Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anlage zur Vorlage V-86/2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
17.09.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-86/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Nachtragssatzung und Bekanntmachung der Nachtragssatzung 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 /GV.NRW.S.514) hat der Rat der Gemeinde ... mit Beschluss vom ... folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 03.04.2009 erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Ausgaben die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um EUR EUR EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR 13.784.167,00 14.245.802,00 13.784.167,00 14.245.802,00 12.022.797,00 12.795.010,00 12.022.797,00 12.795.010,00 aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen 2.512.500,00 2.621.500,00 500.000,00 1.146.950,00 2.012.500,00 3.768.450,00 §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.197.472,00 EUR um 1.646.950,00 EUR erhöht und damit auf 2.844.422,00 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.260.000,00 EUR um 1.260.000,00 EUR vermindert und damit auf 0 EUR festgesetzt. §4 Die bisher festgesetzte Verringerung der Ausgleichsrücklage und/oder die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht geändert. §5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. §6 Die Steuersätze werden nicht geändert. 2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Düren mit Schreiben vom ... angezeigt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom ... bis ... im Rathaus Vettweiß, Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß, Zimmer 7 öffentlich aus. Vettweiß, den ________________ ________________________ (Kranz) Bürgermeister