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Vorlage (Beitragsrechtliche Einstufung )

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
08.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Beitragsrechtliche Einstufung ) Vorlage (Beitragsrechtliche Einstufung )

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.08.2007 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-41/2007 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 23.10.2007 Gemeinderat am 08.11.2007 - öffentlich - Beitragsrechtliche Einstufung Begründung: Laut Investitionsprogramm des Doppel-Haushalts für die Haushaltsjahre 2006/2007 der Gemeinde Vettweiß sind bis zum Jahr 2010 verschiedene Straßenbaumaßnahmen im Gemeindegebiet vorgesehen. Eine beitragsrechtliche Einstufung der nachstehend aufgeführten Straßen steht noch aus. Die beitragsrechtliche Einstufung dieser Straßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) oder Kommunalabgabenrecht (KAG) lautet wie folgt: voraussichtl. Ausbaujahr 2008 2010 Straße An der Hecke Friedhofsweg Einstufung BauGB BauGB (zw. Dürener Str. u. Lichweg) 2009/2010 Demmerweg KAG (zw. Hampeschstr. u. Im Juhl) 2010 Frankenstraße KAG Kriterien für die Einstufung einer Straße, also deren Abrechnung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) oder den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts (KAG) sind z.Bsp. die Befestigungsart der Fahrbahn, das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung sowie das Vorhandensein von Nebenanlagen oder einer Beleuchtungsanlage. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob es sich um die erstmalige Herstellung einer Straße oder die Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße handelt. Für das Vorhandensein einer Straße ist deren Funktion vor Inkrafttreten der erschließungsbeitragsrechtlichen Bestimmungen des Bundesbaugesetzes (BBauG) am 30.06.1961 maßgebend. Eine Straße, die also vor diesem Zeitpunkt bereits vorhanden war, d.h. zum Anbau bestimmt war und dem innerörtlichen Verkehr diente, ist grundsätzlich nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts abzurechnen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde die v.g. Straßen entsprechend dem Verwaltungsvorschlag einzustufen und nach deren Ausbau entsprechend abzurechnen. Auswirkungen auf den Haushalt: Bei Abrechnung einer Straße nach dem BauGB können 90 % der beitragsjähigen Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Bei einer Abrechnung nach dem KAG betragen die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für die Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung bei Anliegerstraßen 50 v.H., bei Haupterschließungsstraßen 30 v.H., für die Gehwege bei Anliegerstraßen 60 v.H. und bei Haupterschließungsstraßen 50 v.H..