Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 06.05.2008
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-45/2008
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 03.06.2008
Gemeinderat am 19.06.2008
- öffentlich -
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in
der Ortschaft Jakobwüllesheim
Begründung:
Mit Schreiben vom 14.03.2008 beantragt Frau Gisela Kornietzka, Veitzheimer Straße
26, 52391 Vettweiß, für das Grundstück Gemarkung Jakobwüllesheim, Flur 3, Nr.
126, 5124 qm groß, den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes
oder Erweiterung der Ortslagenabgrenzung gegeben sind. Die Lage des
Grundstückes ist aus den beigefügten Plänen ersichtlich.
Das Grundstück Gemarkung Jakobwüllesheim, Flur 3, Nr. 126, ist im derzeit
rechtskräftigen Flächennutzungsplan bis zu einer Tiefe von 40 Metern als
Grünfläche/Ortsrandeingrünung und darüber hinaus als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen.
Im Jahre 2000 erlangte der Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß seine
Rechtskraft. Für die Ortschaft Jakobwüllesheim wurde der Gemeinde seitens der
Bezirksregierung Köln eine Fläche von insgesamt 3,1 ha als Wohnbaufläche
zugestanden. Die Neuausweisungen befinden sich im nördlichen Ortsrand und im
innerörtlichen Bereich. Dieser wurde vor kurzem mit einem Bebauungsplan überplant
und ca. 20 Baugrundstücke geschaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
umfasst 1,1 ha, so dass noch 2 ha neuausgewiesene Baufläche künftig zur
Verfügung stehen. Aufgrund der gerade neu geschaffenen Bauparzellen und der
Tatsache, dass es noch eine weitere ausgewiesene Wohnbaufläche im nördlichen
Teil der Ortschaft gibt, die dann entsprechend reduziert werden müsste, sollte von
einer Änderung des Flächennutzungsplanes abgesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes wird nicht zugestimmt.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine