Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,5 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.06.2008
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
2
Vorlagennummer: V-72/2008
Vorlage
für den
Wahlausschuss am 13.08.2008
- öffentlich -
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 3 KWahlO verpflichtet der Wahlleiter als Vorsitzender des
Ausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer
Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt
§ 6 KWahlO - Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse
…
(3) Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen,
insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des
Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl
oder Bewerbung erstreckt.
…
Beschlussvorschlag:
Die Ausschussmitglieder nehmen die Verpflichtung zur Kenntnis.