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Vorlage (Anlage 1 zur Vorlage V-80/2007)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
6,5 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Anlage 1 zur Vorlage V-80/2007)

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Inhalt der Datei

8. Satzung vom __________ zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß vom 05.10.2000 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – hat der Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ________ die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11 Abs. 9 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt je Kubikmeter (cbm) Schmutzwasser jährlich 4,29 Euro. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.