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Vorlage (Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahlen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10,0 kB
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahlen)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.10.2009 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: 7 Vorlagennummer: V-104/2009 Vorlage für den Gemeinderat am 29.10.2009 (neuer Stand) - öffentlich - Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahlen Begründung: Gemäß § 57 der Gemeindeordnung NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Dass der Hauptausschuss die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnimmt, regelt § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß. Sondergesetzliche Bestimmungen erfordern zudem einen Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Kommunalwahlgesetz). Weiterhin können freiwillige Ausschüsse gebildet werden. Zur Bildung und Besetzung der Ausschüsse haben sich die Fraktionen besprochen und sind zu dem im Beschlussvorschlag aufgeführten Ergebnis gelangt. Diese Entscheidungen trifft der Rat mit einfacher Mehrheit. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt die Bildung folgender Ausschüsse mit den Ausschussstärken: Haupt- und Finanzausschuss mit einer Mitgliederzahl von 13 (einschließlich Bürgermeister, der geborener Vorsitzender ist) Rechnungsprüfungsausschuss mit einer Mitgliederzahl von 11 Wahlprüfungsausschuss mit einer Mitgliederzahl von 9 Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales mit einer Mitgliederzahl von 12, darunter 4 sachkundige Bürger Ausschuss für Bau und Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung mit einer Mitgliederzahl von 12, darunter 5 sachkundige Bürger