Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
17.09.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Nachtragssatzung und Bekanntmachung der Nachtragssatzung
1.
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Vettweiß für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni
2008 /GV.NRW.S.514) hat der Rat der Gemeinde ... mit Beschluss vom ... folgende Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung vom 03.04.2009 erlassen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen
Ausgaben
die
bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
erhöht
um
vermindert
um
EUR
EUR
EUR
und damit der
Gesamtbetrag
des Haushaltsplans
einschl. Nachträge
festgesetzt auf
EUR
13.784.167,00
14.245.802,00
13.784.167,00
14.245.802,00
12.022.797,00
12.795.010,00
12.022.797,00
12.795.010,00
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
2.512.500,00
2.621.500,00
500.000,00
1.146.950,00
2.012.500,00
3.768.450,00
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.197.472,00 EUR um 1.646.950,00 EUR erhöht und damit auf
2.844.422,00 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.260.000,00 EUR
um 1.260.000,00 EUR vermindert und damit auf 0 EUR festgesetzt.
§4
Die bisher festgesetzte Verringerung der Ausgleichsrücklage und/oder die bisher festgesetzte Verringerung
der allgemeinen Rücklage wird nicht geändert.
§5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
2.
Bekanntmachung der Nachtragssatzung
Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO dem Landrat als untere staatliche
Verwaltungsbehörde in Düren mit Schreiben vom ... angezeigt worden.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom ... bis ... im Rathaus Vettweiß, Gereonstraße 14,
52391 Vettweiß, Zimmer 7 öffentlich aus.
Vettweiß, den ________________
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(Kranz)
Bürgermeister