =
6 – 10 Jahre =
11 – 20 Jahre =
21 – 30 Jahre =
31 – 40 Jahre =
41 Jahre und älter =
0%
10 %
25 %
40 %
55 %
60 %
Gepflasterte und asphaltierte Plätze mit entsprechendem Unterbau werden analog der
Straßenwertermittlung mit 75,00 € / qm bewertet.
Bei unbefestigten Plätzen innerhalb der Ortslage wird 20 % des Baulandrichtwertes zugrunde
gelegt und bei unbefestigten Plätzen außerhalb der Ortslage wird der 1,5 fache Satz für
Grünlandflächen = 2,25 € / qm zugrunde gelegt, gemäß des Gutachtens der Sparkasse.
(Seite 8)
Aufgrund der aufwendigen Gestaltung des Marktplatzes Vettweiß wird bei der Bewertung des
Aufbaus bei der Parzelle Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Nr. 21 tlw. (groß 925 qm) zusätzlich
zu den 20 % des Baulandrichtwertes ein Zuschlag von 5 % hinzugerechnet.
Bewertung Grund und Boden
Bei Plätzen innerhalb der Ortslage sind 10 % des Baulandrichtwertes in Ansatz zu bringen
(Siehe S. 23 Sparkassenleitfaden).
Plätze außerhalb der Ortslage (Außenbereich) werden mit 2,25 € / qm (1,5 facher Satz für
Grünflächen) analog der Spielplatzflächen im Außenbereich bewertet.
Bewertung von Grund und Boden
Denkmäler
Der Grund und Boden wird separat erfasst. Die Denkmäler werden mit einem
Erinnerungswert von 1,00 € bewertet. (§ 55 (3) GemHVO)
Gewässer
Die Gewässer werden mit dem Inventarerfassungsblatt Infrastrukturvermögen (Gewässer)
erfasst. Diese werden im Innenbereich mit 10 % des Baulandrichtwertes bewertet (Leitfaden
Sparkasse S. 10, Altern. 3). Im Außenbereich werden die Gewässer analog Wirtschaftswege
mit 1,00 €/qm bewertet. Die Herstellungskosten wurden vom Ingenieurbüro Lützenberger &
Jansen ermittelt. Hier wurden verschiedene Profile zugrunde gelegt, wobei die Beispiele 1-3
Ausnahmecharakter haben. Der Großteil der Gräben im Gemeindegebiet liegen zwischen der
Kategorie C und D (5 u. 6) und weisen eine Breite von ca. 1 m auf, so dass 30,00 €/qm
angesetzt werden. Sofern die Uferböschungen begrünt sind, handelt es sich hier um
minderwertiges Strauchwerk, so dass dieses mit 0 anzusetzen ist und weder ein Zu- noch ein
Abschlag auf die Gewässerbewertung anzurechnen ist.
Unbebaute Grundstücke
Die unbebauten Grundstücke werden unterteilt in:
- Grünfläche
- Ackerfläche
- Forstfläche
- Gewerbefläche
- Baugrundstücke
- Spielplatzflächen
- Sportplatzflächen
- Versorgungsflächen
- Denkmalflächen
- Friedhofsflächen
Bewertung
Grünflächen werden mit 1,50 € / qm bewertet. Grundlage war der Leitfaden der
Kreissparkasse, wobei der Wert zwischen Unland (0,50 €) und Acker (2,60 €) gewählt wurde.
Ackerflächen werden mit 2,60 € / qm festgesetzt. Hierbei wurde der Richtwert für Ackerland
im Gemeindebereich Vettweiß gemittelt.
Forstflächen werden mit 0,60 € / qm gewertet. Hierbei handelt es sich um einen Mittelwert für
die vom Gutachterausschuss festgesetzten Richtwerte für forstwirtschaftlich genutzte
Grundstücke. Da der vorhandene Aufwuchs der gemeindeeigenen Flächen überwiegend als
minderwertig einzustufen ist, ist dieser bereits in dem vorgenannten Bewertungssatz von
0,60 € / qm eingerechnet.
Gewerbeflächen werden mit dem Richtwert von 20,00 € / qm bewertet.
Baugrundstücke werden mit dem Baulandrichtwert für die jeweilige Ortslage bewertet.
Spielplatzflächen werden im Außenbereich mit 2,25 € / qm bewertet (1,5 facher Satz für
Grünlandflächen gem. Leitfaden Sparkasse Seite 8). Im Innenbereich werden
Spielplatzflächen mit 30 % des jeweiligen Baulandrichtwertes bewertet (Leitfaden Sparkasse
Seite 8).
Sportplatzflächen werden im Außenbereich mit 2,25 € / qm bewertet (1,5 facher Satz für
Grünlandflächen gem. Leitfaden Sparkasse Seite 7). Im Innenbereich werden
Sportplatzflächen mit 30 % des jeweiligen Baulandrichtwertes bewertet (Leitfaden Sparkasse
Seite 7). Der Aufbau wird gem. Kostenermittlung des Ingenieurbüros Lützenberger & Jansen
mit 50,00 €/qm festgesetzt.
Versorgungsflächen werden mit 1,50 € / qm analog Grünflächen bewertet.
Denkmalflächen werden mit 1,50 € / qm analog Grünflächen bewertet.
Friedhofsflächen werden gem. Leitfaden der Sparkasse im Innenbereich mit 20 % des
Baulandrichtwertes bewertet und im Außenbereich mit 2,25 €/qm (1,5 facher Satz für
Grünlandflächen).
Der Aufbau der Wegeflächen wird analog „Weg“ als unbefestigte Wege mit 25,00 €/qm
berechnet. Gerechnet am Beispiel Friedhof Gladbach sind 25 % der Friedhofsfläche als
Wegefläche hergestellt.
Brücken
Werden nach tatsächlichen Baukosten bewertet. Wo das nicht möglich ist, wird der vom Kreis
Düren ermittelte Richtwert von 1.980,00 € / qm Brückenplatte zugrunde gelegt.
Wartehallen
In den Jahren 2003 und 2004 wurden im Gemeindegebiet 12 neue Wartehallen errichtet.
Unter Berücksichtigung der Gesamtbaukosten 66.882, 00 € : 12 Wartehallen = 5.573,50 € /
Wartehalle wird für die Wartehallen im Gemeindegebiet ein Richtwert von 5.500,00 €
zugrunde gelegt.
Grunddienstbarkeiten und Baulasten
Bei Grundstücken, die mit Grunddienstbarkeiten oder Baulasten belastet sind, werden keine
Abzüge gemacht, da die vorliegenden Eintragungen keine erheblichen Wertminderungen der
Grundstücke darstellen.