Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.07.2008
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
4
Vorlagennummer: V-78/2008
Vorlage
für den
Wahlausschuss am 13.08.2008
- öffentlich -
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2009
Begründung:
Die erste Aktion des Wahlausschusses umfasst die Aufgabe, das Wahlgebiet in so
viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter gem. § 3 Abs. 2 KWahlG in Wahlbezirken
zu wählen sind. Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat diese Zahl durch Satzung auf 14
festgelegt. Den Zeitpunkt, bis zu welchem die Einteilung durch den Wahlauschuss
vorzunehmen ist, hat der Gesetzgeber durch Artikel 11 (§ 4 )des Gesetzes über die
Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen auf den
30.09.2008 festgelegt.
Nach den Maßgaben des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 78
Kommunalwahlordnung ist für die Ermittlung der durchschnittlichen Einwohnerzahl je
Wahlbezirk die statistische Einwohnerzahl zugrunde zu legen, welche 18 Monate vor
Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist. Die Wahlzeit endet am 20.10.2009. Maßgeblich
ist somit die Einwohnerzahl mit dem Stand vom 30.06.2007 mit 9.050 Einwohner.
Durch die Teilung der statistischen Einwohnerzahl durch die Zahl der zu bildenden
Wahlbezirke (14) ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 646. Gemäß §
4 Abs. 2 letzter Satz Kommunalwahlgesetz darf die Einwohnerzahl der Wahlbezirke
nicht mehr als 25 % nach oben und unten von der durchschnittlichen Einwohnerzahl
abweichen. (Bei der letzten Wahl konnte die Abweichung 33 1/3 % nach oben und
unten betragen, so dass die jeweilige Spanne größer war.) Die festzuhaltende
Obergrenze lautet somit auf 808 und die Untergrenze auf 485 Einwohner. Dieser
durch das Gesetz vorgegebenen Grenze kommt ein grundsätzlicher Vorrang vor der
Wahrung räumlicher Zusammenhänge und der Einhaltung von Ortschaftsgrenzen zu.
Die teilweise notwendigen Anpassungen der Wahlbezirke an die Ober- und
Untergrenzen machen es notwendig, Einwohnerbestände straßenzugweise bzw.
hausnummernweise benachbarten Wahlbezirken zuzuordnen, um diese zu
vergrößern bzw. zu verkleinern. Grundlage ist eine Auswertung aus dem
Einwohnermeldebestand vom 11.07.2008.
Unter Beachtung der gesetzlilchen Vorgaben sind die als Anlage beigefügten
Wahlbezirksvorschläge durch die Verwaltung erstellt worden.
Die Gliederung entspricht weitestgehend der Einteilung für die Kommunalwahl 2004.
In Vettweiß wurden die Straßen „Am Graben“ und „Bachpfad“ dem Wahlbezirk 3
(vorher 2) und die Straßen „Am Schild“ und „Mitfeld“ dem Wahlbezirk 2 (vorher 3)
zugeordnet, um die Ober- und Untergrenze einzuhalten.
In Kelz wurde die gerade Seite der Michaelstraße ab Hausnummer 46 (Haus Jöntgen
in Höhe Volksbank) dem Wahlbezirk 9 zugeschlagen, um dort die Mindestgrenze zu
überschreiten.
Da die Einwohnerzahl von Sievernich erstmalig zu gering ist, wurde eine Aufstockung
mit Teilen von Disternich (Am Karbuch, Giersberg, In der Schleide und Talstraße)
vorgenommen. Berücksichtigt wurde jeweils auch der räumliche Zusammenhang.
Jede andere Konstellation ist aber auch denkbar, wenn die folgenden Anmerkungen
beachtet werden. Problematisch ist immer die Aufstockung der zu kleinen
Wahlbezirke mit Straßen bzw. Straßenteilen aus anderen Ortschaften (Ginnick mit
Teilen aus Froitzheim, Lüxheim mit Teilen aus Kelz, Sievernich mit Teilen aus
Disternich). Zur Erreichung der notwendigen Untergrenze fehlen oftmals nur wenige
Einwohner. In den Vorschlägen wurden grundsätzlich Anteile gewählt, die die
Einwohnerzahl von 100 überschreitet. Da den Wahlberechtigten die Teilnahme an
der Wahl möglichst erleichtert werden soll, ist es nämlich notwendig, in den Orten,
von denen die Straßen bzw. Straßenteile abgezogen wurden, je einen Stimmbezirk
zu bilden.
Die Einwohnerzahl eines Stimmbezirks darf allerdings gem. § 5 Abs. 2 Satz 3
KWahlG nicht so gering sein, dass sich die Wahlentscheidung der einzelnen
Wahlberechtigten ermitteln ließe. Ausgehend von einer Wahlberechtigtenquote von
84 % (eigene Ermittlung) und einer Wahlbeteiligung von rd. 60 % ergibt sich eine
Wählerzahl von 50 je 100 Einwohner. Hiermit scheint aus Sicht der Verwaltung eine
ausreichende Wahrung des Wahlgeheimnisses gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss beschließt folgende Wahlbezirkseinteilung für die
Kommunalwahl 2009:
Wahlbezirk Nummer und Bezeichung
Wahlbezirk 1
Vettweiß -Unterdorf-
Umfang
mit den Straßen: Am Silo, An der Bahn, An der
Dampfmühle, Dirlauer Weg, Dorfstraße,
Gereonstraße Hs.Nrn 1-55 und 2-36, Im Gastesfeld,
Im Hasenfeld, Im Kamp, Kettenheimer Straße,
Küchengasse, Lindchenspfad, Lindenweg,
Schulstraße, Schützenstraße, Schwarzer Weg,
Seelenpfad, Ulmenweg, Zum Bahndamm, Zum
Mummental
Wahlbezirk 2
Vettweiß -Mitteldorf-
mit den Straßen: Am Schild, Amselweg, Burgweg,
Dürener Straße, Eichgasse, Friedhofsweg,
Gartenstraße, Gereonstraße Hs.Nrn 57- 117 und 3884, Hariggasse, Im Tal, Immeneck, Lichweg,
Marktplatz, Mitfeld, Sonnenstraße, Südstraße
Wahlbezirk 3
Vettweiß -Oberdorf-
mit den Straßen: Am Bachhof, Am Graben, Am
Maar, Bachpfad, Gereonstraße 119 – Ende und 86 Ende, Grüner Weg, Im Winkel, Jagdrain, Jägerpfad,
Kuhweg, Maiglöckchenweg, Roseneck, Rosenweg,
Tannenweg, Waldweg, Zülpicher Straße, Zum
Bohnenkamp
Wahlbezirk 4
Froitzheim
alle Straßen
außer Bärenfeld, Martinusstraße gerade Hs.Nrn. und
Thumer Weg
Wahlbezirk 5
Ginnick
alle Straßen
und von Froitzheim Bärenfeld, Martinusstraße
gerade Hausnummern und Thumer Weg
Wahlbezirk 6
Soller
alle Straßen
Wahlbezirk 7
Jakobwüllesheim
alle Straßen
Wahlbezirk 8
Kelz -West-
mit den Straßen: Am Eichbaum, Am Maarfeld, Am
Schulgarten, Finkenhof, Gut Paffenlich, Hardter
Weg, Hof am Eichbaum, Kempenstraße,
Kirchstraße, Klostergasse, Klosterstraße, Maarfelder
Hof, Michaelstraße ungerade Hs.Nrn und Hs.Nrn. 2 44, Pfarrer-Klüttermann-Straße, Simonshardt,
Wahlbezirk 9
Kelz -Ost-
mit den Straßen: Broichkirchweg, Broichstraße,
Broichwende, Cäcilienhof, Michaelstraße Hs.Nrn. 46
– Ende, Mittelstraße, Mühlenweg, Oststraße, PeterSavelsberg-Straße, Ursulinenstraße, Welleck
Wahlbezirk 10
Lüxheim
alle Straßen
und von Kelz Lindenhof, Lüxheimer Weg, Weisertrift,
Zur Kumm
Wahlbezirk 11
Gladbach
alle Straßen
Wahlbezirk 12
Müddersheim
alle Straßen
Wahlbezirk 13
Disternich
alle Straßen
außer Am Karbuch, Giersberg, In der Schleide,
Talstraße
Wahlbezirk 14
Sievernich
alle Straßen
und von Disternich Am Karbuch, Giersberg, In der
Schleide, Talstraße