Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
28 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
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19. Satzung vom __________
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), der §§ 3 und 4
des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom
18.12.1975 (GV.NRW.S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S. 712), in der
jeweils zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner
Sitzung am ___________ folgende 19. Satzung zur Änderung der Satzung der
Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren beschlossen:
§2
Das Straßenverzeichnis (Anlage A), das gemäß § 2 der Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt erweitert.
Zuständigkeiten
Ortschaft
Straßen
Winterdienst
Reinigung
Gehwege durch Anlieger
Gehwege durch Anlieger
Fahrband d.
Gemeinde
Fahrband d.
Anlieger
Fahrband d.
Gemeinde
Fahrband d.
Anlieger
Kelz
Pfarrer-Klütterman-Straße
X
X
X
X
Disternich
Bergstraße -Teilstück vom
Kreuzungsbereich "Weilerweg" bis "In der
Schleide" -
§3
Die 19. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die
Straßenreinigung und die Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren tritt zum
01.01.2008 in Kraft.
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Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 19. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß
über die Straßenreinigung und die Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines
Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlichen bekannt gemacht
worden
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vettweiß, den ____________
(Bürgermeister)