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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-10/2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-10/2009)

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Inhalt der Datei

Sanierungsgebiet „Ortschaft Vettweiß“ Satzung der Gemeinde Vettweiß über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortschaft Vettweiß“ gem. § 142 Abs. 1, 3 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316) §1 Festlegung des Sanierungsgebietes In der Ortschaft Vettweiß liegen städtebauliche Missstände vor, die durch die Sanierungsmaßnahme verbessert und behoben werden sollen. Aufgrund der vorbereitenden Untersuchungen wurde deutlich, dass die städtebaulichen Zustände der Ortschaft für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde Vettweiß, auch unter Berücksichtigung der Zielsetzung das der Zentralort deutlich gestärkt und aufgewertet werden muss, von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Vettweiß ist. Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes ergibt sich aus der im Lageplan umgrenzten Fläche. Diese wird hiermit förmlich als Sanierungssatzung festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortschaft Vettweiß“ Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. §2 Verfahren Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gem. § 142 BauGB Abs. 4 durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156a BauGB ist ausgeschlossen. §3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 7 der Gemeindeordnung (GO NW) am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Vettweiß, den _____________ Der Bürgermeister