Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
11.01.10, 06:55
Aktualisiert
11.01.10, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.12.2009
26
Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße;
Satzungsbeschluss (643/2009)
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 und § 4
Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), des
Bebauungsplanes Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße, vorgebrachten Stellungnahmen
(Anregungen und Bedenken) wird wie folgt entschieden:
I.1. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahmen vom 12.09.2006 und 26.08.2009)
Der Anregung bzgl. der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) ist bereits im Bebauungplanentwurf
entsprochen.
I.2. Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
(Stellungnahmen vom 23.08.2006 und 14.08.2009)
Die Anregungen bzgl. der Versickerung und Nutzung von Oberflächenwassr und der Reduzierung der
versiegelten Flächen sind bereits im Bebauungsplanentwurf durch entsprechende Festsetzungen und
Hinweise berücksichtigt.
Die
Entwässerung
des
Bebauungsplangebietes
erfolgt
über
die
vorhandene
Mischwasserkanalisation.
Die außerhalb des Plangebietes erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in Abstimmung mit der
zuständigen Unteren Landschaftsbehörde auf Ökokontoflächen der Stadt Erftstadt gesichert.
I.3. Deutsche Telekom, Netzproduktion GmbH, 44782 Bochum
(Stellungnahme vom 19.08.2009)
Die Hinweise (Koordination während des Straßenbaus, Lage eines Erdkabels) werden zur Kenntnis
genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes beachtet.
I.4. Bezirksregierung Arnsberg, Poatfach, 44025 Dortmund
(Stellungnahme vom 10.09.2009)
Der Hinweis bzgl. der Grundwasserabsenkung ist bereits im Bebauungsplanentwurf entsprechend im
Textteil berücksichtigt.
I.6 Rhein-Erft-Kreis, 50124 Bergheim
(Stellungnahme vom 09.09.2009)
Die Anregungen des Rhein-Erft-Kreises bzgl. des Immissionsschutzes und der Natur- und
Landschaftspflege sind im Bebauungsplanverfahren ausreichend berüchsichtigt.
II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I
S. 3018), und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom
01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in
der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt - Gymnich, Schützenstraße,
einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Form der unter I. durchgeführten Abwägung als
Satzung beschlossen.
Die V643/2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 15.12.2009
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