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Beschlussvorlage GB (Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005) Beschlussvorlage GB (Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005) Beschlussvorlage GB (Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005) Beschlussvorlage GB (Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005) Beschlussvorlage GB (Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 29/2004 03.11.2004 Az.: 40/223 -00/6 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 16.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Auflösung der St.-Michael-Schule , Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), zum 01.08.2005 Sachbearbeiter/in: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die St.-Michael-Schule, Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), in Mechernich-Strempt zum 01.08.2005 aufzulösen. Seite - 2 Begründung: I. Derzeitige Situation Die St.-Michael-Schule wurde zum 01.08.1978 errichtet. Sie ist die Schule für Erziehungshilfe im Primarbereich (Klassen 1 – 4 und 5+6) im Kreis Euskirchen. Die nachfolgenden Tabellen geben Auskunft über die Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 10 Jahren und über die Herkunft der Schüler in den letzten drei Schuljahren. Entwicklung der Schülerzahlen: 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 31 30 38 40 39 35 39 30 27 20 Herkunft der Schüler im Schuljahr: Schüler Wohnsitzgemeinde 2002/2003 2003/2004 2004/2005 Hellenthal 9) 10) 6) Kall 6) 17 7) 20 6) 14 Schleiden 2) 3) 2) Mechernich 1 0 Blankenheim 3 1 Euskirchen 3 2 3 Weilerswist 3 2 1 Zülpich 3 2 2 gesamt 30 27 20 Die jeweils meisten Schüler kommen aus dem Schuleinzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule (Sonderschule – LB/SB – des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden in der Stadt Schleiden). Im laufenden Schuljahr haben 14 der 20 Schüler (= 70 %) ihren Wohnsitz in den Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden. Im laufenden Schuljahr verteilen sich die Schüler auf die einzelnen Jahrgänge wie folgt: Klasse Wohnsitzgemeinde 1 2 3 4 5 6 gesamt Hellenthal 1 1 2 2 6 Kall 1 2 2 1 6 1 1 2 Schleiden Euskirchen 2 Weilerswist 1 1 3 1 Seite - 3 Klasse Wohnsitzgemeinde 1 2 3 Zülpich gesamt 2 4 5 1 1 7 7 6 gesamt 2 4 20 II. Förderschulkonzept Die Schulaufsicht entwickelte in 1997 das Förderschulkonzept. Oberstes Prinzip dieses Konzeptes war der flächendeckende Aufbau von Förder- und Verbundschulen in den kreisangehörigen Gemeinden mit dem Ziel der wohnortnahen Beschulung. Das Konzept sieht vor, alle Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen mit den Förderschwerpunkten Lernbehinderung (LB) Sprachbehinderung (SB) Erziehungsschwierigkeit (E) - soweit sie nicht im Gemeinsamen Unterricht in der Regelschule (behinderte und nichtbehinderte Schüler werden gemeinsam unterrichtet) beschult werden können - in Förderschulen bzw. Förderverbundschulen zu beschulen. Das Förderschulkonzept hat sich bewährt und ist zurzeit vollständig umgesetzt: in Euskirchen (für Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel) in Zülpich in Mechernich in Dahlem (Sonderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim). Lediglich im Gebiet des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden ist das Konzept nicht vollständig umgesetzt. Hier werden nur Schüler mit den Förderschwerpunkten LB und SB in der Verbundschule Schleiden (Astrid-Lindgren-Schule) beschult. Schüler mit dem Förderschwerpunkt E jedoch besuchen die in der Trägerschaft des Kreises stehende Schule für Erziehungshilfe (St.-Michael-Schule) in Mechernich oder das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft. III. Künftige Beschulung der E-Schüler Es muss verstärkt geprüft werden, - ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder ob die Regelschule mit ihren Mitteln fördern kann, - ob eine Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht der Regelschule möglich ist, - ob eine Teilnahme am Unterricht der Regelschule bei Schülerinnen/Schülern, die an einer Sonderschule unterrichtet werden, möglich ist. Schüler/innen, die aufgrund ihres Förderbedarfs nicht im Gemeinsamen Unterricht beschult werden können, besuchen die für ihren Wohnsitz zuständige Förderschule oder die Schule für Erziehungshilfe (Sekundarstufe I). Für Schüler/innen aus dem Nordkreis ist die Don-Bosco-Schule in Euskirchen die zuständige Schule; Schüler/innen aus dem Südkreis besuchen als externe Schüler/innen das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft. E-Schüler/innen aus dem Bereich des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden werden künftig im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft als externe Schüler/innen beschult. Das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft hat sich hierzu bereit erklärt und dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden einen entsprechenden Vertragsentwurf vorgelegt. Seite - 4 Die künftige Beschulung der derzeitigen Schüler der St.-Michael-Schule stellt sich nach Prüfung des Förderbedarfs am Ende des laufenden Schuljahres folgendermaßen dar: Es liegt kein sonderpädagogischer Es liegt weiterhin sonderpädagogscher Klasse Förderbedarf mehr vor Förderbedarf vor 4-6 Wechsel in die Regelschule (Haupt-, Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht Realschule, Gymnasium, Gesamt- in der Regelschule oder Besuch der zuständigen Schule für Erziehungshilfe schule (für Schüler aus Hellenthal, Kall und Schleiden ist dies das Hermann-JosefHaus in Kall-Urft, für die Übrigen die Don-Bosco-Schule in Euskirchen) 3 Wechsel in die zuständige Grund- Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht schule an der Grundschule oder Besuch des Hermann-Josef-Hauses in Kall-Urft Für den Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden erklären der Vorsitzende der Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher ihre Absicht, nach der Schließung der St.-MichaelSchule in Strempt eine Vereinbarung zur Beschulung der erziehungsschwierigen Kinder aus dem Einzugsgebiet des Sonderschulzweckverbandes mit dem Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft, vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsversammlung des Sonderschulzweckverbandes, abzuschließen. Die Vereinbarung soll auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs des Hermann-JosefHauses, Stand 15.10.2004, getroffen werden (Anlage: Absichtserklärung vom 19.10.2004). Der erforderliche Beschluss der Verbandsversammlung soll noch in diesem Jahr herbeigeführt werden. IV. Rechtslage Nach § 10 Abs. 5 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) in der zurzeit geltenden Fassung sind die Gemeinden u. a. verpflichtet, Schulen für Erziehungshilfe zu errichten und fortzuführen. Ist in einer Gemeinde die zu einem geordneten Schulbetrieb erforderliche Zahl von Schülern nicht vorhanden und kommen ein Schulverband oder eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung freiwillig nicht zustande, so ist an Stelle der Gemeinde der Kreis verpflichtet, solche Schulen zu errichten und fortzuführen. Für einen geordneten Schulbetrieb einer einzügigen Schule für Erziehungshilfe sind nach der Sechsten Verordnung zur Ausführung des Schulverwaltungsgesetzes (6. AVOzSchVG) 33 Schüler im Bereich der Grundschule oder der Hauptschule erforderlich. Die Gesamtzahl der Schüler darf mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde bis zu 50 vom Hundert unterschritten werden, wenn die schulorganisatorischen Verhältnisse oder die Gewährung eines zumutbaren Schulbesuchs dies erfordern. Über die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen in kommunaler Trägerschaft beschließt der Schulträger (§ 8 SchVG). Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Der Auflösungsbeschluss ist bis zum 01.12.2004 der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Die St.-Michael-Schule hat im laufenden und den beiden vorangegangenen Schuljahren die Mindestzahl von 33 Schülern unterschritten. Im laufenden Schuljahr hat die St.-Michael-Schule im Bereich der Grundschule 9 Schüler und im Bereich der Hauptschule 11 Schüler. Ursächlich für die Unterschreitung des Mindestwertes ist die nahezu vollständige und wirksame Umsetzung des Förderschulkonzeptes der Schulaufsicht. Mit Beendiguung des laufenden Schuljahres werden die Schüler der jetzigen Klasse 6 (vier Schüler) die Schule verlassen. Damit sinkt im kommenden Schuljahr die Gesamtzahl der Schüler auf Seite - 5 16, so dass dann auch die 50 %ige Unterschreitung der Mindestzahl bereits überschritten wird. Damit ist dann im kommenden Schuljahr gem. 6. AVOzSchVG ein geordneter Schulbetrieb nicht mehr möglich. Hierbei unberücksichtigt bleiben die Schüler der Klassen 3 - 5, die am Ende des laufenden Schuljahres nach Prüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ggf. in die Regelschule wecheln und die Gesamtschülerzahl noch stärker reduzieren. V. Beteiligung der Schulkonferenz Die in § 15 Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) vorgeschriebene Beteiligung der Schulkonferenz erfolgt am 11.11.2004. Das Votum der Schulkonferenz wird nachgereicht. VI. Zusammenfassung Durch den flächendeckenden Aufbau von Förder- und Verbundschulen ist zurzeit die wohnortnahe Beschulung von E-Schülern mit Ausnahme im Gebiet des Sonderschulzweckverbandes HellenthalKall-Schleiden sichergestellt. Der Sonderschulzweckverband und das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft haben ihre Absicht erklärt, nach Auflösung der St.-Michael-Schule in Mechernich-Strempt die E-Schüler aus dem Gebiet des Sonderschulzweckverbandes künftig im Hermann-Josef-Haus als externe Schüler zu beschulen. Seit 1998 sind die Schülerzahlen der St.-Michael-Schule – bis auf das Schuljahr 2001/02 – ständig gesunken. Im laufenden und den beiden vorangegangenen Schuljahren liegt die Zahl sogar unter dem Mindestwert von 33 Schülern. Im kommenden Schuljahr wird die Schülerzahl nach Entlassung der Klasse 6 sogar unterhalb der möglichen 50 %igen Unterschreitung der Mindestzahl liegen. Damit ist ein geordneter Schulbetrieb i. S. der 6. AVOzSchVG nicht mehr gewährleistet. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)