Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
23.02.11, 17:50
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STADT BEDBURG
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Drucksache: WP810/2011 1. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
01.02.2011
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2011
Betreff:
Schülerbeförderung
- flächendeckende Einführung des Schülertickets
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt als Schulträger zum Schuljahresbeginn 2011/ 12 die
flächendeckende Einführung des Schülertickets mit einem Eigenanteil für die Eltern/
Erziehungsberechtigten im Bereich der Grundschulen in Höhe von 4,80 € (2,40 € für das
1. Geschwisterkind) bzw. 6,00 € im Bereich der weiterführenden Schulen (3 € für das 1.
Geschwisterkind).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Historie
Die Thematik der Schülerbeförderung/ Schülerbeförderungskosten war in der Vergangenheit
bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Ausschuss für Familie, Bildung und Soziales; so zuletzt
in der Sitzung am 01.02.2011 (WP8-10/2011). Ursächlich für die Beratung in der v. g.
Ausschusssitzung war eine Mitteilung der REVG vom 12.11.2010 über eine grundlegende
Überarbeitung des VRS-Tarifs; angedacht war, das sog. Schülerticket bei gänzlichem Wegfall des
Schülerjahrestickets einzuführen. Ein Zeitpunkt war im v. g. Schreiben nicht angegeben; erst durch
ein Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Wiehl aus Januar diesen Jahres wurde die
Verwaltung darüber informiert, dass die Einführung des Schülertickets bereits zum
Schuljahresbeginn 2011/ 12, somit zum 01.08.2011, beabsichtigt sei. Die Verwaltung hat darauf
hin unmittelbar mit der REVG, Herrn Prokuristen Brüning, Kontakt aufgenommen und ihn gebeten,
im Ausschuss über die flächendeckende Einführung und die daraus resultierenden Auswirkungen
zu berichten.
Eine Beschlussfassung erfolgte in v. g. Sitzung dahingehend, dass die Einführung des
Schülertickets nicht begrüßt wurde; ungeachtet dieser Beschlussfassung hat der Zweckverband
der VRS zwischenzeitlich in seiner Sitzung am 04.02.2011 der flächendeckenden Einführung des
Schülerticktes im VRS bei gleichzeitiger Streichung von Schülerjahrestickets und Juniortickets
zugestimmt. Da der Schulträger nach den rechtlichen Vorschriften (Schulgesetz,
Schülerfahrkostenverordnung und den entsprechenden Hinweisen) über die Abnahme des
Schülertickets zu entscheiden hat, ist eine erneute Beratung im Rat der Stadt Bedburg erforderlich.
Schülerjahresticket/ Schülerticket
Das Schülerjahresticket ist ein reines Ticket ausschließlich für Schulfahrten; eine weitergehende
Nutzung außerhalb der Schulzeiten, wie beispielsweise an andere Orte und/ oder am
Wochenende ist mit diesem Ticket ausgeschlossen. Das Schülerticket hingegen ist
weitergehender; es ist ein Ticket für Schule und Freizeit, gilt rund um die Uhr, auch an
unterrichtsfreien Tagen, in den Ferien sowie an den Wochenenden und berechtigt zu beliebig
häufigen Fahrten in allen Bussen und Bahnen innerhalb des VRS und bedeutet insofern
grundsätzlich einen ganz erheblichen Mehrwert für den Inhaber dieses Tickets, der allerdings
zumindest teilweise auch bezahlt werden muss.
Alternative Ticketangebote zum Schülerticket
- Schülerjahresticket;
wird aktuell seitens des VRS für 39,60 € für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Bedburg
und für 50,70 € für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Elsdorf, welche das Gymnasium
besuchen, angeboten. Der Schulträger zahlt hierfür 11-Monatsbeiträge pro Jahr ; dieses Ticket
wird gem. Beschluss Zweckverband zum 31.07.2011 vom Markt genommen.
- Juniorticket;
wird aktuell ebenfalls angeboten. Es ist ein Monatsticket und gilt für Personen bis einschließlich
20 Jahren ab 14.00 Uhr bis 3.00 Uhr; Schülerinnen und Schüler, die auch außerhalb der
Schulzeiten mit dem Personennahverkehr fahren, können das Juniorticket für einen
Monatsbeitrag in Höhe von 15,90 € erwerben. Mit dem Ticket sind alle Busse und Bahnen im
VRS nutzbar; dieses Ticket wird gem. Beschluss Zweckverband zum 31.07.2011 vom Markt
genommen.
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- Einzel- und 4er-Tickets;
Einzelfahrten bzw. vier Einzelfahrten auf einem Ticket. Gegenüber dem Einzelticket spart der
Nutzer knapp 15 Prozent in der jeweiligen Preisstufe. 4er-Tickets gibt es für Erwachsene und
für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren und kosten bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres 3,90 € (innerhalb des Stadtgebiets) bzw. 4,90 € (außerhalb des Stadtgebiets); ab
Vollendung des 15. Lebensjahres 7,30 € bzw. 9,00 €.
- Startertickets;
werden ausschließlich für den Weg zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte bzw. Schule
ausgestellt. Darüber hinaus berechtigen sie montags bis freitags in der Zeit von 19.00 Uhr bis
3.00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen im erweiterten VRS-Netz. Startertickets
werden ausschließlich im Jahresabo ausgegeben und kosten monatlich zwischen 40,60 €
(Preisstufe 1a) und 144,40 € (Preisstufe 5). Es entspricht preislich dem Schülerjahresticket,
man zahlt allerdings 12 Monatsbeiträge pro Jahr. Anders als beim Schülerjahresticket ist eine
unterjährige Abbestellung der Karten, z. B. bei Schulwechsel nicht möglich.
- Monatstickets für Auszubildende;
gelten ausschließlich für den Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte bzw. Schule. Sie
gelten für den eingetragenen Kalendermonat und kosten monatlich je nach erforderlicher
Preisstufe zwischen 45,70 € (Preisstufe 1a) und 160,10 € (Preisstufe 5).
Rechtslage
Gem. § 97 Schulgesetz (SchulG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 in der aktuell
geltenden Fassung werden den Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen die
Kosten erstattet, die für ihre wirtschaftlichste Beförderung zur Schule und zurück notwendig
entstehen. Unter den grundsätzlich denkbaren Beförderungsarten von Schülerinnen und Schülern
(öffentliche Verkehrsmittel, Schülerspezialverkehr, Privatfahrzeuge gegen Kilometerentschädigung) ist öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich Vorrang einzuräumen. So auch gem. RdErl. d.
Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr, d. Innenministeriums u. d.
Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 25. 1. 2001 (ABl. NRW. 1 S. 96); danach
ist vorrangiges Ziel der Landesregierung die Vereinfachung der Schülertarife und die dauerhafte
Bindung der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Personennahverkehr.
Die Entscheidung über ein Schülerticket-Tarifangebot obliegt den örtlichen Verkehrsunternehmen;
über die Abnahme entscheiden die Schulträger (§ 3 Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO).
Entscheidet sich der Schulträger für die Einführung des Schülertickets, ist seine Verpflichtung zur
Übernahme der notwendigen Beförderungskosten im Sinne der SchfkVO als erfüllt anzusehen,
sofern kein für den Schulträger günstigerer Beförderungstarif in Anspruch genommen werden
kann. Bietet der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen
eines besonderen Tarifangebots der Verkehrsunternehmen Schülerzeitkarten an, die über den
Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs
berechtigen, kann der Schulträger nach Maßgabe der Rechtsverordnung einen von den Eltern zu
tragenden Eigenanteil festsetzen; gem. § 2 Abs. 3 SchfkVO in einer Höhe von bis zu 12 Euro je
Beförderungsmonat. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile
nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu
6 Euro je Beförderungsmonat. Der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird. Über
weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung. Bei
der Entscheidung des Schulträgers über die wirtschaftlichste Beförderung wird ausschließlich auf
die Wirtschaftlichkeit beim Schulträger abgestellt; die Frage, ob es für die Eltern wirtschaftlicher ist,
ist bei der Bewertung irrelevant.
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Im Ergebnis muss festgehalten werden, das dem Schulträger aufgrund der durch den VRS
geschaffenen Fakten die - rechtlich betrachtet - obliegende Entscheidung über die Abnahme des
Schülertickets realiter nicht gegeben ist.
Weiteres Verfahren/ zu fassende Beschlüsse
Aufgrund der durch den VRS geschaffenen Fakten ist, wie zuvor dargestellt, zumindest zum
jetzigen Zeitpunkt die Entscheidungsmöglichkeit für den Schulträger stark eingeschränkt. So
kommen, um die Schülerbeförderung zum Beginn des kommenden Schuljahres sicherstellen zu
können, aus Sicht des Schulträgers lediglich zwei Alternativen, nämlich die Abnahme der
Ticketsysteme `4-er Ticket´ und/ oder `Schülerticket´ in Betracht. (Anmerkung: Eine andere
Situation könnte sich mittelfristig aus dem noch in Auftrag zu gebenden externen Gutachten zur
Ermittlung der wirtschaftlichsten Schülerbeförderungsart ergeben; diesbezüglich verweist die
Verwaltung auf die Sitzung des Ausschusses für Familien, Bildung und Soziales vom 29.06.2010,
WP8-99/2010.)
Die Kosten des `4-er Tickets´ betragen 3,90 €; bei rd. 440 Fahrten pro Jahr somit insgesamt 429,€/ SchülerIn; ausgehend von aktuell rd. 70 freifahrtberechtigten SchülerInnen im
Grundschulbereich somit rd. 30.000,- €/ Jahr. Im Bereich der Sekundarstufe ist eine
differenziertere Betrachtung erforderlich. So betragen die Kosten für SchülerInnen, die außerhalb
des Stadtgebiets Bedburg wohnen 4,90 €/ `4-er Ticket´; zudem steigen die Kosten ab Vollendung
des 15. Lebensjahres für SchülerInnen aus dem Stadtgebiet auf 7,30 € bzw. außerhalb des
Stadtgebiets Bedburg auf 9,00 €/ `4er-Ticket´. Aktuell sind im Sekundarbereich 353 SchülerInnen
aus dem Stadtgebiet Bedburg sowie 280 SchülerInnen außerhalb des Stadtgebiets Bedburg
freifahrtberechtigt; eine altersmäßige Aufteilung ist aufgrund der nicht vorhandenen Daten ohne
großen Verwaltungsaufwand derzeit nicht möglich. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin,
dass der Verwaltungsaufwand nach der SchfkVO mit in die Berechnung der wirtschaftlichsten
Schülerbeförderungsart einzurechnen ist.
Im Vergleich hierzu betragen die Kosten des Schülertickets für den Schulträger im
Grundschulbereich rd. 30.000,- €/ Jahr sowie im Bereich der Sekundarstufe rd. 310.000,- € (davon
rd. 156.000 € für SchülerInnen, die außerhalb des Stadtgebiets Bedburg wohnen). Aufgrund des
nicht unerheblichen Mehrwerts ist seitens der Eltern/ Erziehungsberechtigten ein Eigenanteil zu
entrichten; in der Grundschule in Höhe von 4,80 € (2,40 € für das 1. Geschwisterkind) bzw. in der
Sekundarstufe 6,00 € (3,00 € für das 1. Geschwisterkind). Während der Anteil des Schulträgers
auf 11 Monatsbeiträge pro Jahr ausgerichtet ist, ist dieser bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten
auf 12 Monatsbeiträgen pro Jahr ausgelegt; er beträgt somit für die Eltern/ Erziehungsberechtigte
57, 60 € (28,80 € für das 1. Geschwisterkind) im Grundschulbereich bzw. 72,- € (36,- € für das 1.
Geschwisterkind) im Sekundarbereich. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin,
dass der VRS den Eigenanteil des insgesamt schlechteren Angebots aufgrund der Randlage für
das Stadtgebiet Bedburg gegenüber den anderen Kommunen um 50 % reduziert hat.
Aus Sicht der Verwaltung stellt in der Gesamtbetrachtung der v. g. Ausführungen
ungeachtet des ganz erheblichen Mehrwerts (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt) das
Schülerticket die wirtschaftlichste Schülerbeförderungsart dar. Die Verwaltung empfiehlt
daher dem Rat der Stadt Bedburg eine Entscheidung über die Abnahme des Schülertickets
zu fassen; ungeachtet dessen schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der
Haushaltsberatungen entsprechende Mittel für die Erstellung eines externen Gutachtens in
den Haushalt für das Jahr 2011 einzustellen. Über die Aussagen des Gutachtens wird die
Verwaltung im zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Familie, Bildung und Soziales)
berichten und ggf. hieraus erforderliche anderweitige Beschlussfassungen vorschlagen.
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Verfahren bei Einführung des Schülertickets
Bei Einführung des Schülertickets zahlt der Schulträger dem Verkehrsverbund je
freifahrtberechtigtem Schüler eine monatliche Summe, die sich an den Kosten des
Schülerjahrestickets
bemisst.
Die
Schülerfahrkosten
werden
bei
Abschluss
des
Schülerticketvertrages im Kollektivvertrag zwischen Schulträger und Vertragsverkehrsunternehmen festgeschrieben und fließen weiterhin in vollem Umfang als sog. `Schulträgerleistungen´.
Der Verkehrsverbund zieht die festgesetzten Eigenanteile bei den Schülerinnen und Schülern bzw.
deren Erziehungsberechtigen ein. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass gem. §§
65 und 76 Schulgesetz die Schulen in den für sie bedeutenden Angelegenheiten rechtzeitig zu
beteiligen sind; hierzu zählt auch die Schülerbeförderung.
Nachrichtlich Ausführungen über freifahrtberechtigte SchülerInnen in den jeweiligen Schulen
- Wilhelm-Busch Schule, Grundschule Bedburg;
aktuell 24 freifahrtberechtigte SchülerInnen, hiervon 4 Geschwisterkinder.
- Anton Heinen Schule, Grundschule Kirdorf;
aktuell keine FahrschülerInnen.
- St. Martinus Schule, Grundschule Kaster;
aktuell zwei freifahrtberechtigte FahrschülerInnen, welche mittels Taxis befördert werden.
- Geschwister Stern Schule, Grundschule Kirchherten;
aktuell 43 freifahrtberechtigte FahrschülerInnen, hiervon 13 Geschwisterkinder sowie
aktuell ein/e freifahrtberechtigte/r FahrschülerInnen, welche mittels Taxis befördert wird.
- Arnold von Harff Schule , Gemeinschaftshauptschule Bedburg;
aktuell 81 freifahrtberechtigte FahrschülerInnen, hiervon sind 12 Geschwisterkinder und 13
SchülerInnen außerhalb des Stadtgebiets Bedburg wohnhaft. (Extern werden Schülerinnen und
Schüler nur dann aufgenommen, wenn ein Schulverweis mit konkreter Schulzuweisung vorliegt,
ein Umzug aus einer geschützten Klasse erfolgt oder Schülerinnen und Schüler im Rahmen des
gemeinsamen Unterrichtes der Hauptschule Bedburg zugewiesen werden.)
- Realschule Bedburg;
aktuell 138 freifahrtberechtigte FahrschülerInnen, hiervon sind 15 Geschwisterkinder.
- Silverberg-Gymnasium, Gymnasium der Stadt Bedburg
aktuell 203 freifahrtberechtigte SchülerInnen, davon 56 Geschwisterkinder und 56 SchülerInnen
aus dem Stadtgebiet Elsdorf.
vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 20.02.2011
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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