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Vorlage (Fertigstellung der "Gereonstraße" ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242 in der Ortslage Vettweiß hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Fertigstellung der "Gereonstraße" ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9,  Parzelle 242  in der Ortslage Vettweiß
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss) Vorlage (Fertigstellung der "Gereonstraße" ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9,  Parzelle 242  in der Ortslage Vettweiß
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.01.2009 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-12/2009 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.01.2009 Gemeinderat am 12.02.2009 - öffentlich - Fertigstellung der "Gereonstraße" ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242 in der Ortslage Vettweiß hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss Begründung: Die Erschließungsanlage „Gereonstraße“ ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242 in der Ortslage Vettweiß ist im Jahr 2008 mit dem Ausbau des einseitigen Gehweges, der Straßenentwässerung und der Beleuchtungseinrichtung endgültig ausgebaut worden. Diese weicht jedoch von den in § 8 Abs. 1 b) der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 aufgeführten Herstellungsmerkmalen ab. Abweichungen von satzungsmäßigen Herstellungsmerkmalen sind gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung anzupassen. Die o.g. Erschließungsanlage ist von der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242 bis Beginn des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Parzelle 139 mit einem einseitigen Gehweg und im weiteren Verlauf bis zur Einmündung der K 28 ohne Gehwege endgültig hergestellt worden. Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die „Gereonstraße“ (ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242) in der Ortslage Vettweiß vom ………………… Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der derzeit geltenden Fassung; in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV.NRW S. 514) in der derzeit geltenden Fassung und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am …………….. folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 ist die Erschließungsanlage „Gereonstraße“ (ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242) abweichend von § 8 Abs. 1 b) ohne die Herstellung beidseitiger Gehwege, jedoch mit der Herstellung eines einseitigen Gehweges von der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242 bis Beginn des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Parzelle 139 und ohne Gehwege bis zur Einmündung zur K 28 endgültig hergestellt. §2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Gereonstraße“ ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9 Parzelle 242 in ihrem derzeit in der Örtlichkeit vorhandenen Ausbauzustand endgültig fertiggestellt ist. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die „Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die „Gereonstraße“ (ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242) in der Ortslage Vettweiß“ zu erlassen. Des weiteren sollte festgestellt werden, dass die o.g. Erschließungsanlage in der heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der Erschließungsbeitragssatzung in Verbindung mit der „Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die „Gereonstraße“ (ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242) in der Ortslage Vettweiß“ mit deren Bekanntmachung endgültig fertig gestellt ist. Auswirkungen auf den Haushalt: keine