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Vorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 18.07.2008 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: 4 Vorlagennummer: V-78/2008 Vorlage für den Wahlausschuss am 13.08.2008 - öffentlich - Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2009 Begründung: Die erste Aktion des Wahlausschusses umfasst die Aufgabe, das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter gem. § 3 Abs. 2 KWahlG in Wahlbezirken zu wählen sind. Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat diese Zahl durch Satzung auf 14 festgelegt. Den Zeitpunkt, bis zu welchem die Einteilung durch den Wahlauschuss vorzunehmen ist, hat der Gesetzgeber durch Artikel 11 (§ 4 )des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen auf den 30.09.2008 festgelegt. Nach den Maßgaben des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 78 Kommunalwahlordnung ist für die Ermittlung der durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk die statistische Einwohnerzahl zugrunde zu legen, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist. Die Wahlzeit endet am 20.10.2009. Maßgeblich ist somit die Einwohnerzahl mit dem Stand vom 30.06.2007 mit 9.050 Einwohner. Durch die Teilung der statistischen Einwohnerzahl durch die Zahl der zu bildenden Wahlbezirke (14) ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 646. Gemäß § 4 Abs. 2 letzter Satz Kommunalwahlgesetz darf die Einwohnerzahl der Wahlbezirke nicht mehr als 25 % nach oben und unten von der durchschnittlichen Einwohnerzahl abweichen. (Bei der letzten Wahl konnte die Abweichung 33 1/3 % nach oben und unten betragen, so dass die jeweilige Spanne größer war.) Die festzuhaltende Obergrenze lautet somit auf 808 und die Untergrenze auf 485 Einwohner. Dieser durch das Gesetz vorgegebenen Grenze kommt ein grundsätzlicher Vorrang vor der Wahrung räumlicher Zusammenhänge und der Einhaltung von Ortschaftsgrenzen zu. Die teilweise notwendigen Anpassungen der Wahlbezirke an die Ober- und Untergrenzen machen es notwendig, Einwohnerbestände straßenzugweise bzw. hausnummernweise benachbarten Wahlbezirken zuzuordnen, um diese zu vergrößern bzw. zu verkleinern. Grundlage ist eine Auswertung aus dem Einwohnermeldebestand vom 11.07.2008. Unter Beachtung der gesetzlilchen Vorgaben sind die als Anlage beigefügten Wahlbezirksvorschläge durch die Verwaltung erstellt worden. Die Gliederung entspricht weitestgehend der Einteilung für die Kommunalwahl 2004. In Vettweiß wurden die Straßen „Am Graben“ und „Bachpfad“ dem Wahlbezirk 3 (vorher 2) und die Straßen „Am Schild“ und „Mitfeld“ dem Wahlbezirk 2 (vorher 3) zugeordnet, um die Ober- und Untergrenze einzuhalten. In Kelz wurde die gerade Seite der Michaelstraße ab Hausnummer 46 (Haus Jöntgen in Höhe Volksbank) dem Wahlbezirk 9 zugeschlagen, um dort die Mindestgrenze zu überschreiten. Da die Einwohnerzahl von Sievernich erstmalig zu gering ist, wurde eine Aufstockung mit Teilen von Disternich (Am Karbuch, Giersberg, In der Schleide und Talstraße) vorgenommen. Berücksichtigt wurde jeweils auch der räumliche Zusammenhang. Jede andere Konstellation ist aber auch denkbar, wenn die folgenden Anmerkungen beachtet werden. Problematisch ist immer die Aufstockung der zu kleinen Wahlbezirke mit Straßen bzw. Straßenteilen aus anderen Ortschaften (Ginnick mit Teilen aus Froitzheim, Lüxheim mit Teilen aus Kelz, Sievernich mit Teilen aus Disternich). Zur Erreichung der notwendigen Untergrenze fehlen oftmals nur wenige Einwohner. In den Vorschlägen wurden grundsätzlich Anteile gewählt, die die Einwohnerzahl von 100 überschreitet. Da den Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert werden soll, ist es nämlich notwendig, in den Orten, von denen die Straßen bzw. Straßenteile abgezogen wurden, je einen Stimmbezirk zu bilden. Die Einwohnerzahl eines Stimmbezirks darf allerdings gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 KWahlG nicht so gering sein, dass sich die Wahlentscheidung der einzelnen Wahlberechtigten ermitteln ließe. Ausgehend von einer Wahlberechtigtenquote von 84 % (eigene Ermittlung) und einer Wahlbeteiligung von rd. 60 % ergibt sich eine Wählerzahl von 50 je 100 Einwohner. Hiermit scheint aus Sicht der Verwaltung eine ausreichende Wahrung des Wahlgeheimnisses gewährleistet. Beschlussvorschlag: Der Wahlausschuss beschließt folgende Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2009: Wahlbezirk Nummer und Bezeichung Wahlbezirk 1 Vettweiß -Unterdorf- Umfang mit den Straßen: Am Silo, An der Bahn, An der Dampfmühle, Dirlauer Weg, Dorfstraße, Gereonstraße Hs.Nrn 1-55 und 2-36, Im Gastesfeld, Im Hasenfeld, Im Kamp, Kettenheimer Straße, Küchengasse, Lindchenspfad, Lindenweg, Schulstraße, Schützenstraße, Schwarzer Weg, Seelenpfad, Ulmenweg, Zum Bahndamm, Zum Mummental Wahlbezirk 2 Vettweiß -Mitteldorf- mit den Straßen: Am Schild, Amselweg, Burgweg, Dürener Straße, Eichgasse, Friedhofsweg, Gartenstraße, Gereonstraße Hs.Nrn 57- 117 und 3884, Hariggasse, Im Tal, Immeneck, Lichweg, Marktplatz, Mitfeld, Sonnenstraße, Südstraße Wahlbezirk 3 Vettweiß -Oberdorf- mit den Straßen: Am Bachhof, Am Graben, Am Maar, Bachpfad, Gereonstraße 119 – Ende und 86 Ende, Grüner Weg, Im Winkel, Jagdrain, Jägerpfad, Kuhweg, Maiglöckchenweg, Roseneck, Rosenweg, Tannenweg, Waldweg, Zülpicher Straße, Zum Bohnenkamp Wahlbezirk 4 Froitzheim alle Straßen außer Bärenfeld, Martinusstraße gerade Hs.Nrn. und Thumer Weg Wahlbezirk 5 Ginnick alle Straßen und von Froitzheim Bärenfeld, Martinusstraße gerade Hausnummern und Thumer Weg Wahlbezirk 6 Soller alle Straßen Wahlbezirk 7 Jakobwüllesheim alle Straßen Wahlbezirk 8 Kelz -West- mit den Straßen: Am Eichbaum, Am Maarfeld, Am Schulgarten, Finkenhof, Gut Paffenlich, Hardter Weg, Hof am Eichbaum, Kempenstraße, Kirchstraße, Klostergasse, Klosterstraße, Maarfelder Hof, Michaelstraße ungerade Hs.Nrn und Hs.Nrn. 2 44, Pfarrer-Klüttermann-Straße, Simonshardt, Wahlbezirk 9 Kelz -Ost- mit den Straßen: Broichkirchweg, Broichstraße, Broichwende, Cäcilienhof, Michaelstraße Hs.Nrn. 46 – Ende, Mittelstraße, Mühlenweg, Oststraße, PeterSavelsberg-Straße, Ursulinenstraße, Welleck Wahlbezirk 10 Lüxheim alle Straßen und von Kelz Lindenhof, Lüxheimer Weg, Weisertrift, Zur Kumm Wahlbezirk 11 Gladbach alle Straßen Wahlbezirk 12 Müddersheim alle Straßen Wahlbezirk 13 Disternich alle Straßen außer Am Karbuch, Giersberg, In der Schleide, Talstraße Wahlbezirk 14 Sievernich alle Straßen und von Disternich Am Karbuch, Giersberg, In der Schleide, Talstraße