Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung der Gemeinde Vettweiß vom __________________
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortschaft Vettweiß“
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008
(GV. NRW. S. 514) und des § 142 Abs. 1, 3 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 22. Dezember 2008(BGBI. I S. 2986) hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner
Sitzung vom _______________ folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
In der Ortschaft Vettweiß liegen städtebauliche Missstände vor, die durch die Sanierungsmaßnahme
verbessert und behoben werden sollen. Aufgrund der vorbereitenden Untersuchungen wurde deutlich,
dass die städtebaulichen Zustände der Ortschaft für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der
Gemeinde Vettweiß, auch unter Berücksichtigung der Zielsetzung, dass der Zentralort deutlich
gestärkt und aufgewertet werden muss, von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Vettweiß ist.
Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes ergibt sich aus der im Lageplan umgrenzten
Fläche. Diese wird hiermit förmlich als Sanierungssatzung festgelegt und erhält die Bezeichnung
„Ortschaft Vettweiß“.
Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2 Verfahren
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gem. § 142 BauGB Abs. 4
durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156a
BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung und
Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortschaft Vettweiß“ tritt am
Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sanierungssatzung „Ortskern Vettweiß“
vom 09.12.1993 außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Gemeinde Vettweiß über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Ortschaft Vettweiß“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf
hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
b)
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c)
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,
die den Mangel ergibt.
Vettweiß, den ________________
____________________________
(Kranz)
Bürgermeister