Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 19.05.2008
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-54/2008
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
02.06.2008
Gemeinderat am 19.06.2008
- öffentlich -
Betreuung an der GGS Vettweiß "OGS" und "Schule von acht bis eins"
Begründung:
Offene Ganztagsschule
Im Rahmen von Änderungen der Förderrichtlinien im Bereich der Betreuung „Schule
von acht bis eins“ und „OGS“ wurde bereits im vergangenen Jahr die
Betreuungspauschale für die OGS eingeführt.
Demnach erhält der Schulträger für andere Betreuungsformen als einer OGS je
offener Ganztagsschule in Grundschulen auf Antrag eine Pauschale in Form eines
Zuschusses von 5.500 €. Der Schulträger kann diese je nach den in den Schulen
bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen
Betreuungsangebote flexibel verteilen. Er soll im Rahmen der ihm zugewiesenen
Mittel sicherstellen, dass Schulen, die eine Betreuung aus den Programmen „hier:
Schule von acht bis eins“ anboten, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale
anbieten können.
Gruppen der Betreuungsform „Schule von acht bis eins“, die parallel an einer OGS
vorgehalten werden, erhalten keine Förderung wie bisher vom Land (je Gruppe
4.000,00 € im Schuljahr).
Im laufenden Schuljahr werden an der Grundschule Vettweiß 2 Betreuungsgruppen
„acht bis eins“ geführt. Ohne Parallelprogramm OGS würden diese Gruppen insg.
8.000 € Fördermittel erhalten. Durch die parallel angebotene OGS werden hier
jedoch lediglich Mittel i.H.v. 5.500 € für die Vormittagsbetreuung frei.
Um den Förderrichtlinien im Bereich der Betreuung gerecht zu werden, schlagen
Schuleitung und der Träger „SKF Düren“ vor, die Offene Ganztagsschule
auszudehnen bzw. zu stärken.
„Schule von acht bis eins“ und „OGS“ stehen derzeit in Konkurrenz zu einander.
Viele Eltern zögern mit einer Anmeldung an der OGS, da diese mit der Zahlung
zweier Beiträge verbunden ist. Zum einen Zahlen diese Eltern den Beitrag der
„Schule von acht bis eins“. Zum anderen kommt ein OGS-Elternbeitrag hinzu.
Bei einer Bereitstellung der Mittel der Betreuungspauschale für die OGS und
gleichzeitiger Aufhebung der Vormittagsbetreuung „acht bis eins“ könnten die
Betreuungszeiten der OGS in den Vormittag ausgedehnt werden. Zusätzlich könnte
das Programm erweitert und damit die Qualität der OGS verbessert werden.
Kinder, die derzeit nur an der Vormittagsbetreuung teilnehmen, könnten zukünftig
durch die OGS aufgefangen werden, was hier wiederum zu steigenden
Anmeldezahlen führen würde.
Das Angebot „acht bis eins“ könnte mit Schuljahresende auslaufen oder aber ohne
Zuschussgewährung vom Land weitergeführt werden. Bei einem weiteren Angebot
der Vormittagsbetreuung ohne Landeszuschuss müssten dann die Eltern die Kosten
durch einen erhöhten Beitrag auffangen.
In diesem Falle wäre ebenfalls mit erhöhtem Interesse der Eltern für die OGS zu
rechnen.
Bei einer der beschriebenen Vorgehensweisen erfährt grundsätzlich die OGS für das
kommende Schuljahr eine Stärkung, so dass von weiteren Anmeldezahlen und damit
verbundenen erhöhten Zuschusseinnahmen vom Land auszugehen ist. Gleichzeitig
fällt die derzeitige Doppelbelastung aller teilnehmenden Eltern der OGS-Kinder weg.
Die Eltern müssen bei der beschriebenen Vorgehensweise nur noch den OGSElternbeitrag bezahlen.
Kinder, die an der OGS teilnehmen werden, sind verpflichtet, zumindest an 3
Wochentagen bis 15.00 Uhr teilzunehmen. Durch diese Zeitspanne wird das
Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung abgedeckt.
Im Haushalt sind Jahreskosten der OGS bei Produkt 030 243 001 001 Sachkonto
5317000 in Höhe von 40.000,- € veranschlagt.
Durch den Träger, dem Sozialdienst katholischer Frauen, wurden verschiedene
Möglichkeiten der Kostenentwicklung bei unterschiedlichen Anmeldezahlen
dargestellt.
Dies ist in den Anlagen 1 – 4 ersichtlich.
Die Betreuungszeit wurde in den Vormittag zunächst ab 11.30 Uhr ausgedehnt.
Gleichzeitig wurde auch die Überlegung angestellt, evtl. den Freitag mit 15.00 Uhr zu
beenden. Dies wird ebenfalls alternativ berechnet und dargestellt, da derzeit viele
Eltern regelmäßig ihre Kinder Freitags bereits gegen 15.00 Uhr abholen, so dass nur
für wenige Kinder ein Betreuungsbedarf bis 16.30 Uhr gegeben ist. Aus diesem
Grunde sollte man abwägen, ob eine Betreuungszeit freitags bis 16.30 Uhr
vorgehalten werden muss.
Bei der beschriebenen Vorgehensweise, dass man die Betreuungspauschale der
OGS zuteilt, gleichzeitig die Betreuung „acht bis eins“ an der GGS Vettweiß nicht
mehr anbietet oder bezuschusst, erscheinen Anmeldezahlen an der OGS von 30 bis
35 Kindern für das kommende Schuljahr als realistisch (aktuell liegt eine
Teilnehmerzahl von 20 Kindern für das kommende OGS-Schuljahr vor).
In den Anlagen 1 – 4 ist ersichtlich, dass in diesem Fall die OGS mit einem jährlichen
Überschuss abschließt. Dieser könnte dazu verwendet werden, das Programm
sowohl zeitlich, als auch qualitativ weiter auszubauen.
Entwicklung Betreuung acht bis eins
Bei einer Nichtbezuschussung der Betreuung „Schule von acht bis eins“ verhält sich
der Elternbeitrag für dieses Programm variabel. Je nach Anmeldezahlen steigt oder
sinkt dieser Beitrag.
Durch den SKF wurde diese Entwicklung ebenfalls dargestellt und ist anhand der
Anlagen 5 bis 7 ersichtlich. Je mehr Kinder an dieser Betreuung teilnehmen, desto
geringer fällt der Elternbeitrag aus. In den Beispielen bewegt er sich monatlich zw.
59,18 € und 39,45 €.
Es ist aber nicht zu verkennen, dass die Betreuung „Schule von acht bis ein“ eine
große Konkurenz für die „OGS“ darstellt.
Bei Weiterführung beider Programme in der bisherigen Form, wird sich auf Dauer nur
eines am Standort Vettweiß etablieren.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Vettweiß, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel der
Betreungspauschale i.H.v. 5.500,00 € zusätzlich für die Offene Ganztagsschule
bereitzustellen, um so die Betreuungszeiten ab dem neuen Schuljahr, täglich
beginnend ab 11.30 Uhr, auszudehnen.
Das Programm „Schule von acht bis eins“ wird ab dem Schuljahr 2008/2009 an der
GGS Vettweiß nicht mehr mit Landesmitteln bezuschusst. Die Kosten für diese
Betreuung sind von den Eltern der teilnehmenden Kinder durch entsprechende
monatl. Elternbeiträge zu tragen.