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Vorlage (Neufassung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich )

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,7 kB
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Neufassung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich )

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.05.2007 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-9/2007 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 31.05.2007 Gemeinderat am 14.06.2007 - öffentlich - Neufassung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Begründung: Änderungen im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wirken sich auf die Regelungen zur Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule aus. So beinhaltet der § 17 Abs. 4 und Abs. 5 GTK (alte Fassung) wesentliche gesetzliche Bestimmungen zur Berechnung des Einkommens, welches für die Erhebung des Elternbeitrages herangezogen wird. Durch den Wegfall dieser gesetzlichen Regelungen im GTK müssen Regelungen in der Satzung selbst getroffen werden. Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf zeigt die Änderungen, die der alten Fassung des § 17 Abs. 4 und Abs. 5 GTK entsprechen, in Fettschrift auf. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, 1) die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zu beschließen, sowie 2) die bis dahin geltende Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagschule im Primarbereich mit gleichem Datum außer Kraft zu setzen.