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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 29/2004
03.11.2004
Az.: 40/223 -00/6
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
16.11.2004
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005
Sachbearbeiter/in: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die St.-Michael-Schule, Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), in Mechernich-Strempt zum 01.08.2005 aufzulösen.
Seite - 2 Begründung:
I. Derzeitige Situation
Die St.-Michael-Schule wurde zum 01.08.1978 errichtet. Sie ist die Schule für Erziehungshilfe im
Primarbereich (Klassen 1 – 4 und 5+6) im Kreis Euskirchen. Die nachfolgenden Tabellen geben
Auskunft über die Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 10 Jahren und über die Herkunft
der Schüler in den letzten drei Schuljahren.
Entwicklung der Schülerzahlen:
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
31
30
38
40
39
35
39
30
27
20
Herkunft der Schüler im Schuljahr:
Schüler
Wohnsitzgemeinde
2002/2003
2003/2004
2004/2005
Hellenthal
9)
10)
6)
Kall
6) 17
7) 20
6) 14
Schleiden
2)
3)
2)
Mechernich
1
0
Blankenheim
3
1
Euskirchen
3
2
3
Weilerswist
3
2
1
Zülpich
3
2
2
gesamt
30
27
20
Die jeweils meisten Schüler kommen aus dem Schuleinzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule
(Sonderschule – LB/SB – des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden in der Stadt
Schleiden). Im laufenden Schuljahr haben 14 der 20 Schüler (= 70 %) ihren Wohnsitz in den
Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden.
Im laufenden Schuljahr verteilen sich die Schüler auf die einzelnen Jahrgänge wie folgt:
Klasse
Wohnsitzgemeinde
1
2
3
4
5
6
gesamt
Hellenthal
1
1
2
2
6
Kall
1
2
2
1
6
1
1
2
Schleiden
Euskirchen
2
Weilerswist
1
1
3
1
Seite - 3 Klasse
Wohnsitzgemeinde
1
2
3
Zülpich
gesamt
2
4
5
1
1
7
7
6
gesamt
2
4
20
II. Förderschulkonzept
Die Schulaufsicht entwickelte in 1997 das Förderschulkonzept. Oberstes Prinzip dieses Konzeptes
war der flächendeckende Aufbau von Förder- und Verbundschulen in den kreisangehörigen Gemeinden mit dem Ziel der wohnortnahen Beschulung. Das Konzept sieht vor, alle Schüler mit
Lern- und Entwicklungsstörungen mit den Förderschwerpunkten
Lernbehinderung (LB)
Sprachbehinderung (SB)
Erziehungsschwierigkeit (E)
- soweit sie nicht im Gemeinsamen Unterricht in der Regelschule (behinderte und nichtbehinderte
Schüler werden gemeinsam unterrichtet) beschult werden können - in Förderschulen bzw. Förderverbundschulen zu beschulen. Das Förderschulkonzept hat sich bewährt und ist zurzeit vollständig
umgesetzt:
in Euskirchen (für Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel)
in Zülpich
in Mechernich
in Dahlem (Sonderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim).
Lediglich im Gebiet des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden ist das Konzept
nicht vollständig umgesetzt. Hier werden nur Schüler mit den Förderschwerpunkten LB und SB in
der Verbundschule Schleiden (Astrid-Lindgren-Schule) beschult. Schüler mit dem Förderschwerpunkt E jedoch besuchen die in der Trägerschaft des Kreises stehende Schule für Erziehungshilfe
(St.-Michael-Schule) in Mechernich oder das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft.
III. Künftige Beschulung der E-Schüler
Es muss verstärkt geprüft werden,
-
ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder ob die Regelschule mit ihren Mitteln
fördern kann,
-
ob eine Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht der Regelschule möglich ist,
-
ob eine Teilnahme am Unterricht der Regelschule bei Schülerinnen/Schülern, die an einer Sonderschule unterrichtet werden, möglich ist.
Schüler/innen, die aufgrund ihres Förderbedarfs nicht im Gemeinsamen Unterricht beschult werden können, besuchen die für ihren Wohnsitz zuständige Förderschule oder die Schule für Erziehungshilfe (Sekundarstufe I). Für Schüler/innen aus dem Nordkreis ist die Don-Bosco-Schule in
Euskirchen die zuständige Schule; Schüler/innen aus dem Südkreis besuchen als externe Schüler/innen das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft.
E-Schüler/innen aus dem Bereich des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden
werden künftig im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft als externe Schüler/innen beschult. Das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft hat sich hierzu bereit erklärt und dem Sonderschulzweckverband
Hellenthal-Kall-Schleiden einen entsprechenden Vertragsentwurf vorgelegt.
Seite - 4 Die künftige Beschulung der derzeitigen Schüler der St.-Michael-Schule stellt sich nach Prüfung
des Förderbedarfs am Ende des laufenden Schuljahres folgendermaßen dar:
Es liegt kein sonderpädagogischer Es liegt weiterhin sonderpädagogscher
Klasse Förderbedarf mehr vor
Förderbedarf vor
4-6
Wechsel in die Regelschule (Haupt-, Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht
Realschule, Gymnasium, Gesamt- in der Regelschule oder Besuch der
zuständigen Schule für Erziehungshilfe
schule
(für Schüler aus Hellenthal, Kall und
Schleiden ist dies das Hermann-JosefHaus in Kall-Urft, für die Übrigen die
Don-Bosco-Schule in Euskirchen)
3
Wechsel in die zuständige Grund- Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht
schule
an der Grundschule oder Besuch des
Hermann-Josef-Hauses in Kall-Urft
Für den Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden erklären der Vorsitzende der Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher ihre Absicht, nach der Schließung der St.-MichaelSchule in Strempt eine Vereinbarung zur Beschulung der erziehungsschwierigen Kinder aus dem
Einzugsgebiet des Sonderschulzweckverbandes mit dem Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft, vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsversammlung des Sonderschulzweckverbandes, abzuschließen. Die Vereinbarung soll auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs des Hermann-JosefHauses, Stand 15.10.2004, getroffen werden (Anlage: Absichtserklärung vom 19.10.2004).
Der erforderliche Beschluss der Verbandsversammlung soll noch in diesem Jahr herbeigeführt
werden.
IV. Rechtslage
Nach § 10 Abs. 5 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) in der zurzeit geltenden Fassung sind die
Gemeinden u. a. verpflichtet, Schulen für Erziehungshilfe zu errichten und fortzuführen. Ist in einer
Gemeinde die zu einem geordneten Schulbetrieb erforderliche Zahl von Schülern nicht vorhanden
und kommen ein Schulverband oder eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung freiwillig nicht zustande, so ist an Stelle der Gemeinde der Kreis verpflichtet, solche Schulen zu errichten
und fortzuführen.
Für einen geordneten Schulbetrieb einer einzügigen Schule für Erziehungshilfe sind nach der
Sechsten Verordnung zur Ausführung des Schulverwaltungsgesetzes (6. AVOzSchVG) 33 Schüler
im Bereich der Grundschule oder der Hauptschule erforderlich. Die Gesamtzahl der Schüler darf
mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde bis zu 50 vom Hundert unterschritten werden,
wenn die schulorganisatorischen Verhältnisse oder die Gewährung eines zumutbaren Schulbesuchs dies erfordern.
Über die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen in kommunaler Trägerschaft beschließt
der Schulträger (§ 8 SchVG). Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Der Auflösungsbeschluss ist bis zum 01.12.2004 der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
Die St.-Michael-Schule hat im laufenden und den beiden vorangegangenen Schuljahren die Mindestzahl von 33 Schülern unterschritten. Im laufenden Schuljahr hat die St.-Michael-Schule im
Bereich der Grundschule 9 Schüler und im Bereich der Hauptschule 11 Schüler. Ursächlich für die
Unterschreitung des Mindestwertes ist die nahezu vollständige und wirksame Umsetzung des Förderschulkonzeptes der Schulaufsicht.
Mit Beendiguung des laufenden Schuljahres werden die Schüler der jetzigen Klasse 6 (vier Schüler) die Schule verlassen. Damit sinkt im kommenden Schuljahr die Gesamtzahl der Schüler auf
Seite - 5 16, so dass dann auch die 50 %ige Unterschreitung der Mindestzahl bereits überschritten wird.
Damit ist dann im kommenden Schuljahr gem. 6. AVOzSchVG ein geordneter Schulbetrieb nicht
mehr möglich.
Hierbei unberücksichtigt bleiben die Schüler der Klassen 3 - 5, die am Ende des laufenden
Schuljahres nach Prüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ggf. in die Regelschule
wecheln und die Gesamtschülerzahl noch stärker reduzieren.
V. Beteiligung der Schulkonferenz
Die in § 15 Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) vorgeschriebene Beteiligung der Schulkonferenz
erfolgt am 11.11.2004. Das Votum der Schulkonferenz wird nachgereicht.
VI. Zusammenfassung
Durch den flächendeckenden Aufbau von Förder- und Verbundschulen ist zurzeit die wohnortnahe
Beschulung von E-Schülern mit Ausnahme im Gebiet des Sonderschulzweckverbandes HellenthalKall-Schleiden sichergestellt. Der Sonderschulzweckverband und das Hermann-Josef-Haus in
Kall-Urft haben ihre Absicht erklärt, nach Auflösung der St.-Michael-Schule in Mechernich-Strempt
die E-Schüler aus dem Gebiet des Sonderschulzweckverbandes künftig im Hermann-Josef-Haus
als externe Schüler zu beschulen.
Seit 1998 sind die Schülerzahlen der St.-Michael-Schule – bis auf das Schuljahr 2001/02 – ständig
gesunken. Im laufenden und den beiden vorangegangenen Schuljahren liegt die Zahl sogar unter
dem Mindestwert von 33 Schülern. Im kommenden Schuljahr wird die Schülerzahl nach Entlassung der Klasse 6 sogar unterhalb der möglichen 50 %igen Unterschreitung der Mindestzahl liegen. Damit ist ein geordneter Schulbetrieb i. S. der 6. AVOzSchVG nicht mehr gewährleistet.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)