Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 41/2004
18.11.2004
Az.: 10.1/024-40/41
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
01.12.2004
Kreistag
14.12.2004
Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen des Kreises Euskirchen in den REGIO-Rat der Regio
Aachen e. V.
Sachbearbeiter/in: Frau Schneider
Tel.: 02251/15-129
Abt.: I/10.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises im REGIO-Rat
der REGIO Aachen e. V. als Vertreter/innen sowie als stellvertretende Vertreter/innen des Kreises
Euskirchen zu entsenden:
Für die CDU-Kreistagsfraktion:
Ordentliche Mitglieder:
1.
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2.
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Seite - 2 3.
_________________________________
4.
_________________________________
5.
_________________________________
Stellvertreter/innen:
1.
_________________________________
2.
_________________________________
3.
_________________________________
4.
_________________________________
5.
_________________________________
Für die SPD-Kreistagsfraktion:
Ordentliche Mitglieder:
1.
_________________________________
2.
_________________________________
Stellvertreter/innen:
1. _________________________________
2.
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Für die FDP-Kreistagsfraktion:
Ordentliches Mitglied:
1.
Rauw, Peter, Hellenthal (gemäß Vorschlag vom10.11.2004)
Stellvertreter/in:
1.
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Begründung:
Die REGIO Aachen e. V. wurde im Zusammenhang mit der Einbindung der Regionalkonferenz und
des Arbeitsausschusses neu strukturiert und hat am 19.01.2001 eine neue Satzung erhalten.
Gemäß § 10 der Satzung der REGIO Aachen e. V. hat der REGIO-Rat 51 Mitglieder. Die Mitglieder des REGIO-Rates werden vom Rat der Stadt Aachen und den Kreistagen der dem Verein angehörigen Kreise Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen entsandt. Entsandt werden können
Seite - 3 die Mitglieder des Europaparlaments, des Bundestages und des Landtages, die ihren Wohnsitz
und/oder Wahlkreis in dem in § 3 Abs. 1 der Satzung bezeichneten Gebiet (Mitgliedsgebiet) haben, und die Mitglieder aus der Mitte der Räte und Kreistage sowie sachkundige Bürger der
dem Verein angehörenden Gebietskörperschaften. Die o. g. überregionalen Mandatsträger sind
an erster Stelle bei den Vorschlagslisten zu berücksichtigen.
Die zu entsendenden Mitglieder werden von den in den o. g. Kreistagen und dem Rat der Stadt
Aachen vertretenen Parteien ihren Fraktionen vorgeschlagen und von den o. g. Kreistagen bestimmt. Mit Schreiben der REGIO Aachen e. V. vom 26.10.2004 sind die Kreistagsfraktionen aufgefordert worden, dem Kreis Euskirchen in Absprache mit ihrer Partei eine Vorschlagsliste für die
Besetzung des REGIO-Rates zur Bestätigung durch den Kreistag zu unterbreiten.
Zu diesem Zweck wurde dem v. g. Schreiben eine Übersicht mit der auf die Gebietskörperschaften
und die Parteien entfallenden Sitze im REGIO-Rat als Anhang beigefügt. Dieser Tabelle wurde die
Sitzverteilung gemäß § 10 der Satzung zugrunde gelegt.
Von der Gesamtzahl der Sitze im REGIO-Rat erhalten die an den Kommunalwahlen beteiligten
Parteien und Wählergruppen so viele zugeteilt, wie ihnen bei der jeweils letzten Kommunalwahl
(bezogen auf das addierte Ergebnis der Stadtratswahlen Aachen und den Kreistagswahlen Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen) im Verhältnis der auf sie entfallenden Stimmenzahlen im
Höchstzahlverfahren d’Hondt zustehen. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleicher Höchstzahl das vom Vorsitzenden des Vorstands zu ziehende Los. Parteien und Wählergruppen, die in keiner der o. g. Gebietskörperschaften im Rat bzw. den Kreistagen vertreten sind,
bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.
Die Parteien und Wählergruppen haben bei ihren Vorschlagslisten den regionalen Proporz zu
beachten. Grundlage der regionalen Verteilung auf die o. g. Gebietskörperschaften ist die Zahl der
Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl bezogen auf die Stadt Aachen, die Kreistagswahlen
in den Kreisen Aachen, Düren, Heinsberg Euskirchen. Dazu unterbreitet der REGIO-Vorstand den
Parteien einen Vorschlag.
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung die in der Übersicht vorgenommene Sitzverteilung als
verbindlich an. Diese Auffassung wurde bei einer telefonischen Rücksprache am 22.11.2004 von
dem Geschäftsführer der REGIO Aachen e. V., Herrn Hansen, bestätigt. Die Vorschlagsfreiheit der
Fraktionen erstreckt sich lediglich auf die Möglichkeit der Benennung der Personen; eine andere
Verteilung der Sitze ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kommunalwahl hinsichtlich Parteien- und Regionalproporz bei der Sitzverteilung im vorliegenden Fall nicht zulässig.
Mithin ist im vorliegenden Fall ein Beschluss im Sinne des § 35 Abs. 1 KrO herbeizuführen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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