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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-52/2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,6 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-52/2009)

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Inhalt der Datei

1. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung vom 14.11.2007 über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß Aufgrund von § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW vom 17.06.2003 (GV.NRW. S. 313/SGV.NRW. 2127) und § 7 Abs.2 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S.666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß am ____________ folgende Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen: Artikel I § 7 Absatz 2, Buchstabe b) wird wie folgt gefasst: b) ihre Eintragung in die Handwerksrolle bzw. (bei Antragstellern des handwerksähnlichen Gewerbes) ihre Eintragung in das Verzeichnis gem. § 19 Handwerksordnung bzw. (bei Antragstellern der Gärtnerberufe) ihre Eintragung in das Verzeichnis der Landwirtschaftskammer nachweisen oder die selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben oder die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Artikel II Inkrafttreten Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 14.11.2007 über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 14.11.2007 über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vettweiß, _________________ (Kranz) Bürgermeister