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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 160A, E. -Liblar, Am Villehang; Beschluss zur Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
11.01.10, 06:55
Aktualisiert
11.01.10, 06:55
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 160A, E. -Liblar, Am Villehang;
Beschluss zur Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.12.2009 30 Bebauungsplan Nr. 160A, E. -Liblar, Am Villehang; Beschluss zur Offenlage (635/2009) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetztes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), wird beschlossen, den am 19.10.2008 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 266/2008) des Bebauungsplanes Nr. 160A; E. –Liblar, Am Villehang, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetztes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 160A, E. -Liblar, Am Villehang, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V635/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)