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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr 2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr 2008) Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr 2008) Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr 2008) Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr 2008)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.11.2007 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-77/2007 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2007 Gemeinderat am 13.12.2007 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Abfallbeseitigung für das Jahr 2008 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten 2) Kalkulation der Gebühren 3) Sonstige Hinweise zur Gebührenkalkulation Seite 1 Seite 3 Seite 4 (Anlagen 1, 1a 1b, 2, 2a, 2b ) (Anlage 3) 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten (Anlage 1) Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie Innere Verrechnung (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Zu den Sachkosten zählen nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LabfG) unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus Straßenpapierkörben. Personalkosten, sächliche Ausgaben und Fahrzeugkosten Um eine höhere Genauigkeit bei der Kalkulation der Personal- und Sachkosten für das Jahr 2008 zu erreichen, wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren (2004-2006) ein Mittelwert gebildet, der dann als Ansatz für das Jahr 2008 genommen wurde. In der Anlage 1 sind zum Vergleich der Kostenentwicklung der vergangenen Jahre auch die für 2007 erwarteten Kosten aufgeführt. Da es sich hier jedoch teilweise um Schätzwerte handelt, wurden diese Werte bei der Errechnung des Mittelwertes nicht berücksichtigt. Personalkosten Beamte, Angestellte, Arbeiter und Aushilfen: Hierunter sind die Bezüge/Vergütungen/Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Zusatzversorgungskasse, Beihilfen und Pensionsrückstellungen laut Aufstellung des Personalamtes (Anl. 1a) erfasst. Sächliche Ausgaben laut Aufstellung: Unter sächliche Ausgaben sind alle sonstigen Sachkosten wie Steuern und Abgaben, Bürobedarf, Post- und Fernsprechgebühren, Bekanntmachungen und Reisekosten erfasst (Anl. 1b). Fahrzeugkosten beinhalten alle Kosten für die Fahrzeuge der Gemeinde, soweit sie für den Bereich Abfallbeseitigung zum Einsatz kamen, inklusive Steuer und Versicherung (Anl. 1b). Sonstige Sachkosten Die Berechnung der weiteren Sachkosten ergibt sich aus Anlage 2. Für die Berechnung der Deponiekosten und Fuhrleistungen sowie der Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier wurden die jeweils gültigen Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) beziehungsweise die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste vertraglich vereinbarten Gebührensätze zugrunde gelegt. Die Gebührensätze für die Entsorgung von Restmüll, Biomüll und Sondermüll sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, die Gebührensätze für die Sperrmüllentsorgung und die Grundgebühr je Einwohner sind dagegen gesunken. Zum Vergleich der Deponiekosten und Gebührensätze ist die gleiche Berechnung für das Jahr 2007 als Anlage 2a beigefügt. Deponiekosten wurden bisher immer von Dezember des Vorjahres bis November des laufenden Jahres in die Jahresrechnung mit einbezogen, ab 2008 soll die Abrechnung der Deponiekosten von Januar bis Dezember in die jeweilige Jahresrechnung mit einfließen. Dass hat zur Folge, dass im Jahr 2007 der Betrag "Deponiekosten" in der Jahresrechnung höher ausfallen wird, da hier 13 Monate enthalten sind (Dezember 2006 bis einschließlich Dezember 2007, siehe Anlage 2a). Die Elektroschrottentsorgung wird mit einer Gebühr von 0,19 € pro Einwohner pro Jahr wesentlich teurer als im Vorjahr (0,06 €). Die AWA GmbH begründet den Preisanstieg im Wesentlichen mit erheblich höheren Personalkosten als zuvor angenommen. Die Gebühr von 0,19 € stellt allerdings immer noch mit Abstand das günstigste Angebot zur Elektroschrottentsorgung dar. Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen zum Vorjahr, siehe Anlage 2b). Die Einwohnerzahl ist jeweils die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres. Die Ausgaben im Bereich „DSD“ (Duales System Deutschland) für Altpapiersammlungen (Fuhrleistungen und Entgelte an Vereine) werden anteilig nach der Verteilung der Erlöse aus dem Altpapierverkauf errechnet (siehe Anlage 2). Diese Kosten werden dem Bereich Abfallbeseitigung aus dem Bereich Abfallbeseitigung –DSD- erstattet. Deponiekosten und Fuhrleistung sowie die Kosten für die Altpapiersammlung (Fuhrleistung und Entgelte an die Vereine) machen einen Anteil von über 90 % der Gesamtkosten aus. Innere Verrechnung Verwaltungsgemeinkosten Durch die Verwaltungsgemeinkosten werden Kosten für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten, z.B. TUIV, Gemeindekasse oder Personalamt erstattet. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Einnahmen, Entgelte Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Einnahmen abzuziehen. Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die Gebühreneinnahmen aus dem Verkauf von Sperrgutmarken und Gutschriften über verkaufte Restmüllsäcke sowie der Überschuss aus dem Bereich Abfallbeseitigung - Anteil DSD(bisher Unterabschnitt 722) und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers. Des Weiteren sind Zuführungen vom Vermögenshaushalt von den Gesamtkosten abzuziehen. Gemäß § 6, II KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Aus der Rücklage Abfallbeseitigung, die Ende 2006 38.499,04 € betrug, werden für das Jahr 2007 voraussichtlich ca. 30.000 € benötigt, um eine Kostenunterdeckung auszugleichen. Für das Jahr 2008 ist eine Entnahme in Höhe von 5.000,-- € geplant, die sich kostenmindernd auswirkt. Nicht ansatzfähige Kosten: Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen werden. 2) Kalkulation der Gebühren Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch den jeweiligen Gebührentatbestand zu decken sind, wurde für die Kalkulation der Gebühren die Anzahl sowie das Volumen der Restmüllgefäße und der Biomüllgefäße errechnet. Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren (Anlage 3) Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in einen Grundgebührenanteil, einen Anteil für die Entsorgung des Restmülls und einen Anteil für die Entsorgung des Biomülls. Durch alle Anschlusspflichtigen (Gesamtsumme der Restmüllgefäße) sind der Grundgebührenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restmülls zu begleichen, die Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Biomüllgefäß haben, zahlen zusätzlich noch den Anteil für die Entsorgung des Biomülls. Aus der als Anlage 3 beigefügten Berechnung der Abfallgebühren ergeben sich folgende Gebührensätze für 2008: 90l Restmüll ohne Biomüll 90l Restmüll mit 120l Biomüll 90l Restmüll mit 240l Biomüll 120l Restmüll ohne Biomüll 120l Restmüll mit 120l Biomüll 120l Restmüll mit 240l Biomüll 240l Restmüll ohne Biomüll 240l Restmüll mit 120l Biomüll 240l Restmüll mit 240l Biomüll 1100l Restmüll ohne Biomüll 1100l Restmüll mit 240l Biomüll zusätzliches Biomüllgefäß 240l Sperrmüllmarke je Stück amtlich zugelassener Restmüllsack 2008 2007 177,84 € 217,33 € 256,81 € 197,37 € 236,85 € 276,33 € 275,46 € 314,95 € 354,43 € 835,15 € 914,12 € 78,97 € 178,73 € 218,31 € 257,90 € 199,14 € 238,72 € 278,31 € 280,78 € 320,36 € 359,95 € 865,87 € 945,04 € 79,17 € 3,00 € 3,90 € 3,00 € 3,90 € 3) Sonstige Hinweise zur Gebührenkalkulation Gebührenkalkulation und NKF Zur Gebührenkalkulation im Allgemeinen sei gerade im Hinblick auf das im kommenden Jahr einzuführende NKF vermerkt, dass Gebührenkalkulation (Kostenrechnung, Vorausberechnung) und NKF (Gewinn- und Verlustrechnung, Ist-Rechnung) zwei unterschiedliche Rechnungskreise sind. Die Ansätze im Haushalt können von denen bei der Kostenrechnung abweichen. Eine Kostendeckung in der Gebührenkalkulation ist daher nicht gleich einem Ausgleich bei der Gewinn- und Verlustrechnung. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegende Gebührenkalkulation zu beschließen.