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Vorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-12" (Einzelhandel))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-12"
(Einzelhandel)) Vorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-12"
(Einzelhandel))

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 05.06.2008 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-63/2008 Vorlage für den Gemeinderat am 19.06.2008 - öffentlich - 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-12" (Einzelhandel) Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2008 beschlossen, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-12“ durchzuführen, wobei das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Nr. 222, verschoben werden soll. Mit Schreiben vom 05.05.2008 wurde dem von der Änderung betroffenen Eigentümer und den von der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Kein betroffener Eigentümer und 1 Träger öffentlicher Belange haben Bedenken vorgetragen. In einer Besprechung mit Vertretern der Bezirskregierung Köln wurde am 23.03.2005 die festgelegte Verkaufsfläche von bisher 2.350 qm auf maximal 2.800 qm erhöht. Beschlussvorschlag: A. Die Wertung der eingegangenn Anregungen und Bedenken erfolgt gem. dem Wertungsvorschlag: 1. Kreis Düren, Schreiben vom 05.06.2008 Aus der Sicht der Wasserbehörde wird darauf hingewiesen, dass Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Lützenberger & Jansen 03.02.2006 frühzeitig an die geänderte Situation anzupassen und Grundsatz her zu übernehmen ist. Die Anregungen im Schreiben 11.04.2006 gelten weiterhin. das vom vom vom Aus Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Naturschutz reichen die vorgelegten Unterlagen für eine fachliche Beurteilung nicht aus (Der letzte Satz der Begründung ist nicht nachvollziehbar). Wertungsvorschlag: Das Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Lützenberger & Jansen vom 03.02.2006 wird der geänderten Situation angepasst. Die Anregungen im Schreiben vom 11.04.2006 werden auch weiterhin beachtet. Da es sich bei der Änderung lediglich um eine Verschiebung und nicht um eine Erweiterung der Baufläche handelt, ist ein ökologischer Ausgleich nicht erforderlich, da kein zusätzliches Bauland geschaffen wird. B. Der Gemeinderat beschließt die Verkaufsfläche von bisher 2.350 qm auf maximal 2.800 qm zu erhöhen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-12“ gem. § 10 BauGB als Satzung. Auswirkungen auf den Haushalt: keine