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Vorlage (Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit -)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit -) Vorlage (Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit -)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.11.2007 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-76/2007 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 26.11.2007 Gemeinderat am 13.12.2007 - öffentlich - Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit Begründung: In seiner 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am 30.08.07 wurde der nachfolgend abgedruckte Beschluss gefasst: a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0,00€ und 12.271,00€ je Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 1,50 € erlassen. b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist gleichermaßen auf den entsprechenden Personenkreis, der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet in Anspruch nimmt, anzuwenden. c) Bei den unter a) und b) bezeichneten Leistungen soll die häusliche Ersparnis nicht auf einen ggf. vorhandenen ALG II – Anspruch angerechnet werden. d) Nach Inkrafttreten des Landesprogrammes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ soll ein entsprechender Antrag, der eine anteilige kommunale Beteiligung sowie eine Elternbeteiligung vorsieht, gestellt werden. e) Nach Antragsbescheid wird über den Sachverhalt neu beraten. Nunmehr liegt der Zuwendungsbescheid des Landesprogramms „Kein Kind ohne Mahlzeit“ vor (Eingang 06.11.07). Unter die Kriterien der Landesförderung fallen 5 Kinder der OGS Vettweiß. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dieser Kinder sind ebenfalls gem. der hiesigen Satzung über die Festsetzung von Elternbeiträgen vom monatlichen Beitrag befreit. Für jedes dieser Kinder wurden Landesmittel beantragt und in voller Höhe (je Kind 200,- €) bewilligt. Die Förderrichtlinien des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ sehen folgende Bemessungsgrundlage vor: Bemessungsgrundlage für die Förderung der Mittagsverpflegung sind die angenommenen Ausgaben in Höhe von bis zu 500 EUR pro bedürftigem Kind pro Jahr (für ein Jahr pauschal jeweils 2,50 € bei in der Regel 200 Tagen). Hiervon übernimmt das Land einen Betrag von bis zu 200 EUR pro bedürftigem Kind pro Jahr (für ein Jahr pauschal jeweils 1,00 EUR bei in der Regel 200 Tagen). Die Zuwendungsempfängerin / -empfänger (Gemeinde Vettweiß) erbringt im Durchschnitt für die Mahlzeiten einen Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro bedürftigem Kind pro Jahr (für ein Jahr pauschal jeweils 0,50 EUR bei in der Regel 200 Tagen). Darüber hinaus ist für die Teilnahme an den Mittagsmahlzeiten ein Elternbeitrag in Höhe von 200 EUR im Durchschnitt pro bedürftigem Kind pro Jahr zu erheben. Dies entspricht für ein Jahr pauschal 1,00 EUR bei in der Regel 200 Tagen. Zusammengefasst ergibt dies folgende Verteilung der Anteile des täglichen Essensbeitrages in Höhe von durchschnittlich 2,50 EUR: Landesanteil 1,00 EUR Gemeindeanteil 0,50 EUR Elternanteil 1,00 EUR Aufgrund des gefassten oben aufgeführten Beschlusses des Rates der Gemeinde Vettweiß werden derzeit 1,50 EUR je Essen an die einkommensschwachen Eltern gezahlt, die gem. der Satzung aufgrund ihres Einkommens vom Elternbeitrag befreit sind. Diese 1,50 EUR stellen den Eltern- und den Gemeindeanteil dar. Durch die bewilligten Landesmittel für die 5 betroffenen Kindern, kann der tägliche Essensbeitag um 1,- EUR je Kind aufgestockt werden. Der Erstattungsbetrag liegt somit bei 2,50 EUR je Essen. Mit diesem Betrag wird eine Befreiung vom Essensbetrag der 5 betroffenen Personen in Gänze erreicht. Die Befreiung sollte jedoch nur für tatsächlich in Anspruch genommene Essen gelten. Die Eltern sind somit auch zukünftig in der Pflicht ihre Kinder, z.B. im Krankheitsfalle, bei der OGS zu entschuldigen. Bestellte Essen können hier auch zukünftig frühzeitig abbestellt werden, so dass keine unnötigen Kosten für nicht in Anspruch genommene Essen entstehen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß den Ursprungsbeschluss zu a) wie folgt abzuändern: a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0,00€ und 12.271,00€ je Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 2,50 € erlassen. Hierin ist der Landeszuschuss i.H.v. 1,00 € aus dem Programm „ Kein Kind ohne Mahlzeit“ enthalten. b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist in Form des Ursprungsbeschlusses vom 30.08.2007 auf den entsprechenden Personenkreis, der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet in Anspruch nimmt, anzuwenden. Auswirkungen auf den Haushalt: Derzeitige Jahresgesamtk. 2.500,00 EUR / abzüglich Landesf. 1.000,00 EUR. Somit wird der Haushalt mit 1500,00 EUR zusätzlich belastet.