Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 30.01.2009
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-10/2009
1. Ergänzung
Vorlage
für den
Gemeinderat am 12.02.2009
- öffentlich -
Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft
Vettweiß
Begründung:
Wie bereits in der Vorlage zum Sanierungskonzept Schulzentrum dargelegt ist, ist der Erlass
einer Sanierungssatzung für den Zentralort Vettweiß beabsichtigt.
Die städtebaulichen Zustände der Ortschaft Vettweiß sind insbesondere unter dem Aspekt der
Stärkung des Zentralortes verbesserungsbedürftig. Die städtebaulichen Mängel sollen mit der
Entwicklung des Sanierungsgebietes behoben werden. Umfangreiche Maßnahmen, wie
Errichtung eines Nahversorgungsmarktes, sowie eines Alten- und Pflegeheimes,
behindertengerechte Übergänge, Neugestaltung des Bahnüberganges, Verbesserung der
Infrastruktur und der Dorfökologie usw. sind bereits umgesetzt. Weitere umfangreiche
Maßnahmen befinden sich in der Planung. Die Ausweisung dieses Gebietes ist daher von
besonderer Bedeutung für die Gemeinde Vettweiß.
Von den vorbereitenden Untersuchungen kann gemäß § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen werden,
da hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen. Eine Übersicht ist der Vorlage als
Anlage beigefügt. Auf Basis dieser Untersuchungen kann daher das förmliche Sanierungsgebiet
beschlossen werden. Folgende Untersuchungen liegen der Beurteilung zu Grunde:
Bestandsaufnahme- und Konfliktanalyse für die Ortschaft Vettweiß.
Aufgrund der vorliegenden Untersuchung wird deutlich, dass die Sanierung des Planbereiches
von besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Vettweiß ist. Daher
wird empfohlen, diesen Bereich als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes
Sanierungsverfahren) zu beschließen. Der Satzungstext und das im Lageplan dargestellte
Sanierungsgebiet sind aus der Anlage ersichtlich.
Die Sanierungssatzung „Ortskern Vettweiß“ vom 09.12.1993 wird aufgehoben, da die neue
Satzung diesen Bereich ebenfalls mit erfasst.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß beschließt die als Anlage beigefügte
Sanierungssatzung gemäß § 142 Abs. 4 BauGB mit der förmlichen Festsetzung des
Sanierungsgebietes „Ortschaft Vettweiß“ zu beschließen. Die Sanierung soll bis zum 01.01.2020
durchgeführt werden. Die Sanierungssatzung „Ortskern Vettweiß“ vom 09.12.1993 wird
aufgehoben.
Auswirkungen auf den Haushalt: