Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.01.2009
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-10/2009
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 27.01.2009
Gemeinderat am 12.02.2009
- öffentlich -
Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB für die Ortschaft
Vettweiß
Begründung:
Wie bereits in der Vorlage zum Sanierungskonzept Schulzentrum dargelegt ist, ist der Erlass
einer Sanierungssatzung für den Zentralort Vettweiß beabsichtigt.
Die städtebaulichen Zustände der Ortschaft Vettweiß sind insbesondere unter dem Aspekt
der Stärkung des Zentralortes verbesserungsbedürftig. Die städtebaulichen Mängel sollen
mit der Entwicklung des Sanierungsgebietes behoben werden. Umfangreiche Maßnahmen,
wie Errichtung eines Nahversorgungsmarktes, sowie eines Alten- und Pflegeheimes,
behindertengerechte Übergänge, Neugestaltung des Bahnüberganges, Verbesserung der
Infrastruktur und der Dorfökologie usw. sind bereits umgesetzt. Weitere umfangreiche
Maßnahmen befinden sich in der Planung. Die Ausweisung dieses Gebietes ist daher von
besonderer Bedeutung für die Gemeinde Vettweiß.
Von den vorbereitenden Untersuchungen kann gemäß § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen
werden, da hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen. Eine Übersicht ist der
Vorlage als Anlage beigefügt. Auf Basis dieser Untersuchungen kann daher das förmliche
Sanierungsgebiet beschlossen werden. Folgende Untersuchungen liegen der Beurteilung zu
Grunde:
Bestandsaufnahme- und Konfliktanalyse für die Ortschaft Vettweiß.
Aufgrund der vorliegenden Untersuchung wird deutlich, dass die Sanierung des
Planbereiches von besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde
Vettweiß ist. Daher wird empfohlen, diesen Bereich als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4
BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren) zu beschließen. Der Satzungstext und das im
Lageplan dargestellte Sanierungsgebiet sind aus der Anlage ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß die als Anlage beigefügte Sanierungssatzung gemäß §
142 Abs. 4 BauGB mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortschaft
Vettweiß“ zu beschließen. Die Sanierung soll bis zum 01.01.2020 durchgeführt werden.
Auswirkungen auf den Haushalt: