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Vorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "VE-10" gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,7 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "VE-10" gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.06.2008 Fachbereich: III Az.: 61 Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-71/2008 Vorlage für den Gemeinderat am 19.06.2008 - öffentlich - 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "VE-10" gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) Begründung: Herr Reiner von Laufenberg, Dürener Straße 28, 52391 Vettweiß, beantragt mit Schreiben vom 16.06.2008 für sein Grundstück, Gemarkung Vettweiß, Flur 1, Nr. 290 eine Änderung des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan „VE-10“ sieht für das Grundstück eine Einzelhausbebauung vor. Trotz intensiver Bemühungen waren bisher keine Kaufinteressenten zu finden. Nun liegen Anfragen zur Bebauung mit Doppelhaushälften vor. Herr von Laufenberg bittet daher im Bereich seiner Parzelle die Festsetzungen des Bebauungsplanes dahingehend zu ändern, dass für diesen Bereich auch die Bebauung mit Doppelhäusern möglich ist. Außerdem bittet er aufgrund der vorhandenen Interessenten die Angelegenheit unmittelbar in der Ratssitzung zu behandeln. Da der an die Parzelle angrenzende Bereich bereits bebaut ist und die Festsetzung der Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhaushälften auch an anderer Stelle im B-Plan getroffen ist, bestehen gegen die Änderung keine Bedenken. Die Änderung ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „VE-10“ dahingehend, dass für das Grundstück Gemarkung Vettweiß, Flur 1, Nr. 290 die Festsetzung der Bebauung von Einzelhausbebauung auf Doppelhausbebauung geändert und die Beteiligung gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird. Auswirkungen auf den Haushalt: