Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 20.05.2009 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-52/2009 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 04.06.2009 Gemeinderat am 25.06.2009 - öffentlich - Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß Begründung: Im Jahre 2006 ist die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie, DLR) verabschiedet worden. Ihr Ziel ist es, rechtliche und administrative Hindernisse für Dienstleistungsempfänger und Dienstleistungserbringer abzubauen. Die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit innerhalb der europäischen Union soll damit erleichtert werden. Im Rahmen der Normenprüfung des gemeindlichen Ortsrechts nach Maßgabe der DLR wurde festgestellt, dass die Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß im § 7 Abs. 2 Buchstabe b) auf fachliche Qualifikationen und Nachweise nach deutschem Recht abzielt. Hier muss eine Öffnung für außerdeutsche Dienstleistungserbringer erfolgen. Um dies zu erreichen, kann entsprechend dem Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes folgende Formulierung ergänzt werden (fett gedruckter Teil des letzten Satzes): 7 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof … (2) Auf ihren Antrag hin werden nur solche Gewerbetreibende zugelassen, die a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. b) ihre Eintragung in die Handwerksrolle bzw. (bei Antragstellern des handwerksähnlichen Gewerbes) ihre Eintragung in das Verzeichnis gem. § 19 Handwerksordnung bzw. (bei Antragstellern der Gärtnerberufe) ihre Eintragung in das Verzeichnis der Landwirtschaftskammer nachweisen oder die selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben oder die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. … Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 14.11.2007 über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß (Anlage) zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: