Daten
Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
16.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
62/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
- 02 -
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Budgets zur eigenverantwortlichen Verwaltung durch die Schulen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.03.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 62/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
12.03.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Budgets zur eigenverantwortlichen Verwaltung durch die Schulen
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Auf Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP hat der Schulausschuss am 20.02.2008 die Verwaltung
beauftragt zu prüfen, ob ab dem Haushaltsjahr 2008 den Wesselinger Schulen (Grundschulen und
weiterführende Schulen) jeweils ein im Rahmen der Haushaltsverabschiedung festzulegendes Budget zur
eigenverantwortlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Prüfung soll auch einen
Vorschlag enthalten, welche Mittel den einzelnen Schulen zur Verfügung gestellt werden können. Hierbei
solle jeweils sowohl ein Sockelbetrag als auch ein auf die Schülerzahl ausgerichteter Betrag berücksichtigt
werden.
Als Begründung führen beide Fraktionen aus, dass sich in der Vergangenheit wiederholt gezeigt habe, dass
im Rahmen der für die Wesselinger Schulen bereitgestellten Mittel im Laufe des Haushaltsjahres immer
wieder Einzelabweichungen nötig waren. Insbesondere wäre aber deutlich geworden, dass vor Ort in den
Schulen stets am besten beurteilt werden könne, welcher konkrete Anschaffungsbedarf bestünde. Daher
sollte den Schulen zukünftig zur eigenen Verwaltung und Verantwortung jeweils ein jährlich festzulegender
Betrag zur Verfügung gestellt werden, über den die jeweilige Schulleitung zur Mittelanschaffung verfügen
könne.
2. Lösung
Seit dem 22.06.1998 existiert die vom damaligen 1. Beigeordneten und Schuldezernenten Ulfried Schwencke
verfügte „Dienstanweisung zur Budgetierung im Bereich der weiterführenden Schulen der Stadt Wesseling“
(siehe Anlage), die einvernehmlich mit den damaligen Schulleitungen abgestimmt wurde und heute noch
praktiziert wird. In dieser Geschäftsanweisung hat die Stadt Wesseling durch Einführung dezentraler Ressourcenverantwortung (Budgetierung) originäre Zuständigkeiten des Schulverwaltungsamtes auf die weiterführenden Schulen im Schulzentrum übertragen und wollte mit dieser Delegation von Verantwortung schnellere Verfahrensabläufe schaffen und die Eigenverantwortlichkeit der weiterführenden Schulen stärken.
Im Rahmen der Budgetierung wurde den Schulleitungen für ihre Schule die Entscheidungsbefugnis des Mittelansatzes zu den Kostenstellen
- Geräte und Ausstattungsgegenstände,
- Verbrauchs-, Lehrmittel und sonstige Unterrichtskosten,
- Lernmittel,
- Hauswirtschaftlicher Unterricht ,
- Bürobedarf und Druckkosten
übertragen.
Diese Geschäftsanweisung wird weiterhin beachtet und auch entsprechend bei den Grundschulen und bei
der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen angewandt. Das bedeutet, dass über die Verwendung
der entsprechenden Haushaltsmittel die jeweilige Schule entscheidet. Nach Genehmigung des Haushalts
wird den Schulen mitgeteilt, was bei den o.g. einzelnen Kostenstellen an Mitteln zur Verfügung steht. Die
Schulen entscheiden dann eigenverantwortlich, was benötigt wird und erhalten beim Beschaffungsvorgang
Hilfestellung durch den Schulträger.
Damit ist die angestrebte Bereitstellung eines Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung durch die
Schulen bereits zu einem großen Teil erreicht, denn die Schulleitungen treffen selbst die Entscheidungen, für
welche Zwecke sie die zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen. Die Schulverwaltung unterstützt die Schulen
dadurch, dass sie die Beschaffungsvorgänge durchführt. Damit werden die Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben entlastet, und es ist zugleich sichergestellt, dass die Beschaffungen unter Beachtung der geltenden
Vergabevorschriften, des Haushaltsrechts etc. durchgeführt werden.
Durch die in der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen zur Budgetierung ist zudem gewährleistet, dass
die Schulleitungen ihre Budgets flexibel einsetzen können.
+
Die bereits geltenden Regelungen zur Budgetierung können aber ergänzt werden um Regelungen zur
Übertragung von Haushaltsmitteln in das folgende Jahr. Denkbar ist eine Vereinbarung, nach der im
Ergebnisplan eingesparte Haushaltsmittel zu 75 % in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden können.
Um die Möglichkeit des Ansparens von Mitteln für größere Anschaffungen zu eröffnen, könnte darüber
hinaus festgelegt werden, dass Mittel für investive Beschaffungen (Finanzplan) vollständig übertragen
werden können. Angedacht ist in diesem Zusammenhang auch, mit den Schulen Vereinbarungen mit dem
Ziel der Reduzierung von Vandalismusschäden abzuschließen. Im Erfolgsfall sollen den Schulen 50 % der
Einsparungen zur freien Verfügung gestellt werden.
3. Alternativen
Die bereits geltenden Regelungen zur Budgetierung werden nicht um Regelungen zur Übertragung von
Haushaltsmitteln in das folgende Jahr ergänzt und es bleibt bei den Regelungen, die auf der Grundlage der
„Dienstanweisung zur Budgetierung im Bereich der weiterführenden Schulen der Stadt Wesseling“ getroffen
wurden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind aufgezeigt.