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Vorlage (Betreuung an der GGS Vettweiß "OGS" und "Schule von acht bis eins")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 19.05.2008 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-54/2008 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 02.06.2008 Gemeinderat am 19.06.2008 - öffentlich - Betreuung an der GGS Vettweiß "OGS" und "Schule von acht bis eins" Begründung: Offene Ganztagsschule Im Rahmen von Änderungen der Förderrichtlinien im Bereich der Betreuung „Schule von acht bis eins“ und „OGS“ wurde bereits im vergangenen Jahr die Betreuungspauschale für die OGS eingeführt. Demnach erhält der Schulträger für andere Betreuungsformen als einer OGS je offener Ganztagsschule in Grundschulen auf Antrag eine Pauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 €. Der Schulträger kann diese je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. Er soll im Rahmen der ihm zugewiesenen Mittel sicherstellen, dass Schulen, die eine Betreuung aus den Programmen „hier: Schule von acht bis eins“ anboten, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können. Gruppen der Betreuungsform „Schule von acht bis eins“, die parallel an einer OGS vorgehalten werden, erhalten keine Förderung wie bisher vom Land (je Gruppe 4.000,00 € im Schuljahr). Im laufenden Schuljahr werden an der Grundschule Vettweiß 2 Betreuungsgruppen „acht bis eins“ geführt. Ohne Parallelprogramm OGS würden diese Gruppen insg. 8.000 € Fördermittel erhalten. Durch die parallel angebotene OGS werden hier jedoch lediglich Mittel i.H.v. 5.500 € für die Vormittagsbetreuung frei. Um den Förderrichtlinien im Bereich der Betreuung gerecht zu werden, schlagen Schuleitung und der Träger „SKF Düren“ vor, die Offene Ganztagsschule auszudehnen bzw. zu stärken. „Schule von acht bis eins“ und „OGS“ stehen derzeit in Konkurrenz zu einander. Viele Eltern zögern mit einer Anmeldung an der OGS, da diese mit der Zahlung zweier Beiträge verbunden ist. Zum einen Zahlen diese Eltern den Beitrag der „Schule von acht bis eins“. Zum anderen kommt ein OGS-Elternbeitrag hinzu. Bei einer Bereitstellung der Mittel der Betreuungspauschale für die OGS und gleichzeitiger Aufhebung der Vormittagsbetreuung „acht bis eins“ könnten die Betreuungszeiten der OGS in den Vormittag ausgedehnt werden. Zusätzlich könnte das Programm erweitert und damit die Qualität der OGS verbessert werden. Kinder, die derzeit nur an der Vormittagsbetreuung teilnehmen, könnten zukünftig durch die OGS aufgefangen werden, was hier wiederum zu steigenden Anmeldezahlen führen würde. Das Angebot „acht bis eins“ könnte mit Schuljahresende auslaufen oder aber ohne Zuschussgewährung vom Land weitergeführt werden. Bei einem weiteren Angebot der Vormittagsbetreuung ohne Landeszuschuss müssten dann die Eltern die Kosten durch einen erhöhten Beitrag auffangen. In diesem Falle wäre ebenfalls mit erhöhtem Interesse der Eltern für die OGS zu rechnen. Bei einer der beschriebenen Vorgehensweisen erfährt grundsätzlich die OGS für das kommende Schuljahr eine Stärkung, so dass von weiteren Anmeldezahlen und damit verbundenen erhöhten Zuschusseinnahmen vom Land auszugehen ist. Gleichzeitig fällt die derzeitige Doppelbelastung aller teilnehmenden Eltern der OGS-Kinder weg. Die Eltern müssen bei der beschriebenen Vorgehensweise nur noch den OGSElternbeitrag bezahlen. Kinder, die an der OGS teilnehmen werden, sind verpflichtet, zumindest an 3 Wochentagen bis 15.00 Uhr teilzunehmen. Durch diese Zeitspanne wird das Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung abgedeckt. Im Haushalt sind Jahreskosten der OGS bei Produkt 030 243 001 001 Sachkonto 5317000 in Höhe von 40.000,- € veranschlagt. Durch den Träger, dem Sozialdienst katholischer Frauen, wurden verschiedene Möglichkeiten der Kostenentwicklung bei unterschiedlichen Anmeldezahlen dargestellt. Dies ist in den Anlagen 1 – 4 ersichtlich. Die Betreuungszeit wurde in den Vormittag zunächst ab 11.30 Uhr ausgedehnt. Gleichzeitig wurde auch die Überlegung angestellt, evtl. den Freitag mit 15.00 Uhr zu beenden. Dies wird ebenfalls alternativ berechnet und dargestellt, da derzeit viele Eltern regelmäßig ihre Kinder Freitags bereits gegen 15.00 Uhr abholen, so dass nur für wenige Kinder ein Betreuungsbedarf bis 16.30 Uhr gegeben ist. Aus diesem Grunde sollte man abwägen, ob eine Betreuungszeit freitags bis 16.30 Uhr vorgehalten werden muss. Bei der beschriebenen Vorgehensweise, dass man die Betreuungspauschale der OGS zuteilt, gleichzeitig die Betreuung „acht bis eins“ an der GGS Vettweiß nicht mehr anbietet oder bezuschusst, erscheinen Anmeldezahlen an der OGS von 30 bis 35 Kindern für das kommende Schuljahr als realistisch (aktuell liegt eine Teilnehmerzahl von 20 Kindern für das kommende OGS-Schuljahr vor). In den Anlagen 1 – 4 ist ersichtlich, dass in diesem Fall die OGS mit einem jährlichen Überschuss abschließt. Dieser könnte dazu verwendet werden, das Programm sowohl zeitlich, als auch qualitativ weiter auszubauen. Entwicklung Betreuung acht bis eins Bei einer Nichtbezuschussung der Betreuung „Schule von acht bis eins“ verhält sich der Elternbeitrag für dieses Programm variabel. Je nach Anmeldezahlen steigt oder sinkt dieser Beitrag. Durch den SKF wurde diese Entwicklung ebenfalls dargestellt und ist anhand der Anlagen 5 bis 7 ersichtlich. Je mehr Kinder an dieser Betreuung teilnehmen, desto geringer fällt der Elternbeitrag aus. In den Beispielen bewegt er sich monatlich zw. 59,18 € und 39,45 €. Es ist aber nicht zu verkennen, dass die Betreuung „Schule von acht bis ein“ eine große Konkurenz für die „OGS“ darstellt. Bei Weiterführung beider Programme in der bisherigen Form, wird sich auf Dauer nur eines am Standort Vettweiß etablieren. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel der Betreungspauschale i.H.v. 5.500,00 € zusätzlich für die Offene Ganztagsschule bereitzustellen, um so die Betreuungszeiten ab dem neuen Schuljahr, täglich beginnend ab 11.30 Uhr, auszudehnen. Das Programm „Schule von acht bis eins“ wird ab dem Schuljahr 2008/2009 an der GGS Vettweiß nicht mehr mit Landesmitteln bezuschusst. Die Kosten für diese Betreuung sind von den Eltern der teilnehmenden Kinder durch entsprechende monatl. Elternbeiträge zu tragen.