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Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Jakobwüllesheim)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Jakobwüllesheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 06.05.2008 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-45/2008 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 03.06.2008 Gemeinderat am 19.06.2008 - öffentlich - Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Jakobwüllesheim Begründung: Mit Schreiben vom 14.03.2008 beantragt Frau Gisela Kornietzka, Veitzheimer Straße 26, 52391 Vettweiß, für das Grundstück Gemarkung Jakobwüllesheim, Flur 3, Nr. 126, 5124 qm groß, den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Erweiterung der Ortslagenabgrenzung gegeben sind. Die Lage des Grundstückes ist aus den beigefügten Plänen ersichtlich. Das Grundstück Gemarkung Jakobwüllesheim, Flur 3, Nr. 126, ist im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan bis zu einer Tiefe von 40 Metern als Grünfläche/Ortsrandeingrünung und darüber hinaus als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im Jahre 2000 erlangte der Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß seine Rechtskraft. Für die Ortschaft Jakobwüllesheim wurde der Gemeinde seitens der Bezirksregierung Köln eine Fläche von insgesamt 3,1 ha als Wohnbaufläche zugestanden. Die Neuausweisungen befinden sich im nördlichen Ortsrand und im innerörtlichen Bereich. Dieser wurde vor kurzem mit einem Bebauungsplan überplant und ca. 20 Baugrundstücke geschaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 1,1 ha, so dass noch 2 ha neuausgewiesene Baufläche künftig zur Verfügung stehen. Aufgrund der gerade neu geschaffenen Bauparzellen und der Tatsache, dass es noch eine weitere ausgewiesene Wohnbaufläche im nördlichen Teil der Ortschaft gibt, die dann entsprechend reduziert werden müsste, sollte von einer Änderung des Flächennutzungsplanes abgesehen werden. Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes wird nicht zugestimmt. Auswirkungen auf den Haushalt: keine