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Beschlussvorlage GB (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2004 - Budget 300 500 002)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2004 - Budget 300 500 002) Beschlussvorlage GB (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2004 - Budget 300 500 002)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: 50/410-96 Datum: X Öffentliche Sitzung V 40/2004 15.11.2004 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 16.11.2004 Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2004 - Budget 300 500 002 Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 02251/15 563 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung x Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Budget: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Budget 300 500 003 Mehreinnahme bei Hst. sonst: 300 500 002 um um Kreiskämmerer 1 050 000 € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 82 Abs. 1 GO NRW stimmt der Kreistag der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 500 002 bis zu einer Höhe von 1,05 Mio. € zu. Seite - 2 Begründung: Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 82 Abs. 1 GO NRW bedürfen erhebliche überplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2004 ist festgelegt, dass eine Verschlechterung des Budgetansatzes um mehr als 250.000 € erheblich ist. Im Budget 300 500 002 – Sozialhilfe – Finanzierungsbeteiligung – wird der nach der Abrechnung des III. Quartals 2004 hochgerechnete Fehlbetrag bei ca. 6,4 Mio. € liegen. Die Haushaltsplanung sieht einen Betrag von 5.596.900 € vor, so dass überplanmäßige Ausgaben in Höhe von etwa 800.000 € entstehen werden. Da wegen der nicht vorhersehbaren Abrechnungen in der Krankenhilfe Planungsunsicherheiten bestehen, sollte einer überplanmäßigen Ausgabe bis zu 1,05 Mio. € zugestimmt werden. Mit dem III. Quartal 2004 wurden mit den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen insgesamt 10 Leistungsmonate abgerechnet (Dezember 2003, Januar bis September 2004). Bis zum Jahresende werden noch die Monate Oktober und November 2004 sowie die noch zu erbringenden Krankenhilfeleistungen in die Abrechnungen einfließen. Die Mehrausgaben im Budget 300 500 002 können durch voraussichtliche Minderausgaben im Budget 300 500 003 gedeckt werden. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)