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Vorlage (Rückwirkende Abwassergebührensatzungen für die Jahre 2007 und 2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,9 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Rückwirkende Abwassergebührensatzungen für die Jahre 2007 und 2008)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.04.2009 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-37/2009 Vorlage für den Gemeinderat am 23.04.2009 - öffentlich - Rückwirkende Abwassergebührensatzungen für die Jahre 2007 und 2008 Begründung: Wie bereits in der Vorlage Nr. V-36/2009 erläutert, muss aufgrund eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Aachen eine rückwirkende Satzung für die Jahre 2007 und 2008 erlassen werden um in einem Fall die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW durchführen zu können. Auf alle rechtskräftigen Bescheide hat die zu beschliessende Satzung keine Auswirkung. Die rückwirkende Satzung muss entsprechend des Urteils des OVG NRW vom 18.12.2007 eine getrennte Gebühr für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser beinhalten. Die anliegende Satzung für das Jahr 2007 entspricht in Ihrer Fassung der Abwassergebührensatzung, die für das Jahr 2009 erlassen wurde, daher wird auf weitere Erläuterungen zur Satzung verzichtet. Da für 2008 noch keine Neukalkulation vorgenommen werden kann, kann für das Jahr 2008 auch noch keine rückwirkende Satzung erlassen werden. Sobald die Neukalkulation erstellt ist, wird die Satzung für das Jahr 2008 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Städte- und Gemeindebund rät im Übrigen dazu, für das Jahr 2007 und für das Jahr 2008 jeweils eine rückwirkende Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Der Rat beschliesst die anliegende Abwassergebührensatzung für das Jahr 2007. Auswirkungen auf den Haushalt: