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Vorlage (Neue Kalkulationen im Bereich Abwassergebühren für die Jahre 2007 und 2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.04.2009 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-36/2009 Vorlage für den Gemeinderat am 23.04.2009 - öffentlich - Neue Kalkulationen im Bereich Abwassergebühren für die Jahre 2007 und 2008 Begründung: Aufgrund eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Aachen bezüglich der Abrechnung von Kanalbenutzungsgebühren für die Jahre 2007 und 2008 wurde in einem Fall die mit Gebührenbescheid vom 07.02.2008 festgesetzte Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren 2007 im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW aufgehoben, ebenso wie die für das Jahr 2008 festgesetzten Vorauszahlungen. Um die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Fall veranlagen zu können, muss eine rückwirkende Satzung erlassen werden, die auf einer Neukalkulation aufgrund der tatsächlichen Kosten (Jahresrechnung) basiert und eine getrennte Gebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser beinhaltet. Für das Jahr 2008 kann noch keine Neukalkulation vorgelegt werden, da die Jahresrechnung noch nicht erstellt ist und noch nicht alle Kosten endgültig feststehen (z.B. Personalkosten). Eine Nachkalkulation für einen bereits abgelaufenen Zeitraum ist jedoch nur anhand der tatsächlichen Kosten zulässig. Die Neukalkulation für das Jahr 2008 wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, sobald die Jahresrechnung erstellt ist und damit alle Kosten endgültig feststehen. Die Neukalkulation für das Jahr 2007 wurde aufgrund der tatsächlichen Kosten aus der Jahresrechnung 2007 nach dem gleichen Schema wie die Kalkulation für das Jahr 2009 erstellt, aus diesem Grund wird auf umfangreiche Erläuterungen zur Kalkulation verzichtet. Verschiedene Ausgaben/Einnahmen aus der Jahresrechnung sind jedoch in der Neukalkulation nicht als Kosten bzw. kostenmindernde Erträge enthalten, diese werden nachfolgend kurz aufgeführt. HhSt. 1.700.8600, Zuführung zum Vermögenshaushalt (Rücklage) Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die im Jahr 2007 entstanden sind, sondern um eine Kostenüberdeckung die beim Gebührenabschluss für das Jahr 2007 errechnet wurde. Diese wurde der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung zugeführt und kommt innerhalb der nächsten drei Jahre dem Gebührenzahler wieder zugute. HhSt. 1.700.1100 Kanalbenutzungsgebühren HhSt. 1.700.1690 Gebühren für die Straßenentwässerung Die vorgenannten Einnahmehaushaltsstellen werden in der Neukalkulation nicht als kostenmindernde Einnahme berücksichtigt, da ja mit der Kalkulation ermittelt wird, wie der jeweilige Gebührensatz aufgrund der tatsächlichen Kosten gewesen wäre. Hieraus errechnet sich dann die Summe, die durch Kanalbenutzungsgebühren (getrennt nach Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren) einzunehmen gewesen wäre, gleiches gilt für den Straßenentwässerungsanteil. Beschlussvorschlag: Der Rat beschliesst die anliegende Neukalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2007. Auswirkungen auf den Haushalt: