Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
84 kB
Datum
17.09.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE VETTWEISS
Bebauungsplan Nr. Ve 11
“zwischen K 28 / Waldweg / Tannenweg und Jagdrain“
im Hauptort Vettweiß
Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Juli 2009
Gemeinde Vettweiß – Bebauungsplans Nr. Ve 11 im Hauptort Vettweiß
Auswertung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden:
T01
T02
T03
T04
T05
T06
T07
T08
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 15.05.2009
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH vom 15.05.2009
Kreispolizeibehörde Düren vom 17.05.2009
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 vom 25.05.2009
Landwirtschaftskammer NRW vom 05.06.2009
Handwerkskammer Aachen vom 05.06.2009
Deutsche Telekom Netproduktion GmbH vom 09.06.2009
Wehrbereichsverwaltung West vom 16.06.2009
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange T01 – T08 im Rahmen öffentlichen Auslegung positive Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. Ve 11 im Hauptort Vettweiß eingegangen sind.
A
Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
T09 RWE Power AG vom 08.05.2009
Es wird darauf hingewiesen, dass das gesamte
Stellungnahme der Verwaltung:
Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der
Die erforderlichen Hinweise wurden in die Legende
natürliche Grundwasserspiegel nahe der Gelände- des Bebauungsplans bereits aufgenommen.
oberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Aufgrund dieser Bodeneigenschaften wird angeregt, eine Kennzeichnung nach § 9 (5) BauGB und Hinweise auf die zu
beachtenden bautechnischen Vorgaben in den Plan
aufzunehmen.
T10 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 28.05.2009
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet in Stellungnahme der Verwaltung:
einem Bombenabwurf- und Kampfgebiet des Zwei- Die Vorbereitungen zur Untersuchung des Plangeten Weltkriegs liegt. Es wird angeregt, das Plange- bietes hinsichtlich des Vorhandenseins von
biet auf das Vorhandensein von Kampfmitteln unKampfmitteln sind zwischenzeitlich erfolgt.
tersuchen zu lassen.
August 2009
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der
Anregung wird gefolgt.
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Gemeinde Vettweiß – Bebauungsplans Nr. Ve 11 im Hauptort Vettweiß
Auswertung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
T11 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie vom 29.05.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
von durch Sümpfungsmaßnahmen des BraunkohAuf der Grundlage der Stellungnahmen des Geolo- Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
lenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen gischen Dienstes und des Bergbautreibenden RWE
betroffen ist. Die Grundwasserabsenkungen werPower wurden die erforderlichen Hinweise in die
den noch über einen längeren Zeitraum wirksam
Legende des Bebauungsplans bereits aufgenombleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der
men.
Grundwasserstände im Plangebiet ist in den nächsten Jahren nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ist ein Wiederanstieg des
Grundwassers zu erwarten. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeiten
von Bodenbewegungen sind zu berücksichtigen.
T12 Erftverband vom 09.06.2009
Es wird darauf hingewiesen, dass im Plangebiet
flurnahe Grundwasserstände auftreten können,
dass die Kapazitäten der Kläranlage Vettweiß nahezu erschöpft sind und die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers auch bei 100jährlichen
Ereignissen nicht die Leistungsfähigkeit des Mersheimer Baches überschreiten darf.
Stellungnahme der Verwaltung:
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Hinweise sind bekannt und wurden bereits in
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
die Legende des Bebauungsplans aufgenommen
bzw. bei der Entwässerungsplanung berücksichtigt.
T13 Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) – Kreisgruppe Düren vom 10.06.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird angeregt, alle im Plangebiet möglicherwei- Der Kartierungsumfang wurde mit der ULB des
se vorkommenden Arten zu kartieren.
Kreises Düren abgestimmt und auf den Steinkauz
begrenzt. Eine Ausdehnung der Kartierung ist aus
Sicht der Fachbehörde nicht erforderlich.
Es wird angeregt, die im Plangebiet liegenden
strukturreichen Gärten (Parzellen 304 und 619) zu
erhalten.
August 2009
Das städtebauliche Konzept ist mit der ULB des
Kreises Düren abgestimmt. Der Inanspruchnahme
der Parzellen 304 und 619 stehen keine Belange
des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
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Gemeinde Vettweiß – Bebauungsplans Nr. Ve 11 im Hauptort Vettweiß
Auswertung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Es wird angeregt, den Schallschutzwall mit bodenständigen Sträuchern zu bepflanzen.
Der Anregung wird im Bebauungsplan durch textliche Festsetzungen bereits gefolgt.
Der Anregung wird im Bebauungsplan bereits gefolgt.
Es wird angeregt, die neu entstehenden Gärten,
Grünanlagen und Spielplätze nicht in die Berechnung der Ausgleichsflächen einzubeziehen. Die
Ausgleichsflächen müssen ortsnah und außerhalb
des Plangebietes angelegt werden.
Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen
des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung.) Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ist hiernach nicht erforderlich.
Die Anregung ist gegenstandslos, da es sich um
einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13 a BauGB handelt.
Es wird angeregt, entlang des Mersheimer Baches
einen Gewässerschutzstreifen anzulegen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans verläuft
der Mersheimer Bach auf einer Länge von ca.
140 m parallel zum bestehenden Waldweg. Eingeengt durch den Durchlass an der Kreisstraße und
der Unterquerung des Waldwegs verläuft das Gewässer in diesem Bereich in einem nicht natürlichen Zustand. Eine zusätzliche Beeinträchtigung
des bereits vorbelasteten Gewässers ist mit den
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht verbunden, weil der Bebauungsplan lediglich den bestehenden Waldweg aufnimmt und als öffentliche Verkehrsfläche festsetzt. Die Anlegung eines zusätzlichen Uferstreifens hätte die Verlegung des Waldwegs und den Verlust von Wohnbauland zur Folge.
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde hiervon abgesehen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Kreisstraßen:
Den Hinweisen wird im Bebauungsplan bereits
durch Festsetzung des Schallschutzwalls entlang
der Kreisstraße entsprochen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Kreisstraßen:
Den Hinweisen wird im Bebauungsplan entsprochen.
T14 Kreisverwaltung Düren vom 10.06.2009
Kreisstraßen:
Es wird auf die Bestimmungen des Straßen- und
Wegegesetzes NRW hingewiesen sowie darauf,
dass notwendige Schallschutzmaßnahmen durch
den Veranlasser der Bauleitplanung durchzuführen
sind und im Bereich des Wohngebietes erfolgen
müssen.
Es wird angeregt, aus Gründen der VerkehrssiWeil der Knotenpunkt K 28 / Tannenweg außerhalb Der Anregung wird in der Weise gefolgt, dass der
cherheit auf der Kreisstraße am Knotenpunkt K 28 / des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt,
Erschließungsträger über den Erschließungsvertrag
August 2009
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Gemeinde Vettweiß – Bebauungsplans Nr. Ve 11 im Hauptort Vettweiß
Auswertung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Tannenweg eine Linksabbiegespur einzurichten.
Die Abbiegespur ist unabhängig von der Zahl der
abbiegenden Fahrzeuge vorzusehen. Die Planung
ist mit dem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt abzustimmen. Die Gemeinde
Vettweiß hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Ve 13 (Seniorenheim) zugesagt, Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung im Rahmen der
Beplanung des jetzigen Bereichs vorzusehen. Daher wird angeregt, den Bau einer Linksabbiegespur
verbindlich festzuschreiben.
wird die Gestaltung der K 28 im Rahmen des Erschließungsvertrags zwischen Gemeinde und Erschließungsträger in Abstimmung mit dem Kreis
Düren verbindlich geregelt.
verpflichtet wird, den Knotenpunkt in Abstimmung
mit dem Kreis Düren zu gestalten.
Es wird angeregt, im Bereich der geplanten Radund Fußwege mit Anbindung an die K 28 die erforderlichen Sichtdreiecke zu prüfen und in den Bebauungsplan einzutragen.
Zwischen Fahrbahnrand und Fuß des Schallschutzwalls (Grenze des Plangebiets) liegt auf
4,50 m Breite der Straßenseitengraben des Straßenbaulastträgers. Eine Darstellung von Sichtdreiecken außerhalb des Bebauungsplans ist deshalb
nicht erforderlich.
Die Anregung bezieht sich auf einen Bereich der
außerhalb des Bebauungsplans liegt. Eine Prüfung
der Sichtverhältnisse erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung.
Es wird angeregt, durch bauliche Maßnahmen eine
direkte Durchfahrt von der K 28 in die geplanten
Rad- und Fußwege zu unterbinden (bspw. Sperrbügel). Die Maßnahmen sind mit dem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt abzustimmen.
Die Anregung sollte zur Kenntnis genommen und in Der Anregung wird im Rahmen der Ausbauplanung
den Erschließungsvertrag aufgenommen werden.
in Abstimmung mit dem Kreis Düren gefolgt.
Immissionsschutz:
Von Seiten des Immissionsschutzes werden keine
Anregungen vorgetragen.
Wasserwirtschaft:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Planung der
Niederschlagsentwässerung zwar den Abstimmungen mit der Fachbehörde und den geltenden technischen Vorschriften entspricht. Gegenwärtig wird
jedoch über die anzusetzenden Jährlichkeiten im
Hinblick auf den Hochwasserschutz der Ortslagen
diskutiert, so dass für die vorliegende Entwässerungsplanung eine weitere abschließende AbstimAugust 2009
Der Hinweis sollte zur Kenntnis genommen werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis sollte zur Kenntnis genommen werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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Gemeinde Vettweiß – Bebauungsplans Nr. Ve 11 im Hauptort Vettweiß
Auswertung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
mung vor Einreichung der wasserrechtlichen Anträge erforderlich ist.
Landschaftspflege und Naturschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Planung keine Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der artenschutzrechtlichen Aspekte entgegen stehen.
August 2009
Der Hinweis sollte zur Kenntnis genommen werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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