Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,7 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.06.2008
Fachbereich: III
Az.: 61
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-71/2008
Vorlage
für den
Gemeinderat am 19.06.2008
- öffentlich -
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "VE-10" gem. § 13 des
Baugesetzbuches (BauGB)
Begründung:
Herr Reiner von Laufenberg, Dürener Straße 28, 52391 Vettweiß, beantragt mit
Schreiben vom 16.06.2008 für sein Grundstück, Gemarkung Vettweiß, Flur 1, Nr.
290 eine Änderung des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan „VE-10“ sieht für das Grundstück eine Einzelhausbebauung vor.
Trotz intensiver Bemühungen waren bisher keine Kaufinteressenten zu finden. Nun
liegen Anfragen zur Bebauung mit Doppelhaushälften vor. Herr von Laufenberg bittet
daher im Bereich seiner Parzelle die Festsetzungen des Bebauungsplanes
dahingehend zu ändern, dass für diesen Bereich auch die Bebauung mit
Doppelhäusern möglich ist. Außerdem bittet er aufgrund der vorhandenen
Interessenten die Angelegenheit unmittelbar in der Ratssitzung zu behandeln.
Da der an die Parzelle angrenzende Bereich bereits bebaut ist und die Festsetzung
der Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhaushälften auch an anderer Stelle im B-Plan
getroffen ist, bestehen gegen die Änderung keine Bedenken. Die Änderung ist aus
den beigefügten Lageplänen ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes „VE-10“ dahingehend, dass für das Grundstück Gemarkung
Vettweiß, Flur 1, Nr. 290 die Festsetzung der Bebauung von Einzelhausbebauung
auf Doppelhausbebauung geändert und die Beteiligung gem. § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
Auswirkungen auf den Haushalt: