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Vorlage (Festlegung der Anzahl und Wahl der Stellvertreter (5.2) des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,8 kB
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Festlegung der Anzahl und Wahl der Stellvertreter (5.2) des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 6.10.2009 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: 5.2 Vorlagennummer: V-98/2009 Vorlage für den Gemeinderat am 29.10.2009 - öffentlich - Festlegung der Anzahl und Wahl der Stellvertreter (5.2) des Bürgermeisters Begründung: Bei der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Erster stellv. Bürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Die Leitung der Wahl obliegt dem Bürgermeister. Er hat Stimmrecht. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt in geheimer Wahl. Auf den Vorschlag der ______________ entfallen _____ Stimmen, auf den Vorschlag der ______________ entfallen _____ Stimmen. Nach Anwendung des Höstzahlenverfahrens sind folgende Personen zu Stellvertretern des Bürgermeisters gewählt: 1. Stellvertreter/in: _______________________________ 2. Stellvertreter/in … _______________________________