Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,8 kB
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 6.10.2009
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt: 5.2
Vorlagennummer: V-98/2009
Vorlage
für den
Gemeinderat am 29.10.2009
- öffentlich -
Festlegung der Anzahl und Wahl der Stellvertreter (5.2) des Bürgermeisters
Begründung:
Bei der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).
Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des
Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung
der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei
Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.
Erster stellv. Bürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf
den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht
in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite
Höchstzahl entfällt.
Die Leitung der Wahl obliegt dem Bürgermeister. Er hat Stimmrecht.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt in geheimer Wahl. Auf den Vorschlag der
______________ entfallen _____ Stimmen, auf den Vorschlag der ______________
entfallen _____ Stimmen.
Nach Anwendung des Höstzahlenverfahrens sind folgende Personen zu
Stellvertretern des Bürgermeisters gewählt:
1. Stellvertreter/in: _______________________________
2. Stellvertreter/in
…
_______________________________