Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.11.2007
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-76/2007
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
26.11.2007
Gemeinderat am 13.12.2007
- öffentlich -
Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit Begründung:
In seiner 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am 30.08.07 wurde der
nachfolgend abgedruckte Beschluss gefasst:
a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0,00€ und 12.271,00€ je
Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS freigestellt sind
und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, wird je Tag von dem
zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 1,50 € erlassen.
b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist gleichermaßen
auf den entsprechenden Personenkreis, der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen im
Gemeindegebiet in Anspruch nimmt, anzuwenden.
c) Bei den unter a) und b) bezeichneten Leistungen soll die häusliche Ersparnis nicht auf einen ggf.
vorhandenen ALG II – Anspruch angerechnet werden.
d) Nach Inkrafttreten des Landesprogrammes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ soll ein entsprechender
Antrag, der eine anteilige kommunale Beteiligung sowie eine Elternbeteiligung vorsieht, gestellt
werden.
e) Nach Antragsbescheid wird über den Sachverhalt neu beraten.
Nunmehr liegt der Zuwendungsbescheid des Landesprogramms „Kein Kind ohne
Mahlzeit“ vor (Eingang 06.11.07).
Unter die Kriterien der Landesförderung fallen 5 Kinder der OGS Vettweiß. Die Eltern
bzw. Erziehungsberechtigten dieser Kinder sind ebenfalls gem. der hiesigen Satzung
über die Festsetzung von Elternbeiträgen vom monatlichen Beitrag befreit. Für jedes
dieser Kinder wurden Landesmittel beantragt und in voller Höhe (je Kind 200,- €)
bewilligt.
Die Förderrichtlinien des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ sehen
folgende Bemessungsgrundlage vor:
Bemessungsgrundlage für die Förderung der Mittagsverpflegung sind die
angenommenen Ausgaben in Höhe von bis zu 500 EUR pro bedürftigem Kind pro
Jahr (für ein Jahr pauschal jeweils 2,50 € bei in der Regel 200 Tagen). Hiervon
übernimmt das Land einen Betrag von bis zu 200 EUR pro bedürftigem Kind pro Jahr
(für ein Jahr pauschal jeweils 1,00 EUR bei in der Regel 200 Tagen).
Die Zuwendungsempfängerin / -empfänger (Gemeinde Vettweiß) erbringt im
Durchschnitt für die Mahlzeiten einen Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro
bedürftigem Kind pro Jahr (für ein Jahr pauschal jeweils 0,50 EUR bei in der Regel
200 Tagen).
Darüber hinaus ist für die Teilnahme an den Mittagsmahlzeiten ein Elternbeitrag in
Höhe von 200 EUR im Durchschnitt pro bedürftigem Kind pro Jahr zu erheben. Dies
entspricht für ein Jahr pauschal 1,00 EUR bei in der Regel 200 Tagen.
Zusammengefasst ergibt dies folgende Verteilung der Anteile des täglichen
Essensbeitrages in Höhe von durchschnittlich 2,50 EUR:
Landesanteil
1,00 EUR
Gemeindeanteil
0,50 EUR
Elternanteil
1,00 EUR
Aufgrund des gefassten oben aufgeführten Beschlusses des Rates der Gemeinde
Vettweiß werden derzeit 1,50 EUR je Essen an die einkommensschwachen Eltern
gezahlt, die gem. der Satzung aufgrund ihres Einkommens vom Elternbeitrag befreit
sind. Diese 1,50 EUR stellen den Eltern- und den Gemeindeanteil dar.
Durch die bewilligten Landesmittel für die 5 betroffenen Kindern, kann der tägliche
Essensbeitag um 1,- EUR je Kind aufgestockt werden. Der Erstattungsbetrag liegt
somit bei 2,50 EUR je Essen. Mit diesem Betrag wird eine Befreiung vom
Essensbetrag der 5 betroffenen Personen in Gänze erreicht.
Die Befreiung sollte jedoch nur für tatsächlich in Anspruch genommene Essen gelten.
Die Eltern sind somit auch zukünftig in der Pflicht ihre Kinder, z.B. im Krankheitsfalle,
bei der OGS zu entschuldigen. Bestellte Essen können hier auch zukünftig frühzeitig
abbestellt werden, so dass keine unnötigen Kosten für nicht in Anspruch genommene
Essen entstehen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Vettweiß den Ursprungsbeschluss zu a) wie folgt abzuändern:
a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0,00€ und
12.271,00€ je Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen
für die OGS freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der
Mittagsverpflegung teilgenommen haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden
Beitrag für die Mittagsverpflegung 2,50 € erlassen. Hierin ist der Landeszuschuss
i.H.v. 1,00 € aus dem Programm „ Kein Kind ohne Mahlzeit“ enthalten.
b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß
ist in Form des Ursprungsbeschlusses vom 30.08.2007 auf den entsprechenden
Personenkreis, der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen im
Gemeindegebiet in Anspruch nimmt, anzuwenden.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Derzeitige Jahresgesamtk. 2.500,00 EUR / abzüglich Landesf. 1.000,00 EUR.
Somit wird der Haushalt mit 1500,00 EUR zusätzlich belastet.