Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 05.06.2008
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-63/2008
Vorlage
für den
Gemeinderat am 19.06.2008
- öffentlich -
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-12"
(Einzelhandel)
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2008 beschlossen, ein
vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes
Vettweiß „Ve-12“ durchzuführen, wobei das Baufenster auf dem Grundstück
Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Nr. 222, verschoben werden soll.
Mit Schreiben vom 05.05.2008 wurde dem von der Änderung betroffenen Eigentümer
und den von der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Kein betroffener Eigentümer und 1 Träger öffentlicher
Belange haben Bedenken vorgetragen.
In einer Besprechung mit Vertretern der Bezirskregierung Köln wurde am 23.03.2005
die festgelegte Verkaufsfläche von bisher 2.350 qm auf maximal 2.800 qm erhöht.
Beschlussvorschlag:
A.
Die Wertung der eingegangenn Anregungen und Bedenken erfolgt gem. dem
Wertungsvorschlag:
1.
Kreis Düren, Schreiben vom 05.06.2008
Aus der Sicht der Wasserbehörde wird darauf hingewiesen, dass
Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Lützenberger & Jansen
03.02.2006 frühzeitig an die geänderte Situation anzupassen und
Grundsatz her zu übernehmen ist. Die Anregungen im Schreiben
11.04.2006 gelten weiterhin.
das
vom
vom
vom
Aus Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Naturschutz reichen die
vorgelegten Unterlagen für eine fachliche Beurteilung nicht aus (Der letzte
Satz der Begründung ist nicht nachvollziehbar).
Wertungsvorschlag:
Das Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Lützenberger & Jansen vom
03.02.2006 wird der geänderten Situation angepasst. Die Anregungen im
Schreiben vom 11.04.2006 werden auch weiterhin beachtet.
Da es sich bei der Änderung lediglich um eine Verschiebung und nicht um
eine Erweiterung der Baufläche handelt, ist ein ökologischer Ausgleich nicht
erforderlich, da kein zusätzliches Bauland geschaffen wird.
B.
Der Gemeinderat beschließt die Verkaufsfläche von bisher 2.350 qm auf
maximal 2.800 qm zu erhöhen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die 2. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Vettweiß „Ve-12“ gem. § 10 BauGB als Satzung.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine