Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.01.2009
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-12/2009
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 29.01.2009
Gemeinderat am 12.02.2009
- öffentlich -
Fertigstellung der "Gereonstraße" ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf
Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9,
Parzelle 242 in der Ortslage Vettweiß
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss
Begründung:
Die Erschließungsanlage „Gereonstraße“ ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf
Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle
242 in der Ortslage Vettweiß ist im Jahr 2008 mit dem Ausbau des einseitigen
Gehweges, der Straßenentwässerung und der Beleuchtungseinrichtung endgültig
ausgebaut worden. Diese weicht jedoch von den in § 8 Abs. 1 b) der
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 aufgeführten
Herstellungsmerkmalen ab. Abweichungen von satzungsmäßigen
Herstellungsmerkmalen sind gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung
anzupassen. Die o.g. Erschließungsanlage ist von der Grundstücksmitte des
Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242 bis Beginn des
Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Parzelle 139 mit einem einseitigen
Gehweg und im weiteren Verlauf bis zur Einmündung der K 28 ohne Gehwege
endgültig hergestellt worden.
Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale
für die „Gereonstraße“ (ab Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des
Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242) in der Ortslage Vettweiß
vom …………………
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der derzeit geltenden
Fassung; in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
24.06.2008 (GV.NRW S. 514) in der derzeit geltenden Fassung und der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner
Sitzung am …………….. folgende Satzung beschlossen:
§1
(1)
Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde
Vettweiß vom 04.11.1987 ist die Erschließungsanlage „Gereonstraße“ (ab Einmündungsbereich
zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle
242) abweichend von § 8 Abs. 1 b) ohne die Herstellung beidseitiger Gehwege, jedoch mit der
Herstellung eines einseitigen Gehweges von der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung
Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242 bis Beginn des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 10, Parzelle 139
und ohne Gehwege bis zur Einmündung zur K 28 endgültig hergestellt.
§2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Gereonstraße“ ab
Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes
Gemarkung Vettweiß, Flur 9 Parzelle 242 in ihrem derzeit in der Örtlichkeit
vorhandenen Ausbauzustand endgültig fertiggestellt ist.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die „Satzung über die
Festlegung der Herstellungsmerkmale für die „Gereonstraße“ (ab
Einmündungsbereich zur K 28 bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes
Gemarkung Vettweiß, Flur 9, Parzelle 242) in der Ortslage Vettweiß“ zu erlassen.
Des weiteren sollte festgestellt werden, dass die o.g. Erschließungsanlage in der
heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der
Erschließungsbeitragssatzung in Verbindung mit der „Satzung über die Festlegung
der Herstellungsmerkmale für die „Gereonstraße“ (ab Einmündungsbereich zur K 28
bis auf Höhe der Grundstücksmitte des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 9,
Parzelle 242) in der Ortslage Vettweiß“ mit deren Bekanntmachung endgültig fertig
gestellt ist.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine