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Beschlussvorlage (Budgets zur eigenverantwortlichen Verwaltung durch die Schulen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
16.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 62/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen - 02 - Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Budgets zur eigenverantwortlichen Verwaltung durch die Schulen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.03.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 62/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 12.03.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Budgets zur eigenverantwortlichen Verwaltung durch die Schulen Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Auf Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP hat der Schulausschuss am 20.02.2008 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob ab dem Haushaltsjahr 2008 den Wesselinger Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen) jeweils ein im Rahmen der Haushaltsverabschiedung festzulegendes Budget zur eigenverantwortlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Prüfung soll auch einen Vorschlag enthalten, welche Mittel den einzelnen Schulen zur Verfügung gestellt werden können. Hierbei solle jeweils sowohl ein Sockelbetrag als auch ein auf die Schülerzahl ausgerichteter Betrag berücksichtigt werden. Als Begründung führen beide Fraktionen aus, dass sich in der Vergangenheit wiederholt gezeigt habe, dass im Rahmen der für die Wesselinger Schulen bereitgestellten Mittel im Laufe des Haushaltsjahres immer wieder Einzelabweichungen nötig waren. Insbesondere wäre aber deutlich geworden, dass vor Ort in den Schulen stets am besten beurteilt werden könne, welcher konkrete Anschaffungsbedarf bestünde. Daher sollte den Schulen zukünftig zur eigenen Verwaltung und Verantwortung jeweils ein jährlich festzulegender Betrag zur Verfügung gestellt werden, über den die jeweilige Schulleitung zur Mittelanschaffung verfügen könne. 2. Lösung Seit dem 22.06.1998 existiert die vom damaligen 1. Beigeordneten und Schuldezernenten Ulfried Schwencke verfügte „Dienstanweisung zur Budgetierung im Bereich der weiterführenden Schulen der Stadt Wesseling“ (siehe Anlage), die einvernehmlich mit den damaligen Schulleitungen abgestimmt wurde und heute noch praktiziert wird. In dieser Geschäftsanweisung hat die Stadt Wesseling durch Einführung dezentraler Ressourcenverantwortung (Budgetierung) originäre Zuständigkeiten des Schulverwaltungsamtes auf die weiterführenden Schulen im Schulzentrum übertragen und wollte mit dieser Delegation von Verantwortung schnellere Verfahrensabläufe schaffen und die Eigenverantwortlichkeit der weiterführenden Schulen stärken. Im Rahmen der Budgetierung wurde den Schulleitungen für ihre Schule die Entscheidungsbefugnis des Mittelansatzes zu den Kostenstellen - Geräte und Ausstattungsgegenstände, - Verbrauchs-, Lehrmittel und sonstige Unterrichtskosten, - Lernmittel, - Hauswirtschaftlicher Unterricht , - Bürobedarf und Druckkosten übertragen. Diese Geschäftsanweisung wird weiterhin beachtet und auch entsprechend bei den Grundschulen und bei der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen angewandt. Das bedeutet, dass über die Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel die jeweilige Schule entscheidet. Nach Genehmigung des Haushalts wird den Schulen mitgeteilt, was bei den o.g. einzelnen Kostenstellen an Mitteln zur Verfügung steht. Die Schulen entscheiden dann eigenverantwortlich, was benötigt wird und erhalten beim Beschaffungsvorgang Hilfestellung durch den Schulträger. Damit ist die angestrebte Bereitstellung eines Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung durch die Schulen bereits zu einem großen Teil erreicht, denn die Schulleitungen treffen selbst die Entscheidungen, für welche Zwecke sie die zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen. Die Schulverwaltung unterstützt die Schulen dadurch, dass sie die Beschaffungsvorgänge durchführt. Damit werden die Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben entlastet, und es ist zugleich sichergestellt, dass die Beschaffungen unter Beachtung der geltenden Vergabevorschriften, des Haushaltsrechts etc. durchgeführt werden. Durch die in der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen zur Budgetierung ist zudem gewährleistet, dass die Schulleitungen ihre Budgets flexibel einsetzen können. + Die bereits geltenden Regelungen zur Budgetierung können aber ergänzt werden um Regelungen zur Übertragung von Haushaltsmitteln in das folgende Jahr. Denkbar ist eine Vereinbarung, nach der im Ergebnisplan eingesparte Haushaltsmittel zu 75 % in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden können. Um die Möglichkeit des Ansparens von Mitteln für größere Anschaffungen zu eröffnen, könnte darüber hinaus festgelegt werden, dass Mittel für investive Beschaffungen (Finanzplan) vollständig übertragen werden können. Angedacht ist in diesem Zusammenhang auch, mit den Schulen Vereinbarungen mit dem Ziel der Reduzierung von Vandalismusschäden abzuschließen. Im Erfolgsfall sollen den Schulen 50 % der Einsparungen zur freien Verfügung gestellt werden. 3. Alternativen Die bereits geltenden Regelungen zur Budgetierung werden nicht um Regelungen zur Übertragung von Haushaltsmitteln in das folgende Jahr ergänzt und es bleibt bei den Regelungen, die auf der Grundlage der „Dienstanweisung zur Budgetierung im Bereich der weiterführenden Schulen der Stadt Wesseling“ getroffen wurden. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind aufgezeigt.