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Vorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Müddersheim)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Müddersheim)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 30.07.2007 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-36/2007 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 14.08.2007 Gemeinderat am 30.08.2007 - öffentlich - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Müddersheim Begründung: Mit Schreiben vom 18.06.2007 beantragt die Kreisbauernschaft Köln-Erftkreis für Ihre Mitglieder Norbert Kurth und Saskia Kurth-Mungen bei der Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes Müddersheim „Mü-1“. Das Schreiben ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Familie Kurth ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes mit den Parzellen Gemarkung Müddersheim, Flur 12, Nrn. 409, 395, 396, 397 und 398. Die Bewirtschaftung erfolgt im Wege des Grünlandbetriebes, wobei als Nebenzweig zum landwirtschaftlichen Betrieb Pensionspferdehaltung mit derzeit 7 eingestallten Pensionspferden betrieben wird. Die Parzellen 395, 396, 397 und 398 sind im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewisen, die Hofstelle auf der Parzelle 409 als gemischte Baufläche. Um die weitere betriebliche Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes nicht zu gefährden, bitten die Eheleute Kurth, die Knotenpunktlinie soweit zu verschieben, dass die in Ihrem Eigentum stehenden Parzellen als gemischte Baufläche ausgewiesen sind. Voraussetzung für die Änderung eines Bebauungsplanes ist, dass diese den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes nicht entgegensteht. Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß weist für den betroffenen Bereich Wohnbaufläche aus. Um den Bebauungsplan wie erläutert zu ändern, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes dahingehend notwendig, dass die ausgewiesene Wohnbaufläche in gemischte Baufläche geändert wird. Gem. § 8 (3) BauGB kann mit der Änderung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Die Änderung ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. beigefügtem Kartenausschnitt zu beschließen und die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung einzuleiten. Auswirkungen auf den Haushalt: keine