Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sanierungsgebiet „Ortschaft Vettweiß“
Satzung der Gemeinde Vettweiß
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Ortschaft Vettweiß“
gem. § 142 Abs. 1, 3 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBI. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBI. I S. 3316)
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
In der Ortschaft Vettweiß liegen städtebauliche Missstände vor, die durch die
Sanierungsmaßnahme verbessert und behoben werden sollen.
Aufgrund der vorbereitenden Untersuchungen wurde deutlich, dass die städtebaulichen
Zustände der Ortschaft für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde
Vettweiß, auch unter Berücksichtigung der Zielsetzung das der Zentralort deutlich gestärkt
und aufgewertet werden muss, von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Vettweiß ist.
Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes ergibt sich aus der im Lageplan
umgrenzten Fläche. Diese wird hiermit förmlich als Sanierungssatzung festgelegt und erhält
die Bezeichnung
„Ortschaft Vettweiß“
Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§2
Verfahren
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gem.
§ 142 BauGB Abs. 4 durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften der §§ 152-156a BauGB ist ausgeschlossen.
§3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilung und
Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.
§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 7 der Gemeindeordnung (GO NW)
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Vettweiß, den _____________
Der Bürgermeister