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Beschlussvorlage GB (Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen des Kreises Euskirchen in den REGIO-Rat der Regio Aachen e. V.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen des Kreises Euskirchen in den REGIO-Rat der Regio Aachen e. V.) Beschlussvorlage GB (Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen des Kreises Euskirchen in den REGIO-Rat der Regio Aachen e. V.) Beschlussvorlage GB (Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen des Kreises Euskirchen in den REGIO-Rat der Regio Aachen e. V.)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 41/2004 18.11.2004 Az.: 10.1/024-40/41 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 01.12.2004 Kreistag 14.12.2004 Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen des Kreises Euskirchen in den REGIO-Rat der Regio Aachen e. V. Sachbearbeiter/in: Frau Schneider Tel.: 02251/15-129 Abt.: I/10.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises im REGIO-Rat der REGIO Aachen e. V. als Vertreter/innen sowie als stellvertretende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen zu entsenden: Für die CDU-Kreistagsfraktion: Ordentliche Mitglieder: 1. _________________________________ 2. _________________________________ Seite - 2 3. _________________________________ 4. _________________________________ 5. _________________________________ Stellvertreter/innen: 1. _________________________________ 2. _________________________________ 3. _________________________________ 4. _________________________________ 5. _________________________________ Für die SPD-Kreistagsfraktion: Ordentliche Mitglieder: 1. _________________________________ 2. _________________________________ Stellvertreter/innen: 1. _________________________________ 2. _________________________________ Für die FDP-Kreistagsfraktion: Ordentliches Mitglied: 1. Rauw, Peter, Hellenthal (gemäß Vorschlag vom10.11.2004) Stellvertreter/in: 1. _________________________________ Begründung: Die REGIO Aachen e. V. wurde im Zusammenhang mit der Einbindung der Regionalkonferenz und des Arbeitsausschusses neu strukturiert und hat am 19.01.2001 eine neue Satzung erhalten. Gemäß § 10 der Satzung der REGIO Aachen e. V. hat der REGIO-Rat 51 Mitglieder. Die Mitglieder des REGIO-Rates werden vom Rat der Stadt Aachen und den Kreistagen der dem Verein angehörigen Kreise Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen entsandt. Entsandt werden können Seite - 3 die Mitglieder des Europaparlaments, des Bundestages und des Landtages, die ihren Wohnsitz und/oder Wahlkreis in dem in § 3 Abs. 1 der Satzung bezeichneten Gebiet (Mitgliedsgebiet) haben, und die Mitglieder aus der Mitte der Räte und Kreistage sowie sachkundige Bürger der dem Verein angehörenden Gebietskörperschaften. Die o. g. überregionalen Mandatsträger sind an erster Stelle bei den Vorschlagslisten zu berücksichtigen. Die zu entsendenden Mitglieder werden von den in den o. g. Kreistagen und dem Rat der Stadt Aachen vertretenen Parteien ihren Fraktionen vorgeschlagen und von den o. g. Kreistagen bestimmt. Mit Schreiben der REGIO Aachen e. V. vom 26.10.2004 sind die Kreistagsfraktionen aufgefordert worden, dem Kreis Euskirchen in Absprache mit ihrer Partei eine Vorschlagsliste für die Besetzung des REGIO-Rates zur Bestätigung durch den Kreistag zu unterbreiten. Zu diesem Zweck wurde dem v. g. Schreiben eine Übersicht mit der auf die Gebietskörperschaften und die Parteien entfallenden Sitze im REGIO-Rat als Anhang beigefügt. Dieser Tabelle wurde die Sitzverteilung gemäß § 10 der Satzung zugrunde gelegt. Von der Gesamtzahl der Sitze im REGIO-Rat erhalten die an den Kommunalwahlen beteiligten Parteien und Wählergruppen so viele zugeteilt, wie ihnen bei der jeweils letzten Kommunalwahl (bezogen auf das addierte Ergebnis der Stadtratswahlen Aachen und den Kreistagswahlen Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen) im Verhältnis der auf sie entfallenden Stimmenzahlen im Höchstzahlverfahren d’Hondt zustehen. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleicher Höchstzahl das vom Vorsitzenden des Vorstands zu ziehende Los. Parteien und Wählergruppen, die in keiner der o. g. Gebietskörperschaften im Rat bzw. den Kreistagen vertreten sind, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt. Die Parteien und Wählergruppen haben bei ihren Vorschlagslisten den regionalen Proporz zu beachten. Grundlage der regionalen Verteilung auf die o. g. Gebietskörperschaften ist die Zahl der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl bezogen auf die Stadt Aachen, die Kreistagswahlen in den Kreisen Aachen, Düren, Heinsberg Euskirchen. Dazu unterbreitet der REGIO-Vorstand den Parteien einen Vorschlag. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung die in der Übersicht vorgenommene Sitzverteilung als verbindlich an. Diese Auffassung wurde bei einer telefonischen Rücksprache am 22.11.2004 von dem Geschäftsführer der REGIO Aachen e. V., Herrn Hansen, bestätigt. Die Vorschlagsfreiheit der Fraktionen erstreckt sich lediglich auf die Möglichkeit der Benennung der Personen; eine andere Verteilung der Sitze ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kommunalwahl hinsichtlich Parteien- und Regionalproporz bei der Sitzverteilung im vorliegenden Fall nicht zulässig. Mithin ist im vorliegenden Fall ein Beschluss im Sinne des § 35 Abs. 1 KrO herbeizuführen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)