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Vorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,5 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 26.06.2008 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: 2 Vorlagennummer: V-72/2008 Vorlage für den Wahlausschuss am 13.08.2008 - öffentlich - Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses Begründung: Gem. § 6 Abs. 3 KWahlO verpflichtet der Wahlleiter als Vorsitzender des Ausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt § 6 KWahlO - Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse … (3) Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt. … Beschlussvorschlag: Die Ausschussmitglieder nehmen die Verpflichtung zur Kenntnis.