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Vorlage (Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 30.01.2009 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-10/2009 1. Ergänzung Vorlage für den Gemeinderat am 12.02.2009 - öffentlich - Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft Vettweiß Begründung: Wie bereits in der Vorlage zum Sanierungskonzept Schulzentrum dargelegt ist, ist der Erlass einer Sanierungssatzung für den Zentralort Vettweiß beabsichtigt. Die städtebaulichen Zustände der Ortschaft Vettweiß sind insbesondere unter dem Aspekt der Stärkung des Zentralortes verbesserungsbedürftig. Die städtebaulichen Mängel sollen mit der Entwicklung des Sanierungsgebietes behoben werden. Umfangreiche Maßnahmen, wie Errichtung eines Nahversorgungsmarktes, sowie eines Alten- und Pflegeheimes, behindertengerechte Übergänge, Neugestaltung des Bahnüberganges, Verbesserung der Infrastruktur und der Dorfökologie usw. sind bereits umgesetzt. Weitere umfangreiche Maßnahmen befinden sich in der Planung. Die Ausweisung dieses Gebietes ist daher von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Vettweiß. Von den vorbereitenden Untersuchungen kann gemäß § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen werden, da hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen. Eine Übersicht ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Auf Basis dieser Untersuchungen kann daher das förmliche Sanierungsgebiet beschlossen werden. Folgende Untersuchungen liegen der Beurteilung zu Grunde: Bestandsaufnahme- und Konfliktanalyse für die Ortschaft Vettweiß. Aufgrund der vorliegenden Untersuchung wird deutlich, dass die Sanierung des Planbereiches von besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Vettweiß ist. Daher wird empfohlen, diesen Bereich als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren) zu beschließen. Der Satzungstext und das im Lageplan dargestellte Sanierungsgebiet sind aus der Anlage ersichtlich. Die Sanierungssatzung „Ortskern Vettweiß“ vom 09.12.1993 wird aufgehoben, da die neue Satzung diesen Bereich ebenfalls mit erfasst. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß beschließt die als Anlage beigefügte Sanierungssatzung gemäß § 142 Abs. 4 BauGB mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortschaft Vettweiß“ zu beschließen. Die Sanierung soll bis zum 01.01.2020 durchgeführt werden. Die Sanierungssatzung „Ortskern Vettweiß“ vom 09.12.1993 wird aufgehoben. Auswirkungen auf den Haushalt: