Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10,0 kB
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.10.2009
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt: 7
Vorlagennummer: V-104/2009
Vorlage
für den
Gemeinderat am 29.10.2009 (neuer Stand)
- öffentlich -
Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahlen
Begründung:
Gemäß § 57 der Gemeindeordnung NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. In jeder
Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des
Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Dass der
Hauptausschuss die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnimmt, regelt § 8 Abs. 2 der
Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß.
Sondergesetzliche Bestimmungen erfordern zudem einen Wahlprüfungsausschuss
(§ 40 Kommunalwahlgesetz).
Weiterhin können freiwillige Ausschüsse gebildet werden.
Zur Bildung und Besetzung der Ausschüsse haben sich die Fraktionen besprochen und sind
zu dem im Beschlussvorschlag aufgeführten Ergebnis gelangt.
Diese Entscheidungen trifft der Rat mit einfacher Mehrheit. Der Bürgermeister hat
Stimmrecht.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt die Bildung folgender Ausschüsse mit den
Ausschussstärken:
Haupt- und Finanzausschuss
mit einer Mitgliederzahl von 13 (einschließlich Bürgermeister, der geborener Vorsitzender ist)
Rechnungsprüfungsausschuss
mit einer Mitgliederzahl von 11
Wahlprüfungsausschuss
mit einer Mitgliederzahl von 9
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
mit einer Mitgliederzahl von 12, darunter 4 sachkundige Bürger
Ausschuss für Bau und Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
mit einer Mitgliederzahl von 12, darunter 5 sachkundige Bürger