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Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 38/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.02.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 38/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 22.02.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Behandlung des Jahresverlusts Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2006 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 38/2008 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2006 schließt mit einem Verlust von 115.345,83 € ab. Der nach Abzug der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 140.000,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr von 77.406,07 € verbleibende Überschuss von 102.060,24 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2006 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2006 schließt mit einem Jahresverlust von 115.345,83 € ab. Nach Abzug der im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt von 140.000,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr von 77.406,07 € ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 102.060,24 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind Einsparungen bei allen Aufwandspositionen sowie höhere Zinserträge. Die Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.