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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung für das Jahr 2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung 
für das Jahr 2008) Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung 
für das Jahr 2008) Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung 
für das Jahr 2008)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.11.2007 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-79/2007 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2007 Gemeinderat am 13.12.2007 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung für das Jahr 2008 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten 2) Kalkulation der Gebühren 3) Sonstige Hinweise zur Gebührenkalkulation Seite 1 Seite 2 Seite 3 (Anl. 1, 1a, 1b, 2, 2a, 2b, 2c) (Anl. 1, Alternativ Anl. 3) 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten (Anlage 1) Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten, kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung) sowie Innere Verrechnung (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Personalkosten, sächliche Ausgaben und Fahrzeugkosten Um eine höhere Genauigkeit bei der Kalkulation der Personal- und Sachkosten für das Jahr 2008 zu erreichen, wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren (2004-2006) ein Mittelwert gebildet, der dann als Ansatz für das Jahr 2008 genommen wurde. In der Anlage 1 sind zum Vergleich der Kostenentwicklung der vergangenen Jahre auch die für 2007 erwarteten Kosten aufgeführt. Da es sich hier jedoch teilweise um Schätzwerte handelt, wurden diese Werte bei der Errechnung des Mittelwertes nicht berücksichtigt. Personalkosten Beamte, Angestellte, Arbeiter und Aushilfen: Hierunter sind die Bezüge/Vergütungen/Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Zusatzversorgungskasse, Beihilfen und Pensionsrückstellungen laut Aufstellung des Personalamtes erfasst (Anl. 1a). Sächliche Ausgaben laut Aufstellung: Unter sächliche Ausgaben sind alle sonstigen Sachkosten wie Steuern und Abgaben, Bürobedarf, Post- und Fernsprechgebühren, Bekanntmachungen und Reisekosten erfasst (Anl. 1 b). Fahrzeugkosten beinhalten alle Kosten für die Fahrzeuge der Gemeinde, soweit sie für den Bereich Abwasserbeseitigung zum Einsatz kamen, inklusive Steuer und Versicherung (Anl. 1b). Sonstige Sachkosten Neben den sächlichen Ausgaben und den Fahrzeugkosten zählen die Ausgaben für Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen, Kanalreinigung und TVUntersuchung, Unterhaltung der Abwasserleitungen, Betriebskosten der RÜB, Überlassung von Hebedienstdaten, Sachverständigen und Gerichtskosten sowie die Beiträge an den Erftverband (Abwasserabgabe und Unterhaltung der Kläranlagen) zu den Sachkosten. Die Beiträge an den Erftverband stellen mit 59,65% den größten Anteil an den Gesamtkosten dar. Die vorgenannten Kosten wurden durch den Fachbereich III ermittelt. Innere Verrechnung Verwaltungsgemeinkosten Durch die Verwaltungsgemeinkosten werden Kosten für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten, z.B. TUIV, Gemeindekasse oder Personalamt erstattet. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Kalkulatorische Kosten Abschreibungen (Anlage 2) Die Abschreibungen wurden wie /Herstellungskosten vorgenommen. in den Vorjahren von den Anschaffungs- Die kalkulatorische Verzinsung (Anlage 2a, 2b, 2c) wurde wie bisher mit 5% errechnet. Im Prüfbericht 2007 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird empfohlen, eine einheitliche Verzinsung des Anlagekapitals bei allen Gebührenkalkulationen anzunehmen. Bei den anderen Gebührenkalkulationen wird von einem kalkulatorischen Zinssatz von 6% ausgegangen, eine alternative Berechnung der ansatzfähigen Kosten sowie der Gebührenkalkulation inkl. kalkulatorischer Verzinsung mit 6% ist als Anlage 3 beigefügt. Einnahmen, Entgelte Von den ermittelten Gesamtkosten sind die Entgelte für verschiedene Leistungen abzuziehen, z.B. Erstattungen von Reparaturkosten von Hausanschlüssen und Erstattung von Personal- und Sachkosten aus Eigenleistungen (Kanalbaumaßnahmen). Ebenfalls von den Gesamtkosten abzuziehen sind die Gebühren für Straßenentwässerung. Hierdurch sollen die Kosten abgedeckt werden, die durch die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen und Plätzen in das Kanalsystem entstehen. Die Gebühren für Straßenentwässerung betragen 20% der Gesamtausgaben abzüglich der Erstattung von Personal-/Sachkosten aus Eigenleistungen und der Erstattung der Reparaturkosten von Hausanschlüsse. Die Gebühren für Straßenentwässerung werden aus dem Bereich "Gemeindestraßen" (bisher Unterabschnitt 630) an die Abwasserbeseitigung erstattet. Sonderrücklage Abwasserbeseitigung Aus der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung, die zum 31.12.2006 45.533,05 € betrug, werden voraussichtlich im Jahr 2007 ca. 5.000 € benötigt, um eine Kostenunterdeckung auszugleichen. Für das Jahr 2008 werden 30.000 € aus der Rücklage entnommen. Dieser Betrag wirkt sich kostenmindernd aus. 2) Kalkulation der Gebühren Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch den jeweiligen Gebührentatbestand zu decken sind, ist für die Kalkulation der Gebühren die Ermittlung der voraussichtlichen Berechnungsgrundlage notwendig. Berechnungsgrundlage ist der voraussichtliche Frischwasserverbrauch des Jahres 2008 abzüglich der lt. § 11, Absatz 5 und 7 der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß. Ebenso werden die durch Wasserrohrbrüche abzusetzenden Wassermengen von dem voraussichtlichen Frischwasserverbrauch abgezogen. Der Jahresdurchschnitt aus dem Gesamtverbrauch lt. Ablesung durch den WZV aus den Jahren 2002-2006 beträgt (gerundet) 378.500 m³. Durchschnittlich wurden in den Jahren 2002-2006 jährlich ca. 23.500 m³ Wassermengen abgesetzt, so dass als Berechnungsgrundlage 355.000 m³ bleiben. Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr 2008 Bei einer Summe von 1.523.847,19 € ansatzfähigen Kosten und einer Berechnungsgrundlage von 355.000 m³ ergibt sich ein kostendeckender Gebührensatz in Höhe von 4,29 €. 3) Sonstige Hinweise zur Gebührenkalkulation Gebührenkalkulation und NKF Zur Gebührenkalkulation im Allgemeinen sei gerade im Hinblick auf das im kommenden Jahr einzuführende NKF vermerkt, dass Gebührenkalkulation (Kostenrechnung, Vorausberechnung) und NKF (Gewinn- und Verlustrechnung, Ist-Rechnung) zwei unterschiedliche Rechnungskreise sind. Die Ansätze im Haushalt können von denen bei der Kostenrechnung abweichen. Eine Kostendeckung in der Gebührenkalkulation ist daher nicht gleich einem Ausgleich bei der Gewinn- und Verlustrechnung. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegende Gebührenkalkulation zu beschließen.