Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,5 kB
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 17.08.2009
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-76/2009
Vorlage
für den
Wahlausschuss am 02.09.2009
- öffentlich -
Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde
Vettweiß
Begründung:
Der Wahlleiter prüft die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und
Ordnungsmäßigkeit und legt sie dem Wahlausschuss vor.
Der Wahlausschuss ist berechtigt, rechnerische Berichtigungen in den
Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen. Im Übrigen ist er an deren
Entscheidungen gebunden (§ 34 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz). Bedenken gegen sie
vermerkt er in der Niederschrift.
Der Wahlausschuss stellt im Einzelnen fest
1. die Zahl der Wahlberechtigten (Zahl der in den Wählerverzeichnissen
eingetragenen Wahlberechtigten zuzüglich der Wahlberechtigten mit Wahlschein
gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes),
2. die Zahl der Wähler,
3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
4. die auf die Bewerber (Ja- und Neinstimmen) jeweils entfallenden Stimmen
Über die Feststellung des Ergebnisses ist eine Niederschrift nach dem Muster der
Anlage 26c anzufertigen und von allen Mitgliedern, die an der Feststellung mitgewirkt
haben, zu unterzeichnen.