Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.11.2007
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-77/2007
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2007
Gemeinderat am 13.12.2007
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr
2008
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
2) Kalkulation der Gebühren
3) Sonstige Hinweise zur Gebührenkalkulation
Seite 1
Seite 3
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(Anlagen 1, 1a 1b, 2, 2a, 2b )
(Anlage 3)
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten (Anlage 1)
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie
Innere Verrechnung (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Zu den
Sachkosten zählen nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LabfG) unter anderem auch die
Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus
Straßenpapierkörben.
Personalkosten, sächliche Ausgaben und Fahrzeugkosten
Um eine höhere Genauigkeit bei der Kalkulation der Personal- und Sachkosten für das Jahr
2008 zu erreichen, wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren (2004-2006) ein Mittelwert
gebildet, der dann als Ansatz für das Jahr 2008 genommen wurde. In der Anlage 1 sind zum
Vergleich der Kostenentwicklung der vergangenen Jahre auch die für 2007 erwarteten
Kosten aufgeführt. Da es sich hier jedoch teilweise um Schätzwerte handelt, wurden diese
Werte bei der Errechnung des Mittelwertes nicht berücksichtigt.
Personalkosten Beamte, Angestellte, Arbeiter und Aushilfen:
Hierunter sind die Bezüge/Vergütungen/Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur
Zusatzversorgungskasse, Beihilfen und Pensionsrückstellungen laut Aufstellung des
Personalamtes (Anl. 1a) erfasst.
Sächliche Ausgaben laut Aufstellung:
Unter sächliche Ausgaben sind alle sonstigen Sachkosten wie Steuern und Abgaben,
Bürobedarf, Post- und Fernsprechgebühren, Bekanntmachungen und Reisekosten erfasst
(Anl. 1b).
Fahrzeugkosten
beinhalten alle Kosten für die Fahrzeuge der Gemeinde, soweit sie für den Bereich
Abfallbeseitigung zum Einsatz kamen, inklusive Steuer und Versicherung (Anl. 1b).
Sonstige Sachkosten
Die Berechnung der weiteren Sachkosten ergibt sich aus Anlage 2. Für die Berechnung der
Deponiekosten und Fuhrleistungen sowie der Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier wurden
die jeweils gültigen Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW)
beziehungsweise die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste vertraglich
vereinbarten Gebührensätze zugrunde gelegt. Die Gebührensätze für die Entsorgung von
Restmüll, Biomüll und Sondermüll sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, die
Gebührensätze für die Sperrmüllentsorgung und die Grundgebühr je Einwohner sind
dagegen gesunken. Zum Vergleich der Deponiekosten und Gebührensätze ist die gleiche
Berechnung für das Jahr 2007 als Anlage 2a beigefügt.
Deponiekosten wurden bisher immer von Dezember des Vorjahres bis November des
laufenden Jahres in die Jahresrechnung mit einbezogen, ab 2008 soll die Abrechnung der
Deponiekosten von Januar bis Dezember in die jeweilige Jahresrechnung mit einfließen.
Dass hat zur Folge, dass im Jahr 2007 der Betrag "Deponiekosten" in der Jahresrechnung
höher ausfallen wird, da hier 13 Monate enthalten sind (Dezember 2006 bis einschließlich
Dezember 2007, siehe Anlage 2a).
Die Elektroschrottentsorgung wird mit einer Gebühr von 0,19 € pro Einwohner pro Jahr
wesentlich teurer als im Vorjahr (0,06 €). Die AWA GmbH begründet den Preisanstieg im
Wesentlichen mit erheblich höheren Personalkosten als zuvor angenommen. Die Gebühr
von 0,19 € stellt allerdings immer noch mit Abstand das günstigste Angebot zur
Elektroschrottentsorgung dar.
Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein
Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen
zum Vorjahr, siehe Anlage 2b). Die Einwohnerzahl ist jeweils die vom Landesamt für
Datenverarbeitung und Statistik (LDS) ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.06. des
Vorjahres.
Die Ausgaben im Bereich „DSD“ (Duales System Deutschland) für Altpapiersammlungen
(Fuhrleistungen und Entgelte an Vereine) werden anteilig nach der Verteilung der Erlöse aus
dem Altpapierverkauf errechnet (siehe Anlage 2). Diese Kosten werden dem Bereich
Abfallbeseitigung aus dem Bereich Abfallbeseitigung –DSD- erstattet.
Deponiekosten und Fuhrleistung sowie die Kosten für die Altpapiersammlung (Fuhrleistung
und Entgelte an die Vereine) machen einen Anteil von über 90 % der Gesamtkosten aus.
Innere Verrechnung
Verwaltungsgemeinkosten
Durch die Verwaltungsgemeinkosten werden Kosten für Leistungen anderer
Verwaltungseinheiten, z.B. TUIV, Gemeindekasse oder Personalamt erstattet. Die
Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten.
Einnahmen, Entgelte
Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Einnahmen abzuziehen.
Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die
Gebühreneinnahmen aus dem Verkauf von Sperrgutmarken und Gutschriften über verkaufte
Restmüllsäcke sowie der Überschuss aus dem Bereich Abfallbeseitigung - Anteil DSD(bisher Unterabschnitt 722) und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers.
Des Weiteren sind Zuführungen vom Vermögenshaushalt von den Gesamtkosten
abzuziehen. Gemäß § 6, II KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Aus der Rücklage
Abfallbeseitigung, die Ende 2006 38.499,04 € betrug, werden für das Jahr 2007
voraussichtlich ca. 30.000 € benötigt, um eine Kostenunterdeckung auszugleichen. Für das
Jahr 2008 ist eine Entnahme in Höhe von 5.000,-- € geplant, die sich kostenmindernd
auswirkt.
Nicht ansatzfähige Kosten:
Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind
Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das
Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß
dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen
werden.
2)
Kalkulation der Gebühren
Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch den jeweiligen Gebührentatbestand zu
decken sind, wurde für die Kalkulation der Gebühren die Anzahl sowie das Volumen der
Restmüllgefäße und der Biomüllgefäße errechnet.
Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren (Anlage 3)
Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in einen Grundgebührenanteil, einen Anteil
für die Entsorgung des Restmülls und einen Anteil für die Entsorgung des Biomülls.
Durch alle Anschlusspflichtigen (Gesamtsumme der Restmüllgefäße) sind der
Grundgebührenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restmülls zu begleichen, die
Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Biomüllgefäß haben, zahlen zusätzlich noch
den Anteil für die Entsorgung des Biomülls.
Aus der als Anlage 3 beigefügten Berechnung der Abfallgebühren ergeben sich folgende
Gebührensätze für 2008:
90l Restmüll ohne Biomüll
90l Restmüll mit 120l Biomüll
90l Restmüll mit 240l Biomüll
120l Restmüll ohne Biomüll
120l Restmüll mit 120l Biomüll
120l Restmüll mit 240l Biomüll
240l Restmüll ohne Biomüll
240l Restmüll mit 120l Biomüll
240l Restmüll mit 240l Biomüll
1100l Restmüll ohne Biomüll
1100l Restmüll mit 240l Biomüll
zusätzliches Biomüllgefäß 240l
Sperrmüllmarke je Stück
amtlich zugelassener Restmüllsack
2008
2007
177,84 €
217,33 €
256,81 €
197,37 €
236,85 €
276,33 €
275,46 €
314,95 €
354,43 €
835,15 €
914,12 €
78,97 €
178,73 €
218,31 €
257,90 €
199,14 €
238,72 €
278,31 €
280,78 €
320,36 €
359,95 €
865,87 €
945,04 €
79,17 €
3,00 €
3,90 €
3,00 €
3,90 €
3) Sonstige Hinweise zur Gebührenkalkulation
Gebührenkalkulation und NKF
Zur Gebührenkalkulation im Allgemeinen sei gerade im Hinblick auf das im kommenden Jahr
einzuführende
NKF
vermerkt,
dass
Gebührenkalkulation
(Kostenrechnung,
Vorausberechnung) und NKF (Gewinn- und Verlustrechnung, Ist-Rechnung) zwei
unterschiedliche Rechnungskreise sind. Die Ansätze im Haushalt können von denen bei der
Kostenrechnung abweichen.
Eine Kostendeckung in der Gebührenkalkulation ist daher nicht gleich einem Ausgleich bei
der Gewinn- und Verlustrechnung.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegende
Gebührenkalkulation zu beschließen.