Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,9 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.04.2009
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-37/2009
Vorlage
für den
Gemeinderat am 23.04.2009
- öffentlich -
Rückwirkende Abwassergebührensatzungen für die Jahre 2007 und 2008
Begründung:
Wie bereits in der Vorlage Nr. V-36/2009 erläutert, muss aufgrund eines
Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Aachen eine rückwirkende Satzung für
die Jahre 2007 und 2008 erlassen werden um in einem Fall die Abrechnung der
Kanalbenutzungsgebühren aufgrund der geänderten Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW durchführen zu können. Auf alle rechtskräftigen
Bescheide hat die zu beschliessende Satzung keine Auswirkung.
Die rückwirkende Satzung muss entsprechend des Urteils des OVG NRW vom
18.12.2007 eine getrennte Gebühr für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser
beinhalten. Die anliegende Satzung für das Jahr 2007 entspricht in Ihrer Fassung der
Abwassergebührensatzung, die für das Jahr 2009 erlassen wurde, daher wird auf
weitere Erläuterungen zur Satzung verzichtet.
Da für 2008 noch keine Neukalkulation vorgenommen werden kann, kann für das
Jahr 2008 auch noch keine rückwirkende Satzung erlassen werden. Sobald die
Neukalkulation erstellt ist, wird die Satzung für das Jahr 2008 dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Der Städte- und Gemeindebund rät im Übrigen dazu, für das Jahr 2007 und für das
Jahr 2008 jeweils eine rückwirkende Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschliesst die anliegende Abwassergebührensatzung für das Jahr 2007.
Auswirkungen auf den Haushalt: