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Beschlusstext (Bebauungsplan 6C, E. - Lechenich, Daimlerstraße; Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
11.01.10, 06:55
Aktualisiert
11.01.10, 06:55
Beschlusstext (Bebauungsplan 6C, E. - Lechenich, Daimlerstraße;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung) Beschlusstext (Bebauungsplan 6C, E. - Lechenich, Daimlerstraße;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.12.2009 28 Bebauungsplan 6C, E. - Lechenich, Daimlerstraße; Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung (637/2009) I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6C, E. – Lechenich, Daimlerstraße, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden: I.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme vom 06.05.2009) Der Hinweis der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und durch die Aufnahme eines entsprechenden textlichen Hinweises in die Bebauungsplanänderung berücksichtigt. I.2 RWE Rhein-Ruhr AG, Kuchenheimer Straße 1-3, 52331 Euskirchen (Stellungnahme vom 06.05.2009) Bei den im Planänderungsbereich vorhandenen RWE - Anlagen handelt es sich um ein Mittelspannungskabel (10 kv) und ein Niederspannungskabel (1 kv), welche in einer unterirdischen Leitungstrasse verlaufen. Diese Kabel dürfen bisher nicht überbaut werden. Sie können aber in Abstimmung mit dem Leitungsträger (RWE) und der Stadt Erftstadt in den Straßenkörper der Straße „An der Patria“ (Seitenstreifen) verlegt werden, um eine Bebauung zu ermöglichen. Daher soll die bisherige Festsetzung der „Unterirdischen Leitungstrasse“ aufgehoben und durch einen entsprechenden textlichen Hinweis ersetzt werden, sodass eine Bebauung im Bereich der vorhandenen Leitungstrasse erst nach Verlegung der Kabel möglich ist. Der Hinweis bezüglich der Nutzungsänderung von öffentlichen Grundstücksflächen trifft nicht zu; im Planänderungsbereich sind keine öffentlichen Grundstücksflächen vorhanden. I.3 Rhein - Erft- Kreis, Der Landrat - 61.2-, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 26.05.2009) Dem Hinweis auf die Lage des Änderungsbereiches in der Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnunganlage Dirmerzheim wird durch die Aufnahme eines textlichen Hinweises in die Bebauuungsplanänderung entsprochen. I.4 Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund (zwei Stellungnahmen vom 19.05.2009) Auf die Beteiligung der Eigentümer des Bergwerksfeldes „Liblar“ (Sayn-Wittgenstein′sche Hauptverwaltung, Postfach 1170, 51519 Odenthal`) wird wegen der Geringfügigkeit der Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche verzichtet. Dem Hinweis bzgl. der durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises entsprochen. II. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6C, E. – Lechenich, Daimlerstraße, wird gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), entsprechend dem in der Anlage beigefügten Entwurf und einschließlich der unter I. beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen als Satzung beschlossen. Die V637/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 15.12.2009 Seite 2